Mietaufhebungsvertrag nicht rechtens?

Guten Tag, unsere Situation ist folgende:

 Wir haben seit dem 16.04.2018 ein Mietverhältnis geführt. Ab November 2018 trat in der Wohnung (Schlafzimmer) Schimmel auf, wegen zu schlechter Isolation. Unsere Möbel waren davon betroffen und auch habe gesundheitliche Schäden als nachfolge gehabt. Wir haben unseren Vermieter die Situation geschildert, doch bis März 2019 wurde nichts unternommen, weswegen wir eine Aufhebung des Mietvertrag verlangten und diese auch telefonisch vom Vermieter bestätigt wurde. Mein Lebenspartner hat jedoch keine schriftliche Kündigung zum vorweisen, da alles über WhatsApp oder telefonisch vereinbart wurde. Auch ich habe mir kein ärztliches Attest geben lassen, da wir es auf einem guten Weg regeln wollten und der Vermieter sich sehr positiv darauf reagierte. Am 16.04 haben wir ein Übergabeprotokoll bekommen, dass wir aus der Wohnung ausgezogen sind. Zudem haben wir eine neue Küche eingebaut und diese an unseren Nachmieter am selben Tag verkauft mit Kaufvertrag. Nun jedoch ist der Nachmieter von seinem Mietvertrag zurückgetreten, mit dem Grund das rohr in der Küche wäre kaputt und es sei unsere Schuld, dazu muss man sagen haben sie am Tag der Übergabe alles kontrolliert und alles war funktionstüchtig. Auch steht im Kaufvertrag, dass wir für nachfolgende Schäden nicht haftbar gemacht werden können. Der Vermieter hat es genehmigt, dass die Nachmieter aus dem Mietvertrag wieder zurücktreten dürfen und so verlangt der Vermieter nun von uns, dass wir weiterhin Miete, auch für April diesen Monats zahlen sollen, da unsere Kündigung somit nicht rechtens sein soll und wir leider keine schriftliche Kündigung vorliegen haben bzw. Nur das Übergabeprotokoll und die Bestätigung. Ein Anwalt von unserem Vermieter hat uns heute ein Schreiben geschickt, in dem dies alles aufgelistet war und nun wird ebenfalls verlangt, dass wir zuständig dafür sind, dass die Küche wieder zuruckgebaut wird. Ist das rechtens?

Recht, Mietrecht, Mietvertrag
Sperrmüll regelmäßig im Hof abgestellt MFH - Was tun?

Hallo,

wir haben bei uns im 10 Parteienhaus folgendes Problem: Mülltrennung allgemein ist schon so ne Sache, aber das ist ein anderes Thema. Das größte Problem ist, unsere Mülltonnen stehen im Hof. Regelmäßig wird hier auch Zeug neben den Mülltonnen abgestellt, vorwiegend Sperrmüll. Das reicht von einer Kaffeemaschine, Personenwage über ein paar Bretter bishin zu einer halben Wohnzimmereinrichtung.

Ich frage mich manchmal ob die Leute denken der Sperrmüll wird einfach wie die Tonnen von der Müllabfuhr abgeholt oder ob es einfach "Egoismus" ist (raus aus meiner Wohnung = nicht mehr mein Problem). Der Keller sieht ähnlich aus, die "allgemeinflächen" stehen voll mit Müll und Sperrmüll.

Nun meine Frage, was würdet ihr tun? Also der Vermieter hat es manchmal schon von einem Hausmeisterservice entsorgen lassen und auf alle Parteien über die NK umgelegt. Wie kann man den nnoch an die PArteien apelieren? Müll illegal entsorgen stellt ja eine Ordnungswidrigkeit da, gilt das auch im MFH? Also wenn ich den Müll einfach im Park ablage ist es strafbar bzw. Ordnungswidrigkeit. GIlt das auch wenn ich den Sperrmüll im MFH in den Hof stelle?

Wäre das Anbringen einer Kamera auf Privatgrund im MFH zulässig? Also z.b. so dass sie nur den Keller und/oder die Mülltonnen filmt? Um die Verursacher zu finden.

Es ist einfach nervig, wenn ständig alles mit Sperrmüll vollgestellt ist und andere es ausbaden.

Recht, Mietrecht, Sperrmüll
Unrealistisch hohe Heizkostennachzahlung?

