Vermieter will in die Wohnung?Darf er einfach rein?
Hallo :)
Ich habe meine Wohnung zum 31.11. gekündigt. Jetzt will der Vermieter vorher nochmal in meine Wohnung um zu schauen, was alles gemacht werden muss.
Ich bin aber bis zum 15.10 verhindert und kann definitiv erst zu diesem Zeitpunkt.
Darf der Vermieter dies wiedersprechen und vorher in die Wohnung?
Ich habe jetzt angst, dass irgendwann ein Brief dzgl. von der Polizei oder so kommt.
Desweiteren war der Vermieter öfters ohne meine zustimmung während ich garnicht zuhause war in meiner Wohnung bzw. Badezimmer.
9 Antworten
Darf der Vermieter dies wiedersprechen und vorher in die Wohnung?
Ja: 6 Wochen muss der VM definitiv nicht hinnehmen, weder Nachmietinteressenten die Wohnung besichtigen lassen noch Renovierungs- bzw. Schadensbehebungsumfang festellen zu können :-O
Da dürfte er sein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB durchaus per Eilantrag einstweiliger Verfügung durchsetzen und tatsächlich demnächst mit Gerichtsvollzieher, notfalls auch Schlüsseldienst und Polizei eine Besichtigung durchf+ühren :-O
Dir ist zuzumuten, einen Bevollmächtigten mit diesen Terminen zu beauftragen, falls du tatsächlich durch Krankenhausaufenthalt, Urlaubsabwesenheit oder Dienstreise gehindert sein solltest.
G imager761
Nein. Der Vermieter darf nicht ohne deine Zustimmung in deine Wohnung. Im Zweifel darfst du sogar das Schloss wechseln lassen.
der Vermieter kann mit Interessenten die Wohnung besichtigen, er muss sich aber vorher fristgemäß anmelden.
Du teilst ihm mit, dass du ab 16.10. erreichbar bist und er mit dir in die Wohnung darf. Auf deine Belange hat er Rücksicht zu nehmen. Du teilst ihm mit wann es möglich ist.
Er darf natürlich die Wohnung besichtigen, auch um sie potentiellen Nachmietern zu zeigen. Dabei muss ich sich aber terminlich mit dir abstimmen und du musst Termine möglich machen.
OHNE dich darf er nicht.
Es ist üblich, dass Vermieter eine gewisse zeit vor Ende des Mietverhältnisses eine Besichtigung zusammen mit den Mietern macht, um festzustellen, ob es irgendwelche gröberen Baustellen gibt, die eine Neuvermietung direkt im Anschluss an das laufende Mietverhältnis ggf. unmöglich machen. Zum Beispiel, ob Bad, Küche oder etwa einige Fußböden ausgetauscht werden müssen.
Außerdem begehren Vermieter mit Recht, dass Besichtigungen mit Mietinteressenten möglich sind. Beides hängt zusammen, aber jetzt dem Vermieter erst ab dem 15.10. den Zutritt zu gewähren ist für ihn sehr nachteilig.
Du musst bedenken, dass Interessenten, die die Wohnung ggf. ab 1. Dezember übernehmen könnten, auch noch eine Kündigungsfrist haben. Wenn sie jetzt erst ab 15.10. besichtigt werden könnte, fallen zahlreiche Interessenten schon deswegen aus, weil sie ggf. mehrere Monate doppelte Miete zahlen müßten.
Kann er sie jetzt direkt annoncieren und Besichtigungen schon im September durchführen, besteht die große Chance, dass er nahtlos neu vermieten kann.
Wenn Du verhindert bist, vielleicht kannst Du organisieren, dass jemand Dich vertritt und den Vermieter in die Wohnung lassen kann.
Ein Brief könnte kommen, aber davor musst Du keine Angst haben. Die Polizei kommt ganz gewiss nicht. Die haben anderes zu tun und sind für solche Sachen auch gar nicht zuständig.