Betriebskostenabrechnung fristgerecht, jedoch keine Belegeinsicht. Belegeinsicht verjährt auch?Und mit welchen Folgen?

Die Betriebskostenabrechnung 2017 erfolgte fristgerecht im Jahr 2018. Eine Belegeinsicht erfolgte hingegen nicht. Trotz 2-malige Aufforderung keine Reaktion vom Vermieter. Mieter hat Vermieter darüber informiert, dass die Nachzahlung aus diesem Grund nicht geleistet werden kann. Seitdem Stillstand. Wie kann es jetzt weiter gehen? Wenn auch keine Belegeinsicht innerhalb der Verjährung bis 31.12.2021 erfolgen sollte (ohne weitere Aufforderungen seitens Mieter und/ oder Vermieter), wer zieht daraus welchen Vorteil? Der Mieter könnte alle Vorauszahlungen für 2017 zurückfordern? Wenn ja, müsste er das noch vor dem 31.12.2021 oder spätestens am 31.12.2021 machen? Wenn nein, dann werden eben nur die Vorauszahlungen für 2017 geleistet und die Nachzahlung spart sich der Mieter. Das wäre vllt ein Vorteil, besser aber ist doch, die Vorauszahlungen auch zurückzubekommen. Denn eine Abrechnung ist dann nicht nachvollziehbar, wenn Rechnungen nicht nachgerechnet werden konnten, weil nicht vorgelegt. Normal ist dann die BKA Formel ungültig. Und dann müssen auch die Vorauszahlungen zurückgezahlt werden. Quasi stellt sich die Frage, ob die Einsichtnahme in die Belege auch am 31.12.2021 verjährt und damit nicht nur die Nachzahlung nicht geleistet werden muss, sondern sich der Mieter auch noch die Vorauszahlungen nach dem 31.12.2021 einfordern kann???? Wer kennt sich hier so ein wenig aus?

Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen
Auszug nach 1 1/2 Jahren Wohnzeit: Rechtslage bei Schönheitsreparaturen?

Nach 1 1/2 Jahren wird aus einer vom Vermieter frisch renovierte Mietwohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde nach dem Einzug nicht noch einmal vom Mieter überstrichen und hat zum Zeitpunkt des Auszuges einen objektiv sehr guten Zustand.

Der Vermieter verlangt, dass die Wohnung zum Zeitpunkt des Auszuges erneut gestrichen wird. 

Ist das rechtens? Muss der Mieter Streichen? 

Das versiegeln von Bohrlöchern und Streichen an entsprechender Stelle ist vom Mieter selbstverständlich zu erledigen.

Relevante Auszüge aus dem Mietvertrag:

§16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume:

4. 

a) Ist die Wohnung in einem renovierten Zustand an den Mieter übergeben worden, so ist der Mieter verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen in den Mieträumen, wenn erforderlich, fachgerecht durchzuführen. [...] Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Heizkörper einschließlich Heizrohre, der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen, das Streichen der Fußleisten und der offen liegenden Ver- und Entsorgungsleitungen. Der Mieter hat ferner vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf fachgerecht zu reinigen oder reinigen zu lassen. Die Zeitfolge hierfür beträgt im Allgemeinen drei Jahre. 

b) Alle Schönheitsreparaturen sind in mittlerer Art und Güte, jedoch fachgerecht und entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Schönheitsreparaturen sind in dem nach der Verkehrsauffassung üblichen Zeitraum und Umfang unter Berücksichtigung des Zustandes der jeweiligen Teile des Wohnraums fachgerecht durchzuführen. Der Mieter ist jedoch nur verpflichtet, diejenigen Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietsache durchzuführen, die während der Mietzeit durch seinen Mietgebrauch erforderlich werden. 

c) Der Zeitpunkt zur Durchführung der Schönheitsreparaturen ermittelt sich nach der tatsächlichen Dauer des Mietverhältnisses seit Mietbeginn bzw. seit letzter durchgeführter Renovierung, frühestens jedoch seit Mietbeginn und unter Berücksichtigung allgemein üblicher Zeitfolgen (bei Mietbeginn i.d.R.: Küche, Bad und Dusche - 5 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten - 8 Jahre, alle übrigen Räume 10 Jahre). Je nach Abnutzungsgrad verlängern oder verkürzen sich die genannten Zeitfolgen. 

d) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache mit neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten zurückzugeben, es sei denn, dass bei Vertragsbeginn ein anderer Zustand vorhanden war. [...]

e) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, Dübeleinsätze zu entfernen, Löcher fachgerecht zu verschließen, soweit diese vom Mieter angebracht wurden und nicht das Anbringen von Bohrlöchern und Dübeln zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unerlässlich war. Veränderungen dieser Art, denen der Vermieter nicht ausdrücklich zugestimmt hat oder bei Wahrung seiner berechtigten Interessen nicht hätte zustimmen müssen, verpflichten den Mieter zum Schadensersatz. 

Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen
Muss man als Hauptmieter in der Wohnung angemeldet sein?

Hallo,

in ein paar Monaten ziehe ich mit meinem Verlobten zusammen, bzw. ich ziehe zu ihm.

meine Mutter und meine Schwester (15)

wohnen seit 2 Jahren zur Untermiete bei mir (sie hat keine Wohnung gefunden und ich hatte davor mit meinem Bruder die Wohnung geteilt, weil wir uns eine eigene Wohnung nicht leisten konnten, es gab ein Streitfall und er ist ausgezogen, danach ist meine Mutter und Schwester zu mir gezogen )

Die Hausverwaltung wurde von allem informiert und wissen dass meine Mutter und Schwester als Untermieter bei mir wohenen.

wie schon erwähnt findet meine Mutter definitiv keine Wohnung, die Mieten sind einfach zu teuer. Und ihr Verdienst viel zu wenig.

Nun meine Frage, kann ich einfach zu meinem Freund ziehen ? Und meine Mutter bleibt in meiner Wohnung wohnen ? Ich kann wohl schlecht meinen Mietvertrag kündigen und sagen Mama sieh zu wo du wohnst und lebst?!?!

ich weiß zwar dass die Untermietr recht bei Familienangehörigen anders geregelt ist, aber unsere Situation ist genau andersrum. Normalerweise sind ja die Eltern hauptmieter und die Kinder ziehen irgendwann aus....

Kann ich mich bei der Behörde einfach abmelden und mich bei meinem Freund mich anmelden ? Obwohl der Mietvertrag noch auf mich läuft ? Wir wollen auch demnächst heiraten und eine Familie gründen. Ach ich weiß nicht was ich machen soll....bin so verzweifelt :(

Familie, Recht, Mietrecht, Untermieter
Wohnung sofort Kündigen wegen Schimmel?

Hallöchen, ich habe da mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Mein Mann und ich haben letztes Jahr eine Wohnung gemietet in der wir laut Vertrag 2 Jahre mindestens bleiben müssen.

Jetzt ist mir letzen Monat aufgefallen, dass es im Schlafzimmer muffig riecht. Ich bin der Sache dann mal auf den Grund gegangen und siehe da, hinter dem Kleiderschrank ist die Wand komplett nass und am schimmeln (berührt man die Wand bröselt sie sogar). Wir haben sofort unseren Vermieter informiert. Der hat sich das Ganze angeschaut und festgestellt, dass es wohl von der Dusche kommt weil die Verfugung nicht mehr in Takt war. Die komplette Dusche wurde dann eben erneuert (3 Tage war sie dann nicht zu benutzen). Das wars für ihn dann auch gewesen, bis wir wieder hin sind und er meinte jetzt muss unter der Dusche erstmal alles trocknen. Wir hatten dann letzte Woche einen Kärcher zum absaugen unter der Dusche (da war es leicht feucht) und einen kleinen Heizlüfter im Bad. Beides lief 3 Stunden täglich (extrem laut trotz geschlossener Türen). Um den Schimmel im Schlafzimmer wurde sie wieder nicht gekümmert. Mein Mann ist das gestern das wieder zum Vermieter.... An der Wand im Schlafzimmer soll nun alles angekratzt werden und ein Trocknungsgerät kommt. Mein Mann sprach unseren Vermieter dann auf eine Mietminderung an, was laut dem Vermier wohl nicht geht aus rechtlicher Sicht. Ich sehe das etwas anders... 3 Tage nicht Duschen, der Lärm und die Hitze der Geräte an sowieso sehr heißen Tagen, 2 Mal wurde nichts gegen den Schimmel unternommen trotz unserer Nachfrage, wann da jetzt was gemacht wird keine Ahnung ich denke dafür müssen wir selber wohl nochmal hin.