Folgendes Szenario:

Heizkostennachzahlung für das Jahr 2018 (01.12.17-30.11.18) für eine 39m² (in einem insgesamt 228m² großen Haus mit 6 Wohnung) beträgt nach 50:50 Regelung 930,77€ (1696€ insg. Heizkosten+Betriebskosten), geleistete Vorauszahlung beträgt 1200€ (bisher 50€ Heizkosten+ 50€ Betriebskosten monatlich, ab sofort soll der monatliche Abschlaga fu 145€ erhöht werden). Zu dem Zeitpunkt lebt der Mieter seit 1 1/2 Jahren in der Wohnung und musste im Vorjahr nur 30€ nachzahlen. 

Also wird eine Nachzahlung von 469,01€ gefordert, da ein angeblicher Verbrauch von 17639 Einheiten durch elektronische Heizkostenverteiler an den Heizungen ermittelt wurde.

Dabei fällt ein Heizkörper ganz besonders auf, der alleine 10005 Einheiten verbraucht haben soll, obwohl dieser in den wenigen, milden Winterwochen nur stundenweise und nie höher als auf Stufe 3 laufen gelassen wurde und sich in einem Zimmer befindet, das nicht einmal 20m² groß ist und nie eine Raumtemperatur über 19°C erreicht wurde.

Auffällig ist auch, dass der Gesamtverbrauch des Hauses 2788€ bzw. 35533 Einheiten beträgt, dabei dann aber die Hälfte der Gesamtkosten von einer Mietpartei erzeugt worden sein soll. Die anderen Mietparteien haben eine Rückzahlung oder nur geringe Nachzahlung erhalten lt. VM.

Auf zweimaliger Forderung nach Unterlagen (mit Fristsetzung, die nicht eingehalten wurde), in denen die einzelnen Bewertungsfaktoren der Heizkosten auf die Einheiten ersichtlich ist, ein Einblick in den Energieausweis (Haus ist vermutlich nicht gedämmt, Wohnung liegt unter einem unbewohnten, ungedämmten Trockenboden) und Bitte um eine Überprüfung der Heizkostenverteiler durch einen Heizungsinstallateur (im Selbsttest stieg die Einheitenanzeige in 12 Stunden Betrieb auf Stufe 2 um 47 Einheiten, Heizkörper wurde dabei nur lauwarm, Bewertungsfaktor nach wie vor unbekannt, i.d.R. ist aber eine Einheit ca. mit 1 kwh gleichzusetzen, also ein unrealistisch hoher angezeigter Verbrauch), erhielt der Mieter nur eine erneute Kopie der Heizkostenabrechnung. Der kaum der deutschen Sprache mächtige Vermieter stellt sich also entweder dumm oder ist nicht kooperativ.

Der Mieter hat außerdem bereits gekündigt und zieht in drei Wochen aus und bangt nun, dass die Kaution zum Tilgen der Heizkostennachzahlungsforderung einbehalten wird und dem Sachverhalt (ein sehr wahrscheinlicher Defekt der Heizkostenverteiler) nicht weiter nachgegangen wird.

Ein persönliches Gespräch mit dem VM steht bald an, wie kann der Mieter dem VM darin vermitteln, dass die Nachzahlungsforderung nicht korrekt sein kann und anhand welcher Unterlagen kann dies nachgewiesen werden? Wie sieht die rechtliche Lage aus, kann der VM einfach auf die Summe bestehen ohne einen möglichen Defekt überprüfen zu lassen?

Recht, Mietrecht, Vermieter, Heizkostenabrechnung, Heizkostenverteiler, Wirtschaft und Finanzen
Kellerräume werden unrechtmäßig von einem Nachbarn genutzt. Kann man die Miete mindern?

Hallo liebe Community,

ich wohne schon seit etwas mehr als 4 Jahre in meiner Wohnung und habe den Kellerraum bisher nie genutzt. Der Keller wurde jedoch bei meinem Einzug von mir, durch ein Vorhängeschloss verschlossen. Aufgrund eines Schreibens von einem meiner Nachbar habe ich meinen Kellerraum vor einigen Wochen kontrolliert. Dabei ist mir aufgefallen, dass ein andere Nachbar unrechtmäßig meinen Keller nutzt und die Beschilderung an der Tür verändert hat. Mein Schloss war weg. Glücklicherweise waren keine Gegenstände von mir dort gelagert.

