Ist den so eine Haltung am Balkon in einer Mietwohnung erlaubt?
11 Antworten
Uiuiui, also heu aufm Balkon + Decken. Wenns da mal brennt gibts bestimmt ärger mit der Versicherung. ( kann ich mir nur denken bin kein Anwalt aber in Berlin zu Sylvester ect fliegt so einiges durch die Gegend)
Komisch habs auch schon an anderen Tagen wie den 31.12 brennen sehen
Hi,
so eine Haltung kann prinziepell nicht verboten werden.
Es gibt aber 2-3 Probleme (aus Miettechnischer Sicht) die ich spontan sehe:
- An einer Stelle ist die Wand nicht geschützt und wenn das Holz sein sollte, können die Kaninchen das anknabbern.
- Sie laufen teilweise auf den Fliesen; Urin könnte diese kaputt machen
- Unter den Matten (oder was ist das?) könnte sich Feuchtigkeit bilden, oder falls die druchlässig sind, ist auch Urin ein Problem. Egal ob Wasserdicht oder nicht: die müssen regelmäßig gelüftet werden und darunter muss gerenigt werden. Sonst könnte sich Schimmel oder sonstige Verunreinigung bieten. Auch sollte das Gesamte Gehege mit etwas ausgelegt werden und die Ränder sollten am Gehege raus kommen, nicht noch drin sein (wegen anknabbern besser ;)
Ein Vermieter könnte wegen diesen Punkten Stress machen, weil das ggf. seine Immobilie beschädigt. Klar zahlt man Kaution, aber die reicht oft nicht...
Des Weiteren sehe ich große Haltungstechnische Probleme:
- das Gehege ist viel zu klein!!! Je Tier in Außenhaltung müssen es mindesten 3qm sein. So jetzt ist das Tierquälerei, denn es muss mindestens 9qm her.
- Der Boten ist rutschig, somit ein Teil des Geheges für manche/alle Tiere nicht oder nur eingeschränkt nutzbar (viele Kaninchen nutzen so einen Boden nicht).
- Da lebt 1 Meerschweinchen: Einzelhaltung ist Tierqälerei. Das Meeri braucht einen Artgenossen (artgerecht wäre aber Haltung zu 3-4 Tieren) und sollte nicht mit Kaninchen leben, denn diese Tiere können überhaupt nichts miteinander anfangen und Kaninchen können Meeris auch stark verletzen.
- Das "Gehege" ist oben ungesichert. Raubvogel und Tiere die Klettern können, können sich jederzeit bedienen. Es muss oben abgesichert sein.
- Diese Folie, Netz oder was das da oben auf dem Dach des Stalls ist sollte für Kaninchen nicht erreichbar sein.
- Wasserflaschen sind absoluter Mist: unhygienisch, kommt zu wenig Wasser raus, unnatürliche Trinkaltung. Sollte man nicht anbieten; Wasser biette immer in einer Schale anbieten.
- Ich sehe eine Schale Trockenfutter (=absoluter Mist, es sei denn es sind Kräuter oder was getrockentes von der Wiese), aber kein Frischfutter. Frischfutter ist aber Nahrung: wo ist ihre Nahrung? Kaninchen brauchen zudem Heu: sehe ich auch nicht.
- Und für mich persönlich gibt es zu wenig Einrichtung (Häuser, Brücken, Tunnel, etc) ; da muss mehr hin.
Bitte informiere Dich auf folgenden Webseiten über artgerechte Kaninchenhaltung:
Falls Du Fragen hast kannst Du die aber natürlich dennoch stellen ;)
Gruß
PS: Bitte beim nächsten Mal mehr Schlagworte nennen. 'Kaninchen' fehlte hier noch (habs hinzugefügt). Du fragst zwar aus Miettechnischer Sicht, aber es geht ja um deren Haltung. Da hätte 'Kaninchen' noch als Schlagwort genannt werden müssen; hab Deine Frage nur zufällig gefunden
Anhand der Fragen sehe ich jetzt erst, das es nicht Deine Tiere sind. Dann ist ja gut... Falls Du diese Person kennst, bitte bescheid sagen das so eine Haltung grausam (Tierquälerei) ist und die Links geben.
Die genannten Punkte gelten allgemein dennoch ;)
Du solltest mal deinen Mietvertrag lesen, was bei dir erlaub und was nicht erlaubt ist, denn der Balkon gehört zur Wohnung.
Außerdem ist das, was du hier mit den armen Tieren veranstaltest reine Tierquälerei und gehört angezeigt.
Unter der Voraussetzung, dass die Tierhaltung erlaubt ist: Solange die Nachbarn nicht durch den Geruch oder Lärm (Kaninchen können sehr laut sein) belästigt werden, sollte das grundsätzluch kein Problem sein - man sollte jedoch unbedingt drauf achten, dass der Balkonboden nicht durch den Urin beschädigt wird und ggf, eine Bodenplatte einbauen. Die weisse Brüstung dürfte auf Dauer durch Urinspritzer oder Haarfett auch in Mitleidenschaft gezogen werden.
Abhänging vom Mietvertrag - der beinhaltet normalerweise eine Regelung fuer Haustiere. Der Balkon ist Bestandteil der Wohnung. Kann mir nicht vorstellen das z.B. der Mieter seinem erlaubten Haustier (Katze, Hund) das Betreten ("oder spielen auf dem" z.B. Katzenbaum) des Balkons verbieten muss.
Wer an so einem Ort wohnt, macht den Balkon zu Silvester feuersicher und nicht das ganze Jahr.