Gibt es noch heute aktive NATO-Kabel?

Ich habe hin und wieder etwas von NATO-Kabeln gehört und gelesen. Finde im Internet aber vor allem nur Forenbeiträge in irgendwelchen Foren.

In Beiträgen, die ich fand', wurde beschrieben, dass diese "NATO-Kabel" spezielle Leitungen zur Kommunikation waren. Zwischen NATO-Mächten, früher Besatzungsmächten. Weiter wurde beschrieben, dass diese NATO-Kabel geheim waren und bis heute auch nicht in den Unterlagen von Behörden (Bauamt und Co.) auftauchen, weil sie eben geheim waren und von Besatzungsmächten verlegt wurden, angeblich und in Einzelfällen (?) sogar durch Privatgrundstücke.

Bis heute seien diese NATO-Kabel entweder in Benutzung oder zumindest irgendwie "angeschlossen", in der Form, dass sie überwacht werden können.

Ich habe von Vorfällen gehört, wo durch Bauarbeiten Kabel berührt oder sogar beschädigt wurden. Und selbst nur die Berührung hat dafür gesorgt, dass relativ rasch Feldjäger kamen, um die Lage zu klären.

Nun weiß ich nicht genau wie diese Technik funktioniert und was die historischen Tatsachen sind und auch nicht was heute der Stand der Dinge ist.

Vielleicht kann jemand aufklären?

(Vorzugsweise Elektriker, Kabelverleger, Bauarbeiter usw., die in der Zeit zwischen 1945 und 1990 im heutigen Bundesgebiet der BRD gearbeitet haben; Soldaten, Polizisten, Geheimdienstler, Investigativ-Journalisten, Bürgermeister usw.... Auch Bürger vielleicht, die selbst als Grundstücksbesitzer mal betroffen waren und etwas gefunden haben, wovon weder die deutschen Behörden, noch deutsche Bürger was wussten)

Berlin, Technik, Geschichte, Bau, Handwerk, Bundeswehr, Deutschland, Kabel, Elektrotechnik, Post, Bauamt, Bauarbeiten, Baubranche, Baurecht, Bayern, Behörden, Brandenburg, CIA, Elektriker, Grundbuchamt, Grundgesetz, Grundstück, Kalter Krieg, Leitungen, NATO, Niedersachsen, Sachsen, Telekom, Telekommunikation, Überwachung, US Army, Zweiter Weltkrieg, Netzbetreiber, Nordrhein-Westfalen, Mauerfall
Was könnte passieren, wenn der Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers den Stromzähler wechseln soll, den unplombierten Stromzähler sichtet?

Sachlage:

  • alter Stromzähler soll/muss ausgetauscht werden gegen eine moderne Messeinrichtung. (=mMe)
  • am alten Stromzähler war etwas laut dem Monteur nicht in Ordnung
  • das, was nicht in Ordnung war, sollte laut Monteur von einem Elektromeisterbetrieb in Ordnung gebracht werden (der auch eine spezielle Zulassung vom Netzbetreiber hat)
  • dies war vermutlich nicht der Fall, stattdessen hat ein nicht zugelassener Bekannter des Vermieters am Stromzähler gearbeitet
  • der Bekannte hat die Plombe entfernt
  • es wurde nicht neu plombiert
  • Stromzähler war über mehrere Wochen lang unplombiert
  • Anruf beim Netzbetreiber ergab' die Auskunft, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!)
  • nun liegt ein neuer Termin vor, da schließlich beim letzten Termin nicht gewechselt werden konnte (der Monteur sprach von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage")

Wenn der Monteur nun zum Zählerwechsel aufschlägt und den Stromzähler in Augenschein nimmt und dann feststellt, dass die Plombe, die er letztes Mal dran gemacht hat, zerstört und entfernt wurde:

Was genau sind jetzt seine Anweisungen? Was muss oder müsste er tun?

Was wird er möglicherweise tun?

(Hintergrund des Fragenkomplexes sind die relativ vielen, sehr unterschiedlichen Antworten in ähnlichen Fragen; selbst 5 verschiedene Elektriker geben 5 verschiedene Antworten; Und der Punkt ist einfach auch, dass das Entfernen und Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.)

[Und, ja, es ist bereits bekannt, dass das grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters fällt. Ich habe insofern aber doch etwas damit zu tun, weil der Stromzähler meinen Stromverbrauch zählt, weil ich der Mieter bin. Und ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl.]