Ich habe daraufhin umgehend die Hausverwaltung informiert und um Klärung gebeten. Man setzte sich umgehend mit dem betreffenden Nachbarn in Verbindung und setzte eine Frist zur Räumung des Kellers. Ein Tausch war laut Hausverwaltung nicht möglich. Die Frist verstrich und der Keller wurde nicht geräumt. Hierzu informierte ich erneut die Hausverwaltung. Der Hausmeister nahm dann wohl persönlich Kontakt mit den Nachbarn auf und es wurde erneut eine Frist bis 29.3. gesetzt. Leider wurde diese Frist erneut nicht eingehalten. Da ich den neuen Kellerraum unverschlossen lassen musste, damit der andere Mieter seine Sachen umräumen konnte, hat hier offenbar zwischenzeitlich jemand Hausmüll abgestellt.

Ich habe meine Hausverwaltung am 31.03. nochmals kontaktiert und um Klärung der Angelegenheit gebeten. Bisher habe ich nichts gehört. Besteht aufgrund dieser Sachlage grundsätzlich die Möglichkeit mit einer Mietminderung zu drohen? Letztendlich nutze ich den Keller nicht, aber ich möchte bei einem Auszug nicht für Unrat von fremden Leuten verantwortlich gemacht werden. Da die Kellerräume nur mit Nummern beschriftet sind, weiß ich leider nicht um welchen Nachbarn es sich handelt um das ggf. auch selbst zu klären.

Vielen Dank für eine kurze Einschätzung.

Recht, Mietrecht, Mietminderung
Nachbarin anzeigen?

Hallo liebe Community,

Ich hätte da mal eine Frage bezüglich meiner Nachbarin. Meine Nachbarin ist Alkoholikerin und wird immer wenn sie trinkt sehr aufbrausend und aggressiv, sie wirft Dinge in ihrer Wohnung um ( unter uns) und schreit jegliche Art von Beleidigungen (schlam, hur* etc.). Dies ist da sie Streit mit einer anderen Nachbarin hat was jetzt zu lange zum erklären braucht. Auf jeden Fall werden meine Mutter und ich dann auch mit rein gezogen aus Grund XY. Außerdem hört sie oft von morgens 3 Uhr bis Abend 22 Uhr so laut Musik das ich die Lieder mitsingen kann und der Boden wackelt. Vorhin wollte ich den Müll raus bringen und als ich an der Haustüre war hat sie ihre türe geöffnet und runter gespuckt und das übliche beschimpfen gemacht sowie mir damit gedroht das "sie wartet bis ich wieder hoch komme", das ging dann beim zweiten Gang zur Haustüre wieder so. Angst hatte ich danach auch da ich weiß das sie in diesem Zustand fähig ist autospiegel kaputt zu schlagen. Der Vermieter weiß Bescheid und kann trotzt versuch sie raus zu klagen nichts machen da sie einen Vertrag haben (Sinn gemäß was er gesagt hat). Die Polizei war auch of da aber die nehmen sie nur zur ausnüchterung oder so mit und das was. Jetzt würde ich gerne hier etwas Rat einholen was ich machen kann außer auszuziehen oder es zu ertragen.

Danke im voraus LG

Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Vertrag, Beleidigung, Nachbarn, Streit
Hilfe bei einer Mietrecht-Angelegenheit (Einliegerwohnung)?

Hallo liebe Gutefrage-Community,

Ich bin vor 7 Monaten in eine Einliegerwohnung gezogen, die im Kellergeschoss des Hauses der Vermieter liegt. Sie ist über einen separaten Eingang erreichbar, 45 Quadratmeter groß mit 2 Zimmern und mit allen lebensnotwendigen Dingen ausgestattet. Die Vermieter wohnen direkt über mir.

Ich habe einen Freund, welcher in einem relativ regelmäßigen Zyklus immer wieder ca. 1- 2 Wochen da ist, dann aber auch wieder für 3-5 Tage bei sich zu Hause ist. Dies passt den Vermietern aber gar nicht und ich habe letztens auf mühsamen Umweg rausgefunden, dass sie sich 2-3 Tage pro Woche Besuchszeit vorstellen.

Ich habe mich mittlerweile etwas ins Mietrecht eingelesen und bin aufs "Besuchsrecht" gestoßen, welches dem Mieter bedingungslos zusteht. Dieses besagt, dass man ohne die Erlaubnis des Vermieters einen Gast 6-8 Wochen am Stück bei sich wohnen lassen kann. Da er immer wieder nach Hause fährt haben wir nie diese Frist überschritten.

