Allgemeinstromm bei Gartennutzung?

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wohnen in einem 8-Parteien Mietshaus seit nunmehr 15-Jahren.

Hinter dem Haus stehen Gärten für Mieter zur Verfügung, wobei uns die Nutzung des Gartens schr. im Mietvertrag fixiert worden ist.

Neben anderen Nutzern der Gärten betreiben wir einen kleinen Teich und einen Aufstellpool dessen Pumpen seit über 15-Jahren immer unter Allgemeinstrom abgerechnet worden sind, das gleiche gilt für Wasser zur Garten und Poolnutzung.

Das Haus wurde im letztem Jahr verkauft und der neue Eigentümer hat die Nutzung des Allgemeinstromes untersagt und will auf unsere Kosten Zwischenzähler installieren.

In unserem Mietvertrag (2004) ist festgelegt das wir eine Stromleitung zum Garten legen dürfen.

Hier der Text als Antwort an den neuen Vermieter:

Ich habe ihnen bereits geschrieben, das wir nicht die alleinigen Nutzer der hinter dem Mietshaus gelegenen Gärten sind und ihnen wohl doch offenbar gewesen ist, das nicht nur wir zur Nutzung der Gärten zwingend auf den Anschluss des Allgemeinstromes angewiesen waren.

Der Vorbesitzer hat keine anderen Regelungen verfügt und über 15-Jahre die Nutzung des Allgemeinstromes geduldet und entsprechend abgerechnet.

Ich weise sie hiermit nochmals darauf hin,das wir nicht die alleinigen Nutzer der angrenzenden Gärten sind und sie sich unangemessen nur unseres Anteiles annehmen.

AuszugMietvertrag : § 26 Individuelle Vereinbarungen-hier unter anderem- Verteilung der Kosten des Strom und Gasverbrauches bei gemeinschaftlichen Zählern

Punkt 3:

Eine Stromleitung zum Garten darf gelegt werden Mietvertrag aus dem Jahre 2004 Es ist vollkommen logisch, das hier beim legen der Stromleitung zum Garten die Allgemeinstromleitung angesprochen ist da eine andere Stromquelle nicht verfügbar und das verlegen einer Selbstbeteiligten Stromleitung weder gefordert noch gewünscht worden ist.

Als Mieter einer Wohnung wäre es mir auch nicht gestattet aus eigener Ermächtigung in das Stromnetz des Hauses eingreifen zu können .

Es hat in der Obliegenheit des Vorbesitzers gelegen klarere Verhältnisse zu schaffen.

Der Vorbesitzer hat ,auf meinen Wunsch hin,sogar ein Rohr unter den Gehweg legen lassen damit es keine Verletzungen durch Sturz der Kabel wegen geben kann.

Es obliegt ihnen- um oder auszudeuten- wie es im Mietvertrag bei uns geregelt worden ist.

Wie ist die Sachlage ?

Garten, Recht, Mietrecht
Muss ich meine Nachbarskinder vor meiner Nase dulden?