Ich habe aber langsam wirklich die Schnauze voll und möchte sofort hier ausziehen. Es kann doch nicht sein, dass wir ständig nachfragen müssen bis sich endlich mal um den Schimmel gekümmert wird. Das komplette Schlafzimmer riecht wie ein feuchter Keller, die Fläche die schimmelt ist wirklich groß. Langsam mache ich mir echt Sorgen um unsere Gesundheit.

Nun zur Frage bzw. Fragen

  1. Bin ich berechtigt die Miete zu mindern?
  2. Kann ich die Wohnung fristlos Kündigen?

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Lg und einen wunderschönen schönen Tag :)

Kündigung, Wohnung, Schimmel, Mietrecht
Ist das Vorenthalten der Nebenkostenabrechnung strafbar?

Ich habe bis Mitte letzten Jahres als Untermieter in einer WG gewohnt und bin dann ausgezogen. Meine Hauptmieterin hat damals einen Teil meiner Kaution noch nicht ausgezahlt, da ja noch die Nebenkostenabrechnung für das Jahr ausstand. Außerdem hatte ich generell das Gefühl, dass sie mir möglichst viel von der Kaution irgendwie abknöpfen möchte, sie hat z.B. auch Geld davon einbehalten, weil ich ihr angeblich mündlich gesagt hätte ich würde ihr noch 100€ für irgendwelche Gegenstände von ihr geben, die ich angeblich beim Auszug mitgenommen habe (was nicht stimmte).

Im April habe ich bereits bei ihr nachgefragt, ob sie denn mittlerweile eine Nebenkostenabrechnung für letztes Jahr erhalten hat, damit wir das alles endlich abhaken können, was sie verneinte. Zwei Monate später kam von ihr immer noch keine Abrechnung, also habe ich mal bei den Vermietern nachgefragt, wann sie denn eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Sie haben mir nur geantwortet, dass sie diese meiner Hauptmieterin bereits vor Wochen ausgehändigt hätten. Letzten Endes stellte sich dann auch heraus, dass ich Geld zurück bekommen sollte, da die Nebenkosten niedriger waren, als die Vorauszahlung.

Meine Frage nun: ist es nicht strafbar, mir diese Nebenkosten sowie das Geld, auf welches ich ja einen klaren Anspruch habe, vorzuenthalten? Hat ein Hauptmieter nicht die Pflicht, solche Informationen und Rechnungen an seine Untermieter weiterzuleiten, ohne dass man da so hinterherrennen muss? Hinzu kommt nun auch, dass mir die Hauptmieterin mittlerweile zwar die Gutschrift von den Nebenkosten und die Restkaution zurück überwiesen hat, allerdings hat sie einfach mal ohne Begründung trotzdem noch 100€ einbehalten, obwohl ja jetzt alle Ansprüche aus dem Mietvertrag erfüllt. Was soll ich da tun? Auf Zahlungsaufforderungen geht sie nicht ein, aber vor Gericht zu gehen, kann ich mir als Student auch nicht leisten.

Miete, Geld, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Miserabler Zustand der neuen Wohnung, muss ich das so hinnehmen?

Mein Freund und ich (26&22) haben am Anfang des Jahres vom seinem Onkel angeboten bekommen, in eine der Wohnungen zu ziehen, die er in unserer Universitätsstadt vermietet. Dann mit angepasstem Mietpreis und gestatteter Tierhaltung. Als Gegenleistung sollten wir dafür die Wände streichen. So weit, so gut. Bis heute war die Wohnung noch in Benutzung von einem Mieter der - zusammen mit seinem Sohn - seit 15 Jahren dort lebte. Deshalb konnten wir uns die Wohnung auch noch nicht ansehen. Einen Mietvertrag haben wir deshalb auch noch nicht unterschrieben.