Technik, Strom, Watt, Gesetz, Elektrotechnik, Hausinstallation, Haustechnik, Stromzähler, Netzbetreiber, VDE
Was machen Netzbetreiber mit einer Plombenöffnungsmeldung?

Hatte dazu bereits thematisch sehr ähnliche Fragen gestellt.

Die Sachlage ist: Der Stromzähler, der meinen Stromverbrauch zählt, war plombiert. Plombiert wurde er durch einen Monteur, der im Auftrag des Netzbetreibers (zugleich Messstellenbetreiber) da war und die Stromzähler wechseln sollte. Dies konnte er bei einem der beiden Zähler jedoch nicht machen, weil da was nicht in Ordnung war. Er sprach konkret von einer "veralteten, mangelhaften technischen Anlage". Es wurde auch ein Mängelbericht angefertigt. Der Monteur erklärte, dass das von einem Elektromeisterbetrieb im Auftrag des Hauseigentümers in Ordnung gebracht werden muss. (Laut meiner Recherche muss der Betrieb überdies hinaus aber auch konkret eine Zulassung des Netzbetreibers haben, um bestimmte Arbeiten an Stromzählern durchführen zu dürfen.)

Nun war aber "irgendjemand" da. Allem Anschein nach jedenfalls kein eingetragener Betrieb, sondern ein Bekannter des Vermieters, der die diese Plombe, wo auch der Name des Netzbetreibers drauf stand, entfernt hat. Und es wurde auch nicht neu plombiert.

Auf Nachfrage erklärte man mir in einem Telefonat, dass ein Zähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf.

Konkret frage ich also:

Kann jeder Trottel an den Stromzähler ran, solange er danach eine Plombenöffnungsmeldung macht? Und gibt es speziell dafür ein Formular? Oder kann man das auch telefonisch machen?

Achtung (!): Der Sohn des Vermieters hatte da wohl irgendwas gemeldet; also er teilte dem Netzbetreiber wohl telefonisch mit, dass "jetzt alles in Ordnung" sei. Ob er auch gesagt hat, dass die Plombe jetzt fehlt, weiß ich nicht. Tatsache ist: Seit mehreren Wochen ist jetzt kleine Plombe dran.

Und ich weiß bloß, dass das Entfernen und/oder Beschädigen einer Plombe eine Straftat ist.

Leider liegen mir jetzt viele widersprüchliche Aussagen zum Sachverhalt vor.

Strom, Energie, Handwerk, Recht, Gesetz, Elektrotechnik, Elektrizität, Elektrogeräte, Strafrecht, Stromzähler, Netzbetreiber, stromnetz
Wie kann ein Netzbetreiber beweisen, dass man den Stromzähler manipuliert hat?

(Vorweg (!): Ich habe kein Interesse an Stromdiebstahl. Mir sind sämtliche Straftatbestände in dem Zusammenhang bekannt und ich distanziere mich von Straftaten. Auch habe ich absolut keine Ahnung davon wie und was ich an einem Stromzähler manipulieren könnte und ich würde auch niemals irgendwen mit Manipulation beauftragen, da ich mir sicher bin, dass so etwas sowieso raus kommt!)

Hintergrund der Frage ist reines Interesse an Wissen. Und es ist so, dass ich eben ein Telefonat mit dem Netzbetreiber hatte. Damit ist nun die "Bombe" hoch gegangen offensichtlich. Und ich weiß noch nicht genau welche Folgen das haben kann. Hatte in dem Zusammenhang bereits andere Fragen gestellt. Leider kamen dazu auch viele unsachliche Angriffe verschwörungstheoretischer Natur. Ich bitte an dieser Stelle nachdrücklich darum von so etwas Abstand zu nehmen.

Ich hatte neulich festgestellt und auch mit Fotobeweisen dokumentiert, dass die Plombe des Stromzählers entfernt wurde. Danach wurde nicht neu verplombt. Ich hatte seitens des Vermieters die Info erhalten, dass der, der es gemacht hatte, die Berechtigung vom Netzbetreiber erhalten habe. Der, der es gemacht hatte, sah aber nicht aus wie ein zugelassener Elektriker. Das ist das, was ich bloß mit eigenen Augen gesehen habe (!).

