Muss ich meinen Noch-Vermietern bei Auszug meine neue Adresse mitteilen oder reicht Handynummer/eMail-Adresse für Kontaktaufnahme?

11 Antworten

Nach Urteil der AG Hamburg-Blankenese und Köln reicht es, wenn eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme wie eine Telefonnummer an den Vermieter weitergegeben wird. Bei Bedarf kann der dann die neue Adresse anfragen.

Ihr "Noch"-Vermieter benötigt Ihre neue Anschrift zur Zusendung der Jahresabrechnung 2019 und soweit noch nicht geschehen 2018; ferner gilt es die Kautionserstattung zu regeln..

Ergibt sich eine Nachforderung wird er für Sie kostenpflichtig Ihre neue Anschrift ermitteln lassen.

Besteht ein Guthabernanspruch Ihrerseits, wird er in Ruhe 3 Jahre abwarten und den Erstattungsbetrag, wie auch Ihre Kaution nach Verjährung der jeweiligen Ansprüche "einsacken".

Sie sind also sehr gut beraten, sich wie ein Mensch im gegenseitig geordneten nachvertraglichen Verhältnis zu bewegen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich bin anderer Meinung als " bwhoch2 ". Deine Handynr. sowie E - Mail ist schnell gewechselt. Sollte der VM noch Ansprüche gegen dich geltend machen muss er wissen wohin die Post gesendet wird.

Wenn der VM sich erst im Einwohnermeldeamt erkundigt, ist das ein Zeitaufwand welchen er dir in Rechnung stellen kann. Außerdem entzieht es sich meiner Kenntnis ob man beim Einwohnermeldeamt ohne weiteres eine Auskunft bekommt.

Wenn du nichts zu verbergen hast gib ihm doch die neue Adresse.


RainerWinkla 
Beitragsersteller
 25.09.2019, 06:44

Wenn du nichts zu verbergen hast

Was hat das mit "etwas verbergen" zu tun?

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Ja, du musst die Adresse mitteilen. Das ist deine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis. Dieses ist erst dann wirklich beendet, wenn endgültig alles daraus erledigt ist. In der Regel gibt es noch die Kautionsabrechnung, und die Nebenkostenabrechnung, die dir der Vermieter zuschicken können muss. Hat der Vermieter beispielsweise noch Forderungen, dann muss er deine Adresse ermitteln lassen, und dies kostet Gebühren, die er von dir zurück verlangen kann.


HansImGlueck178  25.09.2019, 06:55

Das sehen die AG Hamburg-Blankenese und Köln aber anders, beide haben geurteilt, dass eine Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit oder ein Nachsendeantrag auf der alten Adresse ausreichen. Der Vermieter kann bei Bedarf dann die neue Adresse anfragen oder erstmal an die alte Adresse zustellen.

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Renick  25.09.2019, 07:08
@HansImGlueck178
Der Vermieter kann bei Bedarf dann die neue Adresse anfragen

Und wenn "Bedarf" besteht, dann muss die Adresse doch raus gegeben werden. Und dann gilt das Gleiche, was ich in meiner Antwort erklärt habe. Selbstverständlich braucht der Vermieter nicht in jedem Fall die neue Anschrift. Aber wenn zu Ende des Mietverhältnisses schon klar ist, dass er noch was zuschicken muss, dann kann er sie auch gleich "anfragen". Wenn aber alles schon erledigt ist, erübrigt sich das, das habe ich auch geschrieben.

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HansImGlueck178  25.09.2019, 07:11
@Renick

Die Frage zielt aber auf den Zeitpunkt des Auszugs ab und da gibt es eben nach Auffassung der Rechtssprechung keine nebenvertragliche Pflicht die neue Adresse mitzuteilen.

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Renick  25.09.2019, 07:39
@HansImGlueck178

Du bringst da leider einiges durcheinander, wahrscheinlich weil du nur eine Info im Internet gelesen hast, aber nicht den Hintergrund des Urteils. Es besteht lediglich keine nebenvertragliche Pflicht, dass der Mieter die neue Anschrift von sich aus nennen muss, soweit hast du schon recht. Aber Vermieter hat die Nebenkostenabrechnung rechtzeitg zuzustellen, und dazu muss er auch die Möglichkeit bekommen. In den von dir genannten Urteilen ging es lediglich darum, dass der Vermieter nicht alles versucht hat, die Abrechnung zuzustellen. Allerdings wurde auch gesagt, dass der Vermieter anrufen können, um die Anschrift zu erfahren. Ob er das gleich tut nach Ende des Mietverhältnisses oder vor Zustellung das Abrechnung macht dann ja keinen Unterschied.

Und dann ist ja möglicherweise noch die Kaution, bei der der Mieter ein Interesse hat, diese zurück zu bekommen und wofür die Anschrift nötig ist.

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Nein, deine Adresse findet der VM mit einer Anfrage beim Meldamt wg. Vorliegen eines berechtigten Interesses als ehem. Vertragspartner auch ohne deine Mitwirkung heraus.

Es kostet ihn also schlappe 7 EUR herauszufinden, was du krampfhaft zu vermeiden suchst :-O


RainerWinkla 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 16:58

inwiefern "krampfhaft"?

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