Hi Leute,

Mein Freund und ich (27,28 y/o) sind vor kurzem in eine neue Maisonette-Whg mit grosser Terrasse eingezogen. Neben uns lebt eine Familie mit 2 Kleinkindern im Alter von ca. 2 und 4 Jahren. Da wir ja kürzlich eingezogen sind und der Frühling erst beginnt, ist unsere Terrasse noch ziemlich leer und hat noch keine Blumentöpfe zur Abgrenzung. Wir stellen immer wieder fest, dass die Kinder unsere Terrasse mit ihren schmutzigen Stiefeln betreten, darauf spielen und sogar ihre Spielsachen nach dem Spielen nicht wegräumen und auf der Terrasse liegen lassen. Das eine Kind kam sogar bis an die Fensterscheiben und hinterliess uns "tolle" Handabdrücke. Die Familie hat vor ihrer eigenen Terrasse keinen direkten Zugang zum Rasen, aber dafür 2-3 Treppenstufen weiter ein riesiges Fußballfeld, das uns allen zur Verfügung steht. Heute haben die Kinder auf dem kleinen Rasen DIREKT (ohne zu übertreiben) vor unserer Terrasse Stäbe in den Rasen gebohrt und sie mit Schnur verbunden und den ganzen Rasen somit beansprucht. Die Mutter ist jetzt mit den Kindern ausser Haus und das Zeug steht immer noch da. Ich finde langsam reicht das und ich denke, im Sommer wird es hier noch schlimmer aussehen. Wir möchten nicht, dass der Rasen zu einem Sandkasten wird und wir dann die Kinder immer vor der Nase haben. Ich weiss, dass Kinder sich austoben dürfen/sollen! aber wir hätten dennoch gerne bisschen unsere Ruhe und etwas Privatsphäre und nicht 1 Meter vor uns spielende und schreiende Kinder, obwohl es dieses riesige Feld vor ihnen gibt. Ich frage mich, ob die Eltern das überhaupt mitbekommen oder es ihnen einfach egal ist, ob wir uns belästigt fühlen oder nicht.

Wie soll ich das bei den Eltern ansprechen? Eltern können richtig zickig sein (sry für alle Eltern die das lesen :)), wenn's um Kritik der eigenen Kinder geht. Und meine Nerven sind nun auch nicht mehr so entspannt wie anfangs. Übertreib ich wirklich? Oder haben wir auch ein Recht auf Ruhe und Privatsphäre?

Bin dankbar um jede hilfreiche Antwort :)

Kinder, Mietrecht, Privatsphäre, Kinder und Erziehung, Lärmbelästigung, Nachbarschaft, Nachbarschaftsrecht
Mieterhöhung bei Indexmiete?

Es geht hier um eine Modernisierungsmaßnahme im Rahmen der Energieeffizienz. Da er die Kosten demnächst auf die Miete umlegen wird, wollten wir fragen: wie hoch darf die Mieterhöhung maximal bei einer Indexmiete unter den oben genannten Rahmenbedingungen sein?

Die Modernisierung musste wohl aufgrund von baulichen Schäden durchgeführt werden.

Das hängt soweit ich weiss von den Gesamtkosten der Modernisierung ab. Wenn man beispielsweise davon ausgeht, dass die Kosten sich bei 5000 Euro belaufen, darf er bis zu jährlich 8 Prozent davon umlegen. Also folglich 400 Euro pro Jahr/monatlich dann ca. 33 Euro.

Trifft diese Rechtsprechung mit den 8 Prozent auch auf die Indexmiete zu? Oder gilt da ein anderer Passus?

Und liege ich mit der Vermutung richtig, dass eine Mieterhöhung bei der Indexmiete eigentlich ausgeschlossen ist? Mit der Ausnahme die Moderniersung ist für den Vermieter verpflichtend.

Hier die etwas alte Quelle, in der noch die alte Mieterhöhung von 11 anstatt 8 Prozent drinstehen.

Ist nicht die beste Quelle, aber für Laien sehr gut lesbar :)

Hat jemand Erfahrungen bei der Indexmiete und Mieterhöhungen? Ist das zulässig? Falls das Schreiben kommt, lohnt es sich vom Mieterbund Unterstützung anzufordern? Oder ggf. rechtlich dagegen vorzugehen? Oder sind die Chancen eher mau, dass es sich gar nicht lohnt. Rechtsschutzversicherung wäre vorhanden.

Bin über den Tipp/Ratschlag dankbar!!!

Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Indexmiete, Wirtschaft und Finanzen
Vermieter will keine Nachmieter?

