Mietrecht Kaution nicht vollständig ausgezahlt obwohl mängelfreies Übergabeprotokoll?
Hallo zusammen,
ich hätte da eine Frage zum Mietrecht.
Wir haben Mitte Juli unsere Mietwohnung abgegeben. Die Wohnung wird durch eine große Hausverwaltung in Hessen verwaltet. Die Wohnung wurde kontrolliert und wir haben ein unterschriebenes Übergabeprotokoll erhalten in dem keine Mängel festgestellt wurden.
Auf Rückfrage, wo unsere Kaution bleibe, bekamen wir die Antwort, dass sie noch auf die Handwerker Rechnungen warten, da wohl die Wände fleckig gestrichen, sowie einige Löcher nicht ordnungsgemäß zu gemacht worden sind. Sie würde die Rechnungen dann von der Kaution abziehen.
Meine Fragen:
- Wenn wir ein unterschriebenes Übergabeprotokoll haben – ist es rechtens dass uns jetzt nachträglich noch Schäden zugewiesen werden können?
- Darf die HV die Handwerker Rechnung einfach abziehen? Hätte man uns nicht vorher Fragen sollen, ob wir die Schäden selber beseitigen lassen?
11 Antworten
Nein, ihr müsst das nichtmal beseitigen.
Sagt, ihr wollt die volle Kaution sonst werdet ihr sie gerichtlich einfordern.
Holt euch einen Anwalt.
Wenn wir ein unterschriebenes Übergabeprotokoll haben
Bei Vorliegen eine Protokolls, in dem die Mängelfreiheit bescheinigt wurde, dürfen im Nachhinein nur noch arglistig vertuschte Mängel geltend gemacht werden. Hat der Vermieter etwas übersehen, was er hätte sehen können, ist das sein eigenes Versäumnis. Das nennt man rechtlicht ein "negatives Schuldanerkenntnis". Hat der Vermieter sich jedoch eine nachträgliche Prüfung im Protokoll vorbehalten, ist es etwas anderes.
Hätte man uns nicht vorher Fragen sollen, ob wir die Schäden selber beseitigen lassen?
Unter der Voraussetzung, dass das Streichen der Wände im Vertrag als Eure Pflicht rechtswirksam vereinbart ist, so handelt es sich hierbei um eine Leistungspflicht des Mieters. Das bedeutet, dass der Vermieter eine Frist zur Nachbesserung gegeben haben muss, bevor er Schadenersatz verlangen kann. Jedoch gilt auch hier das oben gesagte, wonach der Vermieter nachträglich keine Reklamationen mehr geltend machen kann, wenn er bescheinigt hat, dass die Wohnung im ordnungsgemäßen Zustand ist.
Ein Zurückbehaltungsrecht für einen Teil der Kaution hat der Vermieter nur noch für die ausstehende Nebenkostenabrechnung, sofern hierbei eine Nachzahlung zu erwarten ist.
.... Mahnbescheid, noch heute!
Wir Vermieter dürfen nicht einbehalten für Rechnungen, nur für Schäden, und die gibt es laut Frage nicht.
Zudem ordnet so etwas die Private Haftpflichtversicherung, die ja jeder Mieter auch aus solchen Gründen hat.
Zudem halte ich den Vermieter für zuständig und nicht eine große oder kleine Verwaltung, was das auch immer sein mag.
Und falls es eine Vertretung vom Vermieter gibt, gibt es eine diesbezügliche Vollmacht bei Euch, also ist die Größe auch egal.
Bis zu 6 Monate kann die HV die Kaution voll zurück behalten. Ihr dürft jetzt dennoch um die Rückzahlung der vollen Kaution bitten und unter Bezug auf das einwandfreie Übergabeprotokoll etwaige Abzüge zurück weisen.
Falls keine Reaktion kommt, würde ich an Eurer Stelle dann aber abwarten bis etwa 5 Monate um sind und dann noch einmal ein Schreiben hinschicken, mit dem die Kaution (voller Betrag) bis zum xx.xx.xxxx (ein paar Tage nach Ablauf von 6 Monaten) auf dem Konto erwartet wird.
Ob die HV nun was abziehen wird oder nicht, werdet ihr sehen. Auf jeden Fall muss im Falle eines Abzugs dieser in Form einer Abrechnung über die Verwendung der Kaution belegt werden, womit Ihr dann auch in der Hand habt, was Ihr braucht, um ggf. noch einmal mit Hilfe eines Anwalts Druck aufzubauen oder gar eine Klage einzureichen.
Normalerweise ist es das Übergabeprotokoll was zählt, wenn du dort keine Mängel aufgeführt wurden hat der Vermieter kein Recht nachträglich noch "Schäden" aufzuführen bzw. das Geld von der Kaution einzubehalten.