Nun weiß ich aber auch, dass es möglich sein soll bei Einliegerwohnungen seitens des Vermieters bei einem unbefristeten Vertrag grundlos kündigen zu können.

Bei meinem Vertrag handelt es sich aber um einen auf 2 Jahre befristeten Vertrag.

Nun meine Frage: Können sie mir einfach so kündigen, nur weil ihnen meine Besuchszeiten nicht passen?

Zudem sind die Vermieter bis jetzt zu keinem Klärungsgespräch bereit gewesen und ignorieren meine Anfragen. Nur, wenn es ihnen passt beschweren sie sich schriftlich/drohen mir. Zusätzlich gab/gibt es in der Wohnung erhebliche Mängel (kaputte Toilettenspülung, Schimmel in Dusche, kaputte Küchentheke usw usw), auf die in den von mir geschickten E-Mails nicht reagiert wurde, - geschweige denn - ich eine Antwort-Mail bekommen habe.... aber das nur nebensächlich (nur die Toilettenspülung wurde vor 2 Wochen nach 6 Monaten kontinuierlichen Nachfragens repariert)

Für sämtliche Hilfe wäre ich sehr dankbar, da mich dieses Thema enorm psychisch belastet und ich einfach gern eine rechtliche Sicherheit hätte.

Vielen Dank!

Miete, Recht, Mietrecht, Besuchsrecht
Mieterhöhung ohne Mietspiegel und vergleichbare mieten?

Hallo

Hallo ich habe eine Eigentumswohnung in Frankfurt Eschborn Am stadtpfad 64 im Jahre 2017 gekauft.

Die Wohnung gehörte Der Vonovia.

Auf Eigenbedarf musste ich verzichten da die Mieter schon sehr lange drinne wohnen sie waren irgendwie vor Jahren Mitarbeiter der Postbank und haben die Wohnung so bekommen.

Die Zahlen eine Kaltmiete von 380 € die Wohnung hat 63 m² und zwei Zimmer, die Wohnung wurde im Jahre 1960 gebaut .

Ich habe aber ein Recht die Miete zu erhöhen doch in Frankfurt Eschborn in der Gemeinde gibt es keinen Mietspiegel vergleichbare mieten habe ich auch nicht da ich nicht weiß wie ich an sowas ran komme .

Ich habe mitbekommen dass man ein Gutachten machen lassen kann doch es wird zu teuer das lohnt sich nicht wenn ich eh nur 15-20 % erhöhen kann.

Bei 380 € Kaltmiete und davon 15-20 % ist nicht die Welt deswegen würde es sich nicht rentieren ein Gutachten durchführen zu lassen.

Aber es kann doch nicht sein das ich jetzt keine Miete erhöhen kann nur weil ich keinen Mietspiegel habe oder vergleichbare mieten es muss doch einen Weg geben wie ich das machen kann.

In den Unterlagen die ich von der Vonovia bekommen hatte habe ich gelesen das sie in den Jahren 2015 und 2016 sowie 2017 die Miete erhöht hatten wie haben die das hinbekommen?

Kann mir jemand helfen beziehungsweise Tipps geben wie ich die Miete erhöhen kann ?

Ich habe mir überlegt vielleicht bei der Eigentümerversammlung ein paar Eigentümer anzusprechen und nach deren Mietvertrag zu fragen wäre das eine Möglichkeit ich würde mich freuen wenn ich ein paar hilfreiche Tipps bekommen würde

Mit freundlichen Grüßen

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Mietspiegel, Mieterhöhungen
Darf mein Vermieter mir verbieten meinen Kellerraum abzuschließen?

Hallo,

ich wohne jetzt etwas mehr als ein Jahr in meiner ersten Wohnung. Bisher hat es auch noch nie großartig Probleme gegeben.

Ich Wohne ganz oben in einem drei Parteien Haus, alleine. In dem Flur oben befindet sich mein Abstellraum, der nur durch den Flur zu betreten ist.

Außerdem habe ich noch einen Kellerraum in den ich aber laut meinem Vermieter nur Fahrrad und Waschmaschine hineinstellen darf. Dadrin befindet sich auch eine Tür zum Garten meiner Nachbarn.

