Was kann ich tun wenn meine Bürgen meinem Vermieter keinen gehaltsnachweis geben?
Hallo,
ich bin Studentin, habe kein eigenes Gehalt und lebe von monatlichen Überweisungen meiner Eltern. Nun will ich in eine WG ziehen. Meine Eltern würden in diesem Fall für mich bürgen. Ich kann meinem Vermieter die Höhe meines monatlichen Betrags nennen. Der drängt aber darauf auch das Gehalt meiner Eltern zu erfahren, welches diese nicht preisgeben wollen.
Bin ich, bzw. sind meine Eltern, nun verpflichtet meinem Vermieter über ihr Gehalt zu informieren? Wie kann man da drum herum kommen?
Danke!
10 Antworten
Du bzw. deine Eltern sind nicht verpflichtet die Einkommensverhältnisse offen zu legen. Der Vermieter ist aber genau so wehnig verpflichtet, dir das Zimmer zu vermieten.
Entweder ihr einigt euch oder du musst dir eine andere WG/Wohnung suchen und hoffen das der Vermieter keinen Einkommensnachweiß sehen will. (Was heutzutage aber die meisten privaten Vermieter sehen wollen.)
Bin ich, bzw. sind meine Eltern, nun verpflichtet meinem Vermieter über ihr Gehalt zu informieren?
Naja, der Vermieter muss schon prüfen, ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind für dich zu Bürgen.
Es bringt ja nichts, wenn der Vermieter im E-Fall an deine Eltern herantritt und diese dann von Sozialhilfe leben.
Den Gehaltsnachweis braucht der Vermieter.
Du musst natürlich gar nichts vorzeigen, aber der Vermieter muss auch nicht an dich vermieten. Unabhängig davon, wie soll er denn die Bürgschaft deiner Eltern akzeptieren, wenn er nicht annähernd weiß ob deine Eltern überhaupt in der Lage sind für dich zu bürgen? Wenn deine Eltern für dich bürgen wollen, müssen sie natürlich nachweisen, dass sie das auch können
Nein dazu seid ihr nicht verpflichtet. Der Vermieter ist aber auch nicht verpflichtet dir ein Zimmer zu vermieten. Wenn du ihm also nichts anderes anbieten kannst kann er dich einfach ablehnen wenn er möchte.
bzw. sind meine Eltern, nun verpflichtet meinem Vermieter über ihr Gehalt zu informieren?
Natürlich darf sich der VM auch von der wirtschaftlichen Bonität der Bürgen überzeugen und dementsprechende Auskunft verlangen. Wer hier keine Auskünfte erteilt, dürfte als Bürge abgelehnt werden und der Mietvertrag kommt dann eben nicht zustande :-(
Inwieweit deine Eltern alternativ von Ihrer Bank ein Aval auf erste Anforderung für alle Forderungen aus deinem Mietvertrag erhielten oder ein verpfändetes Sparbuch mit ausreichender Summe einrichten und die Verpfändungsurkunde alternativ anbieten und der VM dies hilfsweise akzeptiert, bliebe nur soweit verhandelbar, wie der VM keine solventeren Interessenten hätte, denen er einfachheithalber vermietet :-(
G mager761