Hallo,

mein Partner und ich sind verzweifelt. Wir wohnen seit 6 Monaten in einer 45qm Wohnung im 7 Stock und da sich die Gelegenheit ergeben hat, haben wir Mitte Februar eine wunderschöne 4 Zimmer Wohnung gefunden, die nur 150€ teurer ist als unsere bisherige. Natürlich haben wir 3 Monate Kündigungsfrist (bis 1.6), aber da wir schon am 1.4 in die Wohnung einziehen müssen wir einen Nachmieter suchen. (Laut Vertrag geht das und selbst der Vermieter hat gesagt sobald wir einen haben sind wir raus).

Seit Mitte Februar suchen wir schon einen geeigneten Nachmieter und machen fast täglich den ganzen Tag Besichtigungen. Es gab auch schon viele Potenzielle Nachmieter, leider sind sie immer kurz davor abgesprungen oder es hat ihnen zu lange gedauert. Unser Vermieter ist auch sehr wählerisch. Es sollte unbedingt jemand sein, der eine deutsche Staatsbürgerschaft hat (wegen unbefristeter Aufenthaltserlaubnis), niemand vom Amt, mindestens 1,600€ verdienen, alles unter braucht Bürgschaft und und und.... wir hätten schon jemanden der morgen den Vertrag unterschreiben wollte und wir wollten uns alle morgen treffen, dann hat der Vermieter gesagt er hat doch keine Zeit und kann erst am Wochenende. Und so eine Situation ist schon öfter vorgekommen. Dem Mann war das viel zu spät und er hat sich für eine andere Wohnung entschieden. Zudem funktioniert der Aufzug in den 7 Stock öfter nicht und dann haben die Personen auch keine Lust mehr drauf und wenn sie den Jugendlichen Nachbarn dann noch schreien hören (wegen dem geschrei war auch schon die Polizei da) haben die Interessenten natürlich auch keine lust mehr.

Seitdem wir eingezogen sind wurde ein Fenster noch immer nicht abgedichtet und eine Wand in der Küche muss auch noch neu gemacht werden (seit 6 Monaten!) das haben alle Interessen natürlich auch mitbekommen.

Aber darum geht nicht, sondern darum, dass wir mittlerweile das Gefühl haben der Vermieter uns das leben schwer machen möchte und ich wollte wissen wie man mit ihm darüber reden kann?

Ich weiss, dass er sich den Nachmieter aussuchen kann und das es unsere Schuld ist, dass wir so spät gekündigt haben, aber sowas ist doch wirklich nicht mehr feierlich.

Hattet ihr schonmal ähnlich Probleme gehabt? Und wie habt ihr das gelöst?

Ich möchte hier bitte keine Verurteilung oder sonst was hören, ich bin schon gestresst genug und brauche wirklich Hilfe.

Mieter, Mietrecht, Vermieter, Vertrag, Hilflosigkeit, Nachmieter
Mietaufhebungsvertrag - selbst Nachmieter suchen?

Meine Tochter möchte gern einen Mietaufhebungsvertrag schließen. Da sie gern einige Sachen an den Nachmieter verkaufen möchte, möchte sie gern den Nachmieter selbst suchen. Ist ja auch für die Vermieterin von Vorteil. Damit erspart sie sich den Stress der Suche. Was meint ihr, wäre die Formulierung so okay? Ziel ist es, dass der Nachmieter im Prinzip in den Mietvertrag einsteigt und sie eigentlich auch gar nicht erst Diskussionen mit den Vermieterin hinsichtlich evtl. Schönheitsreparaturen usw. hat und eben der Nachmieter auch z. B. vorhandene Wandregale übernimmt, um so das Vergipsen der Löcher zu umgehen. So hat sie das auch vom Vormieter übernommen.

§ 1 Beendigung des Mietverhältnisses

Mieter und Vermieter vereinbaren hiermit, dass das Mietverhältnis über die genannte Mietsache, welches am 01.10.2018 geschlossen und mit dem 1. Änderungsvertrag vom 20.01.2019 ergänzt wurde, zum 31. März  2020 einvernehmlich beendet wird.

