Obdachlos wegen Kaution?

9 Antworten

Kautionen sind nicht in Bar zu entrichten. Die Kaution gehört nämlich weiterhin dir, der Vermieter bekommt erst Zugriff, wenn du deinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommst.

Vereinbare ein Mietaval. Dann ist der Vermieter abgesichert, weil deine Hausbank für die Kaution bürgt.


bwhoch2  09.10.2019, 10:21

... und dann bekommt eben jemand anders die Wohnung. Wir würden keinen Mieter in die Wohnung lassen, der was anderes als eine Barkaution andienen will. Kommt jemand nach Mietvertragsabschluss damit daher, würden wir ihn nicht in die Wohnung lassen.

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BVBDortmund  09.10.2019, 10:33
@bwhoch2

Er wohnt in der Wohnung und soll ausziehen. Wegen der Kündigung und Räumungsklage kommt es zum Streit, es wird ein Gericht entscheiden. Der Anwalt hilft.

Eine Barkaution muß nicht sein, eine Kaution, soweit sie überhaupt im Mietvertrag vereinbart ist, wird auf ein besonders Konto gesichert hinterlegt.

Kommt ein Vermieter später daher und behauptet was anders, dann ist es sein Problem.

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Juergenmg1 
Fragesteller
 09.10.2019, 10:47
@bwhoch2

Tolle Vermieter.. und Tolle Mitmenschen.. das ist die Sorte Mensch die über Leichen gehen🙃

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bwhoch2  09.10.2019, 11:36
@BVBDortmund
Eine Barkaution muß nicht sein, eine Kaution, soweit sie überhaupt im Mietvertrag vereinbart ist, wird auf ein besonders Konto gesichert hinterlegt.

Deswegen muss sie auch erst mal aufgebracht werden. Deshalb schreibt man gleich in den Mietvertrag rein, in welcher Form die Kaution zu leisten ist.

Und: Prozesskostenhilfe gibt es nur, wenn gewisse Aussichten auf Erfolg bestehen. Das scheint hier nicht der Fall zu sein.

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bwhoch2  09.10.2019, 13:42
@BVBDortmund
Dir ist bestimmt nicht klar, wie eine Kaution angelegt sein muß !

Ich glaube, da brauche ich von Dir keine Belehrung. Unsere Mieter haben alle die Kaution entweder direkt vor der Übergabe überwiesen (jawoll!) oder bei der Übergabe in bar bezahlt. Keiner hat nach Ratenzahlung gefragt. Die Mieter erhielten alle nach der Einzahlung auf ein Kautionssparbuch unaufgefordert einen Beleg darüber. Die wissen also alle gut Bescheid.

Hingegen wollte mal ein Paar - beide gut verdienend -, die sich für eine Wohnung intressierten eine Kautionsbürgschaft anbieten. Das wäre absolut sicher und sehr einfach zu handeln. Auf die Frage, was nach Mietende im Schadensfall ist, meinte sie, das ist so wie bei der normalen Kaution auch. Wenn der Anspruch berechtigt ist, erhalten wir das Geld aus der Kaution. Auf die Frage, wer letztlich entscheidet, ob ein Anspruch berechtigt ist, meinte sie, am Ende ggf. ein Gericht. Kannst Du Dir vorstellen, wer die Wohnung nicht bekommen hat?

Nein, mit uns nicht. Was soll das sein, eine Kautionszusage, bei der ich erst vor Gericht erstreiten soll, ob und wieviel Geld mir aus der Kaution zusteht? Nein, so lange warte ich nicht auf das Geld. Da ist es mir schon lieber, wenn der Mieter meint, er müsse ggf. gerichtlich seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kaution durchsetzen, wenn er mit der Abrechnung über die Verwendung der Kaution nicht zufrieden ist. Bis das entschieden ist, haben wir wenigstens schon mal unser Geld oder zumindest einen großen Teil davon.

Das ist der wesentliche Unterschied zwischen der getrennt angelegten Barkaution und einer Kautionsbürgschaft.