Es stellte sich heraus, dass der Vormieter die Wohnung in einem miserablem Zustand zurückgegeben hat. An vielen Stellen ist die Tapete abgerieben, teilweise mit grün-gelblichen Rändern, zwischen Tapete und Sockelleiste sind schwarze Striemen, die Türrahmen und Lichtschalter sind verdreckt (das ist allerdings das geringste Problem), die Tapete im Bad ist verdreckt, die in der Küche platzt an allen Ecken ab, noch dazu sind oberflächliche Mängel an der Spülmaschine (Griff abgefallen) und der Kühlschrank, sowie die Schubladen in der Küche sind an der Innenseite voll mit schwarzen Flecken.

Da es sich um Familie handelt, wollen wir versuchen einen Kompromiss zu finden, trotzdem wollen wir natürlich unsere Rechte geltend machen, bevor wir den Vertrag unterschreiben. Haben wir ein Recht darauf, dass die Kosten für eine neue Tapete übernommen werden, wenn wir sie entfernen (nicht zuletzt auch, um zu schauen, ob sich irgendwo Schimmel verbirgt) und angesichts der (un-) hygienischen Zustände in der Küche: kann man dabei von Mietmängeln sprechen?

Wir sind ein bisschen ratlos. Was können wir tun?

Miete, Recht, Mietrecht
Bitte um schnelle Antwort! Mietrecht: Schlüsselübergabe und noch Restarbeiten?

Anfang Mai haben mein Freund und ich den Mietvertrag zum 01.07. unterzeichnet. Im Anschluss sind wir erneut in das Mietobjekt gefahren. Uns fiel auf, dass noch jegliche Arbeiten wie beispielsweise Steckdosen, Müll aus dem Keller, Verkleidung des Wintergartens und Balkon nicht fertiggestellt waren. Unsere Vermieterin sicherte uns zu, dass bis zur Schlüsselübergabe alle Arbeiten abgeschlossen seien. Wir hielten diesen Montag als Schlüssel-übergabetermin mündlich fest.

Da von unserer Vermieterin bis zur KW 23 nichts gehört hatten, meldeten wir uns bei ihr. Sie war sehr aufgelöst und vertröstete ihr nichtmelden mit privaten Problemen. Im Laufe des Gespräches erzählte Sie uns beiläufig, dass der Wintergarten ein Wasserleck hätte und sie nun mit der Firma die diesen bauten, im Rechtsstreit stehen würden. Aufgrund der Tatsache, dass sie uns nicht einmal bei einem solch großen Problem, über die Lage informierte, schwand unser Vertrauen.

In dem Gespräch versicherte sie uns, dass alles andere soweit in Ordnung sei und alle Restarbeiten zu Ende seien und sie nur die Schlüssel der beschäftigten Firmen benötigte. Sie würde sich bei uns melden wegen einer Uhrzeit für den Montag zur Übergabe. Mein Freund machte ihr deutlich, dass wir für diesen Freitag unseren Umzug geplant hatten und Restarbeiten  wir die Schlüssel bis zum Mittwoch spätestens bräuchten. Sie sicherte uns zu, dass alles nach Plan verlaufen würde und wir nicht immer so negativ denken sollten.

Sie meldete sich erneut nicht zu Terminvergabe. Am Tag der eigentlichen Schlüsselübergabe wich sich jeglichen Anrufen aus. Am Abend des angedechten Schlüsselübergabe Termins erreichte uns dann eine SMS mit der Nachricht:

Schlüsselübergabe Mittwoch um 20 Uhr. Sie bekommen einen Schlüssel, die Restarbeiten werden bis zum 01.07.2019 fertiggestellt.

Jetzt die Frage:

  • Darf Sie uns nur einen Schlüssel geben und dann obwohl wir ab Freitag unsere privaten Sachen im Haus stehen haben, dort noch Handwerker beschäftigen? Vom Keller zum Haus besteht auch ein nicht abschließbarer direjter Zugang.
  • Was machen wir wenn Sie uns heute Abend aufgrund der Tatsache dass wir damit nicht einverstanden sind erst die Schlüssel am 1.07. geben will? Wer übernimmt die Kosten?
  • Wie gehe ich weiterhin mit dem Wintergarten um? Kleine Randnotiz - Sie stehen im Rechtsstreit mit der beauftragten Firma. Ihr eine Frist setzen und dann Miete mindern? Um wie viel Prozent darf ich das?
  • Wenn sie nicht kooperiert dürfen wir den Einzug verweigern?

Ich bin echt ratlos und ziemlich nervös, kann mir jemand helfen?