Es wird vereinbart, dass die Mieter sich bemühen, einen Nachmieter ab dem 01. April 2020 zu finden. Der potentielle Nachmieter wird durch die Mieter explizit darauf hingewiesen, dass eine Hundehaltung nicht erlaubt ist. Die Vermieter verpflichten sich, das Mietverhältnis mit dem Nachvermieter ab dem 01. 04. 2020 fortzusetzen.

Und noch eine Frage: Was ist eigentlich der Unterschied, wenn man vereinbart, dass das Mietverhältnis mit dem Nachmieter fortgesetzt wird bzw. der Vermieter einen Anschlußmietvertrag mit dem Nachmieter abschließt? - Diese zwei Möglichkeiten habe ich dazu gefunden und weiß leider nicht so recht den Unterschied.

Danke schon mal für Eure Antworten!

 

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Mietverhältnis, wohnungskündigung
Sammel-/tiefgarage, stromklau?

Hallo, wir teilen uns eine Sammel bzw tiefgarage mit 3 anderen Mietern. Jeder Mieter hat sein eigenes Garagentor. Zwischen den jeweiligen Garagen sind keine Wände, damit man einfach aus dem Auto raus und wieder reinkommen kann.

Allerdings ist rechts neben mir eine Wand mit holzleisten gezogen worden, sodass ich die 2 anderen Garagen nicht einsehen kann. An der Rückwand der Garagen befinden sich jeweils ein Licht plus ein stromverteiler, der Strom ist immer dann an, wenn der Garageneigene Schalter betätigt wird. Es ging vor meinem "Einzug" in die Garage ein 3er Stecker aus meinem Verteiler. (Gemietet seit 01.01.2020)

Plötzlich hat der Mieter, der seine Garage hinter seiner selbst gebauten Wand hat, meinen 3er Stecker zu sich rübergezogen und eine Lampe dort angebracht, die jetzt immer angeht, wenn mein Schaltet betätigt wird. Der Mieter kommt wegen seiner Wand nicht an meinen Schalter dran, hat aber die Möglichkeit, dank seinem nachbarsfreund, der links neben mir seine Garage hat, einfach in meine Garage zu gehen und diesen Schalter zu betätigen. Laut Vermieter soll Keine Wand da stehen und es darf sich auch kein anderer Mieter in meiner Garage aufhalten, maximal zum aus und einsteigen ins Auto.

Da der Vermieter aber nie Zeit hat vorbeizukommen, frage ich hier nach, ob das alles so ok ist, dass er einfach meinem Strom klaut? Ich habe den Stecker wieder zurück gezogen zu mir, heute morgen war er allerdings wieder an der lampe der garage von nebenan mit 800 kabelbindern befestigt. (siehe Foto)

Gibt es rein rechtlich iwas, was ich machen kann, außer mit dem Mieter zu reden, der übrigens nicht vernünftig mit sich reden lässt? Oder soll ich den Vermieter drängen, vorbeizukommen?

Liebe Grüße und danke

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Mietrecht, Garage, Nachbarschaft, Nachbarschaftsstreit, Auto und Motorrad
Mietrecht Vonovia?

Hallo,

Bekannte von mir hat eine Wohnungsübergabe (Einzug) mit der Vonovia gemacht, da sie unter Druck steht, da sie zum 31.03.2020 aus dem Doppelhaus raus muss (Sonderkündigung 6 Monate Eigenbedarf). Nach dem ich die Wohnung auch angeschaut habe, kommt man zum Entschluss das diese Bude in diesem Zustand nicht bewohnbar ist (Extreme Schimmelstellen usw). Bei der Übergabe hat der Vonovia Mann zuerst einen € 100,- Gutschein angeboten und dann nach Rücksprache mit der Zentrale für März die Miete um € 400,- gesenkt und den Satz rausgehauen "sie bekommen einen Nachlass von € 400,-, sie beseitigen den Fleck selber und lassen uns damit dann 1 Jahr in Ruhe. Der begutachtete Fleck war Handgroß, als ich aber die Tapete entfernte erstreckte sich dieser über ca. 3 Meter und natürlich komplett im Putz. An anderer Stelle Übergang Fenster/Wand war der Schimmelfleck bereits dunkelbraun und mit Sporen versehen.