Nun habe ich mit einer Mitarbeiterin des Netzbetreibers telefoniert. Wollte eigentlich nur wissen wann der neue Stromzähler kommt. Die Mitarbeiterin wurde währenddessen hellhörig und erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf. Sie erklärte weiter, dass ich ja jetzt machen könnte was ich wollte und manipulieren könnte. Ich erklärte, dass ich nicht mal weiß wie das geht und sowas auch nicht im Sinn hätte, weil ich keine Probleme gebrauchen kann. Und dass die ganze Sache an und für sich auch Sache des Vermieter sei. Denn ich bin nur der Mieter. Der Stromzähler allerdings zählt meinen Strom. Insofern habe ich dann doch etwas damit zu tun und aus meiner eigenen Sicht auch bloß ein Interesse daran, dass alles funktioniert und alles seine Richtigkeit hat (!). Die Mitarbeiterin sagte dann, sie wird jetzt im Haus mal etwas telefonieren und man würde sich für Rückfragen bei mir melden. Auf Nachfrage hin, ob der ganze Vorgang nun beschleunigt würde, erklärte Sie mir, "Ja, davon können Sie ausgehen." Und vorher erklärte sie mir noch, dass der Fremddienstleister (der Monteur) den Auftrag bereits bekommen hatte, aber eben erst dann kommt, wenn sich die Tour "lohnt", wenn also im selben Gebiet noch mehrere andere Stromzähler zu wechseln sind.

Was haltet ihr davon?

Wie könnte jetzt ein Netzbetreiber beweisen, dass ich etwas manipuliert habe?

Wohl bemerkt (!): Dass jemand Anderes am Stromzähler dran war und die Plombe entfernt hat, das ist bekannt. Das hat derjenige nämlich bereits zugegeben gegenüber dem Netzbetreiber! Das ist dokumentiert!)

Technik, Elektronik, Strom, Energie, Elektrik, Kabel, Recht, Gesetz, Stromanbieter, Jura, Leitungen, Stromzähler, Netzbetreiber, VDE
Angenommen man veräußert privat an Freunde Trödelkram. Wäre dies bereits genehmigungspflichtig?

Sachverhalt ist folgender:

Mieter bekommt (erstmalig) Abmahnung durch den Vermieter. Mieter wohnt in 6 Parteien-Haus. Abmahnung hat zum Inhalt, dass sich Mieter durch ein "Trödelgewerbe" und den damit verbundenen "Kundenverkehr" gestört/verunsichert fühlen. Man sei aufgefordert das "Trödelgewerbe" sofort einzustellen.

Fakt ist: Der Mieter hat bereits zuvor in einem anderen Haus ebenfalls seit über 20 Jahren "Trödelhandel" gemacht. Es ist allgemein bekannt und es hat nie irgendeinen Menschen gestört.

Nun sollte man vlt. auch noch beachten, dass man nicht wirklich von einem "Gewerbe" sprechen kann. Der Mieter verdient sich damit verschwindend geringe Summen hinzu. Monatlich sicher nicht mehr als 150 Euro, im Regefall gewiss nicht mal 50 Euro. Zudem: Der Trödel wird in der eigenen Wohnung wenn überhaupt nur an Freunde und Bekannte verkauft. Ansonsten nur außerhalb auf ordentlichen Trödelmärkten.

Achtung: Es werden zu keinem Zeitpunkt Wege versperrt oder gar Räume "in Beschlag" genommen, die nicht gemietet wurden. Auch ist der Mieter ein sehr sauberer Mieter. Mieter lässt keine Fremden ins Haus.

Tatsache ist also: Es gibt keinen rationalen Grund weshalb sich irgendjemand "verunsichert" fühlen muss.

Nach Prüfung des Sachverhalts scheint es über dies so zu sein, als seien manche Nachbarn Erbsenzähler und Pedanten. Es scheint außerdem einen "Hauptantreiber" in dem Konflikt zu geben, der die anderen Mietparteien einschüchtert und gegen den Mieter "auf Linie" bringt. Dem Mieter wurde bereits wörtlich ins Gesicht gesagt, dass man bereits 3 andere Mieter aus genau dieser Wohnung heraus gemobbt hätte und dass man das mit ihm auch schaffen würde.

Schlussendlich ist auch die Info zu berücksichtigen, dass der Mieter ein ärztliches Attest vorlegen kann und beim Vermieter vorgelegt hat, dass er durch den Stress im Haus stark belastet wurde und stark belastet ist. Der Arzt schreibt, dass er dem Mieter, wenn er entsprechend finanziell aufgestellt wäre, empfehlen würde gegen den Vermieter zu klagen.

Was würdet ihr tun?

Wie sollte man auf die (eher ungerechtfertigte) Abmahnung reagieren?

Miete, wohnen, Recht, Mietrecht, Abmahnung, Konflikt