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BVBDortmund  09.10.2019, 13:48
@bwhoch2

Du hast wirklich einen guten Beitrag geschrieben, der aber nicht zu Fall des Fragestellers past.

Wenn einer schon eingezogen ist, wir nicht wissen was im Mietvertrag steht und welche Lösung Vermieter und Mieter anstreben, dann können wir nicht helfen.

Das Problem was der Vermieter draufsetzt ist mit Eigenbedarf und Barkaution keine Lösung.

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bwhoch2  11.10.2019, 09:27
@archibaldesel

Ich denke, das ist kein Problem, denn selbst wenn Du Dich bei uns für eine Wohnung interessieren würdest, würden wir sehr schnell bemerken, mit wem wir besser keinen Mietvertrag machen.

Unsere Mieter sind im Übrigen alle sehr zufrieden und glücklich.

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Juergenmg1 
Fragesteller
 09.10.2019, 10:43

Meine Frau hatte eine Mietkaution Bürgschaft vorgelegt.. Die aber wollte der neue Vermieter nicht akzeptieren.. Mit der Aussage.. Wier nehmen nur normale Kautionen da können wir keine Ausnahme machen

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BVBDortmund  09.10.2019, 13:29
@Juergenmg1

Was steht im Mietvertrag? Soll eine Kaution gezahlt werden? In welcher Höhe? Wann?

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archibaldesel  09.10.2019, 19:23
@Juergenmg1

Das ist die normalste Form einer Mietkaution. Sie bietet dem Vermieter absolute Sicherheit,

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imager761  11.10.2019, 08:42
Kautionen sind nicht in Bar zu entrichten. Vereinbare ein Mietaval.

Woher stammt den dieser rechtsirrige Blödsinn? Der hier einschlägige § 551 BGB bestimmt sowohl in Abs. 2 Satz 1 wie Abs. 3 Satz 1 ausdrücklich, dass dem VM auf Anforderung "eine Geldsumme" bereitzustellen bzw. zu überlassen ist :-O

Und hierzulande herrscht immer noch Vertragsfreiheit, d. h. der VM darf sich seine M auch danach aussuchen, ob sie eine Barkaution beibringen können.

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geh Mal ins Rathaus deiner Gemeinde . Die haben in der Regel extra eine Stelle die Obdachlosigkeit verhindern soll. Du wird für sicher jemand helfen können

ALG1 und drohender Wohnungsverlust? Da solltest Du Dir aber ganz schnell Arbeit suchen und wenn es sein muss, fern von der jetzigen Heimat.

Es gibt viele Unternehmen, die händeringend nach neuen Kräften suchen und dann ggf. auch bereit sind, bei der Wohnungssuche kräftig zu unterstützen.


Gritt  12.10.2020, 13:13

Ich denke,das das jetzt gerade nicht sehr hilfreich ist.Das er einen Job braucht,dürfte ihm wohl selber klar sein

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bwhoch2  12.10.2020, 16:58
@Gritt
Ich denke,das das jetzt gerade nicht sehr hilfreich ist.

Gut möglich, aber vor 2 Jahren war die Situation komplett anders. Und so alt ist die Frage, auf die ich damals geantwortet habe.

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Kannst du nicht einen kleinkredit bei der Bank aufnehmen?


Juergenmg1 
Fragesteller
 09.10.2019, 04:07

Leider nicht wegen Schufa und ALG 1

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BVBDortmund  09.10.2019, 10:19

Warum nicht erstmal den Mietvertrag lesen? Steht da nichts vom Kaution, zahlt er die Kaution nicht.

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Beim Sozialamt haben die eventuell noch nicht den Ernst der Lage erkannt

Obdachlosigkeit vermeiden ist deren Pflicht und wenn eine Kaution nicht aufgebracht werden kann, dann können sie einspringen, selbst wenn das Einkommen für einen dauerhaften Leistungsbezug zu hoch sein sollte.

Sprich noch einmal dort vor.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.