Meine Frage:

Sie hat den Mietvertrag immer noch nicht von der Vonovia zurück. Sie selber hat den Mietvertrag vor 2 1/2 Wochen unterschrieben zurückgeschickt (somit Widerrufsrecht weg?!). Kann sie - da sie den Vertrag noch nicht vorliegen hat sich auf das 14 tägige Widerrufsrecht berufen? Ich muss doch wohl noch mehr Fragen stellen:

Vertrag liegt nicht der Mieterin nicht vor. Wann beginnt das Widerrufsrecht?

Kann sie auf Grund des desolaten Zustands und nach zurateziehen eines Fachmanns die Wohnung ausserordentlich kündigen?

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Recht, Mietrecht, mietvertrag kündigen
Welche (Kosten-)Folgen kann der Wechsel des Stromzählers nach sich ziehen?

Ich habe mich nochmals mit dem Thema "Smart Meter" usw. beschäftigt und habe nun Einiges im Internet gelesen.

Offenkundig kann man keinen "Widerspruch" einlegen/sich nicht dagegen wehren. Der Austausch der Zähler ist verpflichtend. Man darf offenkundig nur selbst einen anderen Messstellenbetreiber wählen, in der Hoffnung, dass dieser günstiger ist.

Ich persönlich befinde mich in der Position des Mieters, der noch nie Geld für den Stromzähler an sich bezahlt hat. Vielleicht aber auch doch. Aber wenn, dann habe ich das bisher nie gewusst; nämlich deshalb, weil die Grundgebühr für den Stromzähler selbst im Grundpreis der mtl. Stromabschlagszahlung enthalten war.

Nun ist es so, dass ich in einem Haus wohne, dessen Baujahr weit vor 1945 liegt. Vom grundzuständigen Messstellenbetreiber liegt seit dem 19.12.2019 die Vorabinformation zum Wechsel meines Stromzählers vor.

Nun ist es Februar und es ist noch nichts weiter passiert.

Ich habe nun auf einer Seite der Verbraucherzentrale in einem roten Infokasten folgende Zeilen gelesen:

"Umbau des Zählerschranks kann teuer werden

Die ersten Erfahrungen der Messstellenbetreiber zeigen, dass ein Umbau des Zählerschranks nicht nur in Ausnahmefällen notwendig ist, sondern bei etwa einem Viertel aller Haushalte. Insbesondere betroffen sind Bauten vor 1965. Mit dem Umbau sind schnell hohe Kosten von bis zu mehreren tausend Euro verbunden – Kosten, die am Ende der Verbraucher zahlt."

In diesem Zusammenhang würde ich also gerne wissen:

Was kann da auf mich zu kommen?

Abgesehen davon, dass ich Bedenken habe, dass der neue Zähler nicht korrekt zählen könnte und dass mein Datenschutz auf der Strecke bleibt, weiß ich jetzt nicht so genau, was es mit diesen Kosten auf sich hat, die entstehen, wenn der ganze Zählerschrank umgebaut werden muss, was ja wahrscheinlich ist.

Kann ich mich zurücklehnen, weil es Sache des Vermieter ist? Oder werden da Kosten direkt auf mich zukommen?

Denn, wenn dem so sein sollte (!).... dann hat mir noch keine erklärt, wie ich Rechnungen bezahlen soll, die in die Tausende gehen.

Und auch wenn der Vermieter (, der ein Privatmann ist, ohne Hausverwaltung/"ohne alles") etwaige Kosten dann auf die Miete umlegen würde, was rein mietvertraglich schwierig sein könnte für ihn, dann könnte ich die Miete vermutlich nicht mehr bezahlen.

Bitte um konkrete Antworten. Also bitte nicht nur stumpf das Messstellenbetriebsgesetz zitieren.

