Heizkosten berechnung bei 2 wohnungen mit einer GasUhr?
Hallo
kurze frage, ich heize meine wohnung mit Gas und die andere person auch.
Das problem ist einfach dass die zwei Wohnungen nur 1 Gaszähler haben und ich gerne wissen wollen würde wie man das am besten berechnet wenn die Jahres abrechnung kommt fürs nächstes jahr.
Ich habe sowas wie "Heizkörperverteiler" mal gelesen , kann man die benutzen um meinen Verbrauch (kosten) auszurechnen ? Weil ich habe auf der Jahresabrechnung keine einheit gesehen ( oder übersehen ).
Gibt es vieleicht andere möglichkeiten ? (Eigenheim) .
2 Antworten
Auf der Gasabrechnung wirst Du auch keine Einheiten finden für die Heizkostenabrechnung.
Da mußt Du schon Heizkostenverteiler installieren lassen und gem. Heizkostenverordnung abrechnen.
Es gibt eine andere Möglichkeit die Heizkosten umzulegen in einem Haus mit 2 Wohnungen von der eine der Vermieter bewohnt.
Einfach die Kosten nach Wohnfläche abrechnen.
Aber das müßte explizit im Mietvertrag vereinbart sein.
Spielt keine Rolle. Trotzdem muß gem. Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
Dan Last ein Digitales Ablese gerät An euren Heizkörper Anbringen den das kann die Abkese Firma sogar Extern Auslesen und so Euren Verbrauch ermitten!
Die Gas Kosten werden dann nach dem Verhältnis der Wohnfläche aufgeteilt. Wahlweise kann man auch nach dem Verhältnis der Bewohner rechnen.
Du solltest besser noch einen Gaszähler für die andere Wohnung einbauen lassen.
Heizkostenverteiler oder Wärmemengenzähler nützen nichts, da nach deiner Beschreibung jede Wohnung offenbar eine eigene Heiztherme hat.
Deshalb gilt auch die Heizkostenverorndung nicht, denn die gilt nur bei Zentralheizungen.
Ich hoffe, du hast im Mietvertrag die Gas Abrechnung mit dem Mieter vereinbart. Denn das Gas ist nur bei Zentralheizungen Bestandteil der Betriebskosten laut Gesetz, nicht bei Einzelthermen.
Nachtrag: Weitere Ergänzung zur Antwort im Kommentar.
Okay, das habe ich in deiner Information anders verstanden.
Du bist also der Eigentümer und auch Vermieter und wohnst auch in den Haus mit 2 Wohnungen. Somit gibt es die Ausnahmeregelung, die Kosten nach der Wohnfläche umzulegen. Das muss aber im Vertrag vereinbart sein.
Ist es nicht vereinbart, dann müsstest du nach Verbrauch abrechnen bzw. nach der Heizkostenverordnung. Das kannst du aber nicht, da keine Zähler vorhanden sind. Der Mieter könnte daher die Kosten um 15% kürzen.
Ohne Messgeräte bleibt dir keine andere Wahl als nach dem Verhältnis der Wohnfläche zu rechnen. Daher möchtest du vielleicht Heizkostenverteiler nachrüsten lassen für die Zukunft.
und wie berechne ich die heiz kosten per fläsche ?
Dreisatz hat man das in der Schule genannt. Gesamtkosten dividiert durch Gesamtfläche, multipliziert mit der Wohnungsfläche. Wenn du nicht weiter kommst, dann schreib mich per Freundesanfrage an. Ich erstelle beruflich Abrechnungen und kann das gesetzeskonform erledigen.
die wohnungen sind exat gleich groß und die anzahl an bewohner auch. *Und wir haben nur 1 Gastherme