Haus, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, schlüsselübergabe, Wohnungsübergabe
Nachmieter übernimmt Schönheitsreparaturen?

Hallo ihr Lieben,

Ich ziehe um. Habe eine neue Wohnung und auch ein Nachmieter der aktuellen Wohnung steht fest. Dieser beginnt sein Mitteverhältnis am 1.8

Da ich jedoch schon Anfang Juli ausziehe, kann und möchte mein Nachmieter früher einziehen. DAS geht auch seitens des Vermieters - muss jedoch zwischen mir und meinem Nachmietern vereinbart werden.

Das Problem liegt darin, dass mein Nachmieter mir angeboten hat die Schönheitsreparaturen zu übernehmen. Damit wäre ich natürlich einverstanden. Allerdings habe ich seitens des Vermieters einen' blanko' Vordruck über Vereinbarungen bekommen, der folgenden Satz enthält:

"Der Vormieter ist darauf hingewiesen worden, dass er aus seiner Verpflichtung zur Ausführung der Arbeiten nur dann entlassen wird, wenn der Nachmieter sie Arbeiten tatsächlich ausgeführt hat."

Das bedeutet doch, dass ich jetzt mit dem Nachmieter etwas vereinbare. Ggf sogar den Aufwand entschädige..und am Ende doch der Depp bin

Hat da jemand Erfahrung? Einen Tipp? Oder bin ich auf der sichereren Seite, wenn ich es einfach selbst mache und die Zeit nutzen und selbst streiche etc.?

Das ich ggf eh nicht alles durchführen muss - Stichwort neue BGH Urteile - ist mir bewusst.

Ich würde lediglich gern früher die Bude abgeben und mein Nachmieter gern früher einziehen. Die Frage ist nur, wie regelt man das so, dass ich nicht in 2-3 Jahren eine böse Überraschung erlebe?

Recht, Mietrecht, Wohnungsübergabe
Muss ich die Instalation von Rauchmeldern nach 3 EINSEITIGEN Terminen selbst zahlen? Pyrexx GmbH?

Am Anfang April die Firma Pyrexx GmbH hat mich angeschrieben mit der Bitte dass ich zu Hause bleiben soll zwischen 9:00 und 11:00 Uhr. An diesem Tag konnte ich das leider nicht machen. Zuhause in meinem Briefkasten habe ich ein Zettel gefunden wo es stand dass der nächste Termin in zwei Wochen stattfindet und schon von 16:00 bis 18:00 Uhr.

Daraufhin habe ich bei Firma Pyrexx GmbH angerufen und habe gesagt, dass ich erst ab 17:00 Uhr da sein kann und die Frau am Telefon hat mir geantwortet, dass der Monteur kommt wann immer er kommt und er wird sich nicht auf mich richten. Danach haben sie mich noch mal angeschrieben mit fast gleichen Zeiten (16:30-18:30) wie beim zweiten Mal und auch in zwei Wochen später. Diesen Termin konnte ich auch erst ab 17:00 Uhr wahrnehmen, aber die waren schon früher da. Das sind also insgesamt drei Termine gewesen.

Jetzt beschuldigt mich mein Vermieter und schrieb mir einen Brief dass ich ein kostenpflichtigen Termin mit Firma Pyrexx GmbH machen soll.

Ich bin jedoch damit nicht einverstanden weil ich ein Termin haben wollte und die Firma Pyrexx GmbH wollte mir den Termin nicht geben. Ich finde dass sehr unvernünftig von dieser Firma und möchte, dass diese Firma bei mir kostenlos vorbei kommt.

Unter einsetigem Terminen verstehe ich die Termine, die nur für eine Seite bequem sind.

Auf den Seiten von der Firma Pyrexx GmbH habe ich folgenden Text gefunden:

Die zweiten Termine werden Dienstags bis Donnerstags mit zweistündigen Zeitfenstern im Zeitraum von 16:00-19:30 Uhr vergeben.

Meine Fragen sind folgende:

  1. Was sagt das Gesetz in dem Fall?
  2. Muss sich diese Firma drei verschiedene Zeiten mir anbieten, oder nicht?
  3. Was kann ich tun damit ich an mein Vermieter keine extra Kosten für die Neufahrt für die Installation von Rauchmeldern zahle?
Feuer, Recht, Mietrecht, Rauchmelder

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