Technik, Strom, Energie, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Verbraucherschutz, Stromzähler, Vertragsrecht
Dürfen die Nachbarn direkt vor dem Kinderzimmerfenster parken?

Hallo zsm,

wir sind Mieter eines Einfamilienhaus. Dieses Haus wurde im Zuge der Nachverdichtung in einem Innenhof errichtet. Mieter des benachbarten Mehrfamilienhaus, im Bild mit X gekennzeichnet, (gleicher Eigentümer) parken (siehe Kreis) direkt vor dem Kinderzimmerfenster (Linie mit K). Der Parkplatz scheint offiziell vermietet zu sein.

Es gibt mehrere Gründe warum ich frage.

Einerseits fühlt sich meine Tochter (7) in ihrer Privatsphäre gestört wenn die Nachbarn ein- und aussteigen. Es lässt sich hier halt nicht vermeiden dass ein Blick Richtung Fenster gerichtet wird, auch wenn ich nicht den Eindruck habe dass diese absichtlich reinkucken.

Abgase. Das Fenster ist natürlich manchmal gekippt oder offen. Das Auto parkt ca 0,75m entfernt.

Lautstärke. Erst heute haben die Kinder der Nachbarn morgens um 8, es sind Ferien und meine Tochter soll ausschlafen können, lautstark beim Einsteigen gequietscht...meine Tochter war wach. ( daraufhin habe ich später die Nachbarn sehr freundlich darauf angesprochen und sie gebeten dass die Kinder doch beim Einsteigen kurz nicht quietschen sollten. Die Nachbarn erwiderten dass sie müssten wie man Kinder dazu bringen leise zu sein ohne ihn in den Mund zukleben. Dann sage ich ihr erstmal nichts.)

Ich möchte nicht derjenige sein der zur Hausverwaltung rennt und sich beschwert. Natürlich möchte ich die Situation erst einmal weiter beobachten. Allerdings würde mich eine Einschätzungen interessieren inwieweit es bei einer Zuspitzungen zu meinen Gunsten ausgehen könnte. Am liebsten wäre mir erst dass die dort gar nicht mehr parken dürfen.

Freundlichen Gruß und danke für eine Einschätzung

Recht, Mietrecht, Parkrecht
Was gegen chronisch überfüllten Hausmüll tun?

Liebe User,

ich bitte Euch um eine Einschätzung. Unser Hausmüll ist wirklich chronisch überfüllt. Der Vermieter hat die Tonnen bereits aufgestockt, nur sind diese ebenfalls überfüllt und die eingezäunte Müllecke ist nun schlicht zu klein. Ich habe tatsächlich große Bedenken, was die kommende warme Jahreszeit angeht. Wir haben bereits in den vergangenen Jahren generell eine echte Fliegenplage aufgrund der Müllecke, bis hoch ins Dachgeschoss.

Aktuell ist die Situation, dass sich generell. ca. 40% zusätzlicher Müll neben den Tonnen stapelt. Der Vermieter schiebt lediglich die vollen Mülltonnen zur Straße. Diese werden entleert und danach vom Serviceunternehmer der Vermietung wieder mit den 40% liegen gebliebenen Müll befüllt. Zudem halten viele Mieter ihren Hausmüll nun schon vorsorglich zurück, bis wieder Mülltag war.

Folge: Wenn die Tonnen am Dienstagmorgen abgeholt wurden, sind sie ernsthaft bereits wieder am Mittwochabend voll. So voll, dass kein Inhalt mehr hineingeht, und dann wirklich wieder 5 Tage lang alles an Müll daneben abgestellt wird. Tüten gehen kaputt, Raben verschaffen sich Zugang. Starke Winde verteilen den Müll deutlich in der Umgebung. Müll ist durch den Zaun ohne Hinderung einfach für Nager erreichbar etc.