Im Mietvertrag sind beide Räume unter dem Punkt "Räume, welcher der Mieter alleine nutzt" aufgeführt und es wurde auch am Anfang nichts weiter dazu gesagt.

Jetzt ist es so, dass mein Vermieter gestern bei mir vor der Tür stand. Wohl etwas überrascht das ich da war (da ich Urlaub habe) und meinte mir vorschreiben zu müssen, dass ich meinen Abstellraum aufräumen muss. (Wo nebenbei gesagt nur Stühle, Pfand, Kartons Papiermüll und ein paar alte Möbel, die wir vor ein paar Wochen ausgetauscht haben und ich diese Woche sowieso weg bringen wollten stehen.)

Auf meine Frage woher er den Überhaupt wüsste wie es in meinem Abstellraum aussehe sagte er wie selbst verständlich ja er müsste da ja immer mit dem Schornsteinfeger rein. Darauf hin habe ich ihm gesagt, dass ich da gerne drüber informiert werden möchte wenn er in meine räume geht, und er das überhaupt nicht darf. Das wäre ihm egal, er müsste da schließlich rein. Daraufhin habe ich ihm gesagt, dass ich da ein neues Schloss rein machen werde, wenn er das weiterhin macht. Er meinte nur das können sie sich abschminken und übrigens sollten sie ihren Kellerraum auch mal wieder aufräumen.

Daraufhin habe ich gestern Abend um 8 Uhr meinen Kellerraum abgeschlossen und heute morgen um noch nicht mal 11 Uhr rief er mich an. wieso ich jetzt aufeinmal meinem Kellerraum abschließen würde. ich Dürfte dass nicht, immerhin wäre das ein Fluchtweg und der Durchgang für meine Nachbarn in den Garten.

Davon hat mir vor einem Jahr aber keiner was gesagt, und es ist auch nicht als Fluchtweg ausgeschildert.

Ich habe dann nur gefragt was die denn in meinem Keller zu suchen haben, worauf hin er nur meinte ja wir sind ja die Hausmeister.

Mich würde einfach mal interessieren, was ihr da so zu sagt.

liebe grüße

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermietung, Vermieter, Mietvertrag
Kann ich meine schwester rauswerfen?

Meine große Schwester (20) hat in den letzten 6Jahren schlimme sachen getan. Dazu gehören: eltern beklaut, belogen, beleidigt, geschlagen und dazu viel Geld aus der Tasche gezogen, um ihre Schulden abzubezahlen usw.. Meine Eltern haben so viel Stress wegen meiner Schwester und ich weiß auch nichtmehr weiter.. Besonders leid tut mir meine mutter, da sie deshalb psychisch sehr schwach ist. Nun, meine schwester lebt bei ihrem Ex und kommt nicht nach Hause. Aber wenn jedoch unsere Eltern nicht Daheim sind, kommt sie her und nimmt sachen mit ( wie bsp. Küchengeräte, Geld, Essen, Kabel, Computer ..) OHNE DAS MEINE ELTERN WAS DAZU SAGEN. Naja, jetzt sind meine Eltern im urlaub und ich meine Oma passt zuhause auf mich auf. Meine Schwester hat Schlüssel zu diesem haus, das heißt,sie kann immer kommen und gehen und langsam reicht das mir. Sie droht mir, beleidigt mich, macht mich fertig und sonst was. (Hatte auch eine schlimme kindheit wegen ihr). Und wenn ich das meinen Eltern erzähle, glauben sie mir nicht. Ich möchte nach dem Urlaub meiner Eltern noch einmal drüber reden. Ich möchte entweder das Schloss austauchen, damit sie keinen Zugang mehr hat oder sie irgendwie so eintragen, damit sie hier offiziel nichtmehr wohnt(was auch der fall ist)-> d.h wenn sie hier her kommen würde, ich die polizei rufen könnte und sie rausgeschmissen wird. Ich möchte ihr jeglichen zugang zu diesem haus verweigern. Funktioniert das? Wenn ja, Wie??

Familie, Wohnung, Recht, Mietrecht
Darf die Nachbarin auf den Balkon starren?

Hallo!