Was kann ich realistisch tun? Eine Mietminderung um 5 bus 10% ist irgendwo ein Witz. Weder tröstet mich das, noch ist dieser kleine Betrag eigentlich den Streit mit dem VM wert. Eine Lösung wäre gut, oder härtere Maßnahmen. Es liegt mir aber auch fern, im ersten Anlauf direkt die Kommune anzuschreiben.

Freue mich über Feedback.

Danke sehr.

Umweltschutz, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Abfallentsorgung
Vermieter weigert sich Kosten für Boiler-Reparatur zu zahlen?

Folgende Situation:

Wir sind Anfang 2017 in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen, Altbau mit Gas Boiler im Badezimmer für Warmwasser und Heizung. Der Boiler hatte sich anfangs immer mal wieder abgeschaltet bzw. War ein Fehlercode auf dem Display zu sehen, die Heizung/Warmwasser funktionierte dann erst wieder wenn man den Boiler neu einschaltet. Das hat sich dann zum Winter hin gehäuft bzw. Fiel mehr auf, da es in der Wohnung einfach immer kalt war, die Heizung war jedes Mal aus wenn man nachhause kam und der Boiler zeigte die Fehlermeldung.

Wir informierten den Vermieter bzw. Die Hausverwaltung. Die schickten einen Handwerker welcher die Diagnose stellte, das Wasser aufgefüllt werden müsste, da der Stand niedrig sei. Das geschah und die Rechnung mussten wir dann auch selbst zahlen, da laut Vermieter erst ab einem Wert über 100€ der Vermieter dafür aufkommt. Laut Vermieter ist der Boiler außerdem Mietersache, und quasi nicht deren Problem. Der Boiler funktionierte weiterhin nicht und ging im Winter ständig aus.

Dann haben wir etwas mehr Druck beim Vermieter gemacht, die schickten dann nochmal jemanden, der schließlich irgendwas an dem Boiler rumschraubte, die Rechnung war 180€, er war knapp 3 Stunden an dem Ding beschäftigt.

Der Boiler funktionierte immer noch nicht. Der Vermieter zahlte diesmal aber die Rechnung und überraschenderweise hatten wir plötzlich bei der Jahresabrechnung 180€ mehr zurück zu zahlen. Eine genaue Aufklärung weshalb wir das zahlen sollen gab uns der Vermieter nicht. Aber man kann sich ja denken was die damit aufstocken wollen.

Jetzt haben wir ein Neugeborenes in der Wohnung, der Boiler ist immer noch kaputt (seit bald 3 Jahren) und geht ständig aus so das wir gerade Nachts in der Kälte schlafen. Vermieter „überhört“ das ganze, die Handwerker füllen lediglich den Wasserstand auf.

Meine Frage: dürfen die das??? Ist der Boiler, den DIE haben einbauen lassen wirklich die Sache von uns Mietern (steht tatsächlich im Vertrag)?

Wohnung, Betrug, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag
Was tun wenn Vermieter die Kaution auf das falsche Konto überwiesen hat?

Hallo, nach 10 Jahren bin ich ausgezogen und erwarte meine Kaution zurück. Da ich innerhalb der 10 Jahre mein Girokonto gewechselt hab durch Privatinsolvenz, von der Postbank zur Deutschen Bank (ein P-Konto), gibt es mein altes Postbank Konto gar nicht mehr.
Ich habe beim Vermieter/der Wohnungsgesellschaft angerufen und gefragt welches Konto hinterlegt ist und nachdem mir gesagt wurde, dass es das alte Postbank Konto ist, darum gebeten das auf mein aktuelles zu ändern.

Daraufhin sollte ich schriftlich meine aktuellen Kontodaten mitteilen. Das habe ich dann per Email getan und auch von der zuständigen Person eine Bestätigung erhalten, dass die Kontodaten eingepflegt wurden und das Kautionskonto nun aufgelöst und überwiesen wird.

Nun hab ich heute einen Brief erhalten auf dem steht wie viel Geld etc ich überwiesen bekomme und nun steht da, dass es auf das alte Konto überwiesen wird..... und das noch unterschrieben von der Person, der ich die neuen Kontodaten mitgeteilt habe und mir per Mail bestätigt hat, dass die neuen Kontodaten eingepflegt wurden...

Logischerweise rufe ich Montag sofort da an und frage nach, aber was ist wenn das Geld bereits auf das nicht mehr existierende Konto überwiesen wurde?? Oder wenn es das noch gibt, dass war vor 6 Jahren zu Beginn der Privatinsolvenz eben noch dick im Minus.

Hab ich da jetzt Pech gehabt oder was? Ich meine ich habe extra vorher um eine Änderung gebeten und bestätigt wurde es mir ja auch noch.

Bank, Recht, Mietrecht, Kaution, Kautionsrückzahlung, Wirtschaft und Finanzen
Vermieter hat Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen, wurde erst Jahre später vom Mieter entdeckt. Schadenersatzforderung möglich?

Hallo zusammen,

im 3-Familienhaus (Vermieter im EG, Mieter in 2 Wohnungen im OG) hat der Vermieter die Stromzähler im Keller falsch beschriftet (1. OG links statt 1. OG rechts) für meine Wohnung z.B.

Beim Einzug (Erstbezug) hab ich diese (verkehrte) Zählernummer dem Stromanbieter als "meinen" Zähler gemeldet und brav gezahlt, Jahr für Jahr, 10 Jahre lang. Der Mieter neben mir hatte sich zwar vor Jahren schon mal beim Vermieter beschwert, warum er in seiner 1-Zi-Whg. so viel Strom fällig wird, aber anscheinend ist dem niemand nachgegangen. Der Mieter ist mittlerweile verstorben.

Der neue Mieter nebenan, der als Außendienstler auch fast nie daheim ist, ist das dann auch aufgefallen. Dann haben wir mit einem wattstarken Heizlüfter und jeweils FI-Schutzschalter rausgemacht gecheckt, in welcher Wohnung sich jetzt der Zähler bei Betrieb des Heizlüfters dreht und wo nicht.
Da kam dann raus, dass die Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen waren.

Wir beide Mieter haben dann den Vermieter zur Rede gestellt. Der sagte, das wäre nicht seine Schuld, das wären "halt die Handwerker beim Hausbau" gewesen.
Dass er das damals hätte "abnehmen" und sicherlich unterschrieben hat als seine Handwerker fertig waren, hat ihn nicht interessiert. Wir sollten das mit den falschen Zählern halt beim Stromanbieter berichtigen lassen und fertig.

Später kam er dann mit einem handgeschriebenen Wisch, den ich hätte unterschreiben sollen, dass ich ihn von jeglichen Schadenersatzforderungen freistellen solle. Als ich sagte, dass ich das ohne Prüfung nicht machen werde, ist er ausgeflippt, hat den Zettel zerrissen und ist auf und davon.

Beim Mieterverein sagte man mir damals (das war vor 3 Jahren), dass man da schon "ein Fass aufmachen" könnte, aber um des "Mietverhältnisses" wegen und um keine Mieterhöhung wegen irgendwas zu riskieren, sollte ich mir das überlegen. Gut, ich habe nichts unternommen.

Jetzt 3 Jahre später wurde mir und dem Nachbarn wegen Eigenbedarf gekündigt, nach erster Durchsicht erscheint die ziemlich "konstruiert". Aber das ist eine andere Sache.

Meine Frage an euch:

kann ich jetzt vom Vermieter "Schadenersatz" rückwirkend verlangen?

Ich habe in den 10 Jahren vertauschter Zähler 600 EUR Strom nachzahlen müssen, weil der verstorbene Nachbar immer nur zuhause war und entsprechend verbraucht hat ... Hat der Vermieter nicht eine Sorgfaltspflicht, dass er seine Mietsachen mit vorhandenen und funktionstüchtigen und richtigen Zählern übergibt?

Schadensersatz, Recht, Mietrecht

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