Ich habe vor wenigen Monaten eine Wohnung im dritten Stock eines Wohnblocks bezogen, zu der auch ein Balkon gehört. Dieser grenzt, wie die Wohnung auch, direkt an die Wohnung und den Balkon des Nachbarn, die Balkone sind aber durch eine Mauer an den Seiten getrennt. Nun ist besagte Nachbarin mir aus unerklärlichen Gründen alles andere als wohlgesinnt und beschwert sich dauernd über alles mögliche; meistens sind diese Dinge total lächerlich, manchmal sogar komplett unbegründet. Zuletzt habe ich einen Brief der Hausverwaltung mit Androhung einer Klage erhalten, da eine Nachbarin gesehen haben will, dass die zwei Kaninchen, die ich auf dem Balkon halte, die Bausubstanz (Fliesen, Mauern usw) erheblich beschädigen. Dies ist nicht der Fall, ich habe sofort einen Angestellten der Hausverwaltung eingeladen, der mir bestätigte, dass der Balkon sauber und heile ist. Nun ist es ziemlich offensichtlich, dass jene Nachbarin nicht nur unangebrachte Neugierde zeigt, sondern sich auch noch an den Rand ihres Balkons gestellt und über das Geländer gebeugt und den Kopf verdreht haben muss, um überhaupt auf meinen Balkon zu schauen. Das wusste ich allerdings schon, als sie vor zwei Monaten schon einmal bei mir klingelte und mir erklären wollte, dass ich diese Schrauben da aber nicht bohren darf. Ich musste sie hinweisen, dass die Schrauben schon vor meinem Einzug in der Wand steckten und sie verschwand wieder.

Durch dieses Verhalten fühle ich mich in meiner Privatsphäre sehr verletzt und finde es unverschämt von ihr, sich so zu verrenken, nur um auf meinen Balkon zu starren und irgendetwas zu finden, womit sie mir ans Bein pinkeln kann. Darf sie das überhaupt? Gibt es ein Gesetz oder ähnliches, mit welchem ich sie das nächste Mal konfrontieren kann? Denn mit sich reden lässt die Dame nicht und ich sehe es nicht ein, aus eigener Tasche auch noch einen Sichtschutz zu montieren, um mich vor ihr zu schützen.

Danke für alle Antworten!

Wohnung, Recht, Mietrecht, Privatsphäre, Klage, Nachbarn
Wie viele Unterlagen darf der zukünftige Vermieter verlangen, bevor er eine Absage erteilt?

Ich hatte Interesse an einer Wohnung, der Vermieter schien sehr an mir interessiert und wollte mir vor 2 Wochen schon eine Zusage erteilen.Er meinte ich komme als Mieterin in Frage und solle bloß nicht denken dass die Fragen bedeuten er wolle mich nicht.

zu diesem Zeitpunkt hatte er:

3 Gehaltsnachweise von mir

meine Schufa die bei 97,5% liegt

einen Nachweis für die Umwandlung meiner Gehaltserhöhung vor dem Einzug

Eine Bürgschaft meiner Eltern

Eine Selbstauskunft mit dem Kontakt meines derzeitigen Vermieters

und die schriftlich Bestätigung von meinem Chef dass ich übernommen werde und entfristet.

Dann ist ihm ein Tag vorher aufgefallen, dass er noch gerne Gehaltsnachweise oder Nachweise für die Mieteinnahmen meines Vaters benötigt, weil ich vorher beiläufig erwähnt hatte dass meine Eltern selbst Eigentümer sind.

Dies habe ich abgelehnt, womit er vorerst auch zurecht kam.

Dennoch hat er einen Grund gefunden mir die Wohnung vorzuenthalten.Diesesmal wollte er warten bis mein neues (erhöhtes) Gehalt schwarz auf weiß vorzuweisen ist.

Womit ich auch kein Problem hatte, nur das Warten war anstrengend.

2 Tage später erhielte ich eine Mail, dass er noch einen Nachweis dafür möchte dass ich Ersparnisse von mindestens 5000€ vorweisen kann.

die Miete steht im Verhältnis zu meinem Gehalt bei 50/50.

Ich habe Ihm erklärt dass ich keine hohen Ersparnisse vorweisen kann weil ich immer alles in meine Einrichtung von meiner jetzigen Wohnung investiert habe.

Nun bekomme ich eine Ablehnung in der es heißt dass Sie nicht an meiner Zuverlässigkeit zweifeln, aber Ihnen das Schreiben von meinem Chef für die Entfristung nicht ausreicht.

Ich fühle mich etwas benutzt und habe pikante Details von mir enthüllt.

kann er das machen :-)???

Wohnung, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Vertragsrecht

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