Muss mein Vermieter mir eine Neue Tür ´´stellen´´?
Hallo, ich habe ein Problem, musste vor einem halben Jahr meine Wohnungs Tür ein treten, weil ich mich ausgesperrt habe, das Schloss hing so lala am Türblatt und ließ sich schließen, nun ist das komplette Schloss mit Griff ab gefallen und ich kann die Tür nicht mehr schließen oder von außen abschließen, mein VErmieter meinte ich muss das bezahlen, ich habe aber kein Geld :-( eigentlich habe ich doch einen Anspruch jetzt darauf oder wie sieht es aus?
15 Antworten
Natürlich hast Du laut Mietvertrag einen Anspruch darauf, dass Du die Mietsache stets in dem Zustand zur Verfügung hast, wie sie von Dir angemietet wurde, also mit intakter Tür. Das steht außer Frage.
Demgegenüber steht aber der §543 BGB. Da heißt es unter (2) 2:
"der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet"
Der §543 zählt auf, wann es dem Vermieter oder auch dem Mieter gestattet ist, ein Mietverhältnis fristlos zu kündigen. Einfach mal die Wohnungstür einzutreten geht sicher noch weit über das hinaus, was mit "Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt" gemeint ist und Du hast die Mietsache nicht nur erheblich gefährdet, sondern auch zerstört, denn genau genommen, ist eine Wohnung ohne abschließbare Tür keine Wohnung mehr. Jedenfall nicht eine, die man vermieten kann.
Weshalb Dich der Vermieter unter diesen Umständen nicht schon längst raus geworfen hat, verschließt sich mir. In jedem Fall ist es verständlich, dass er die Wohnungstür nich repariert, solange Du ihm zu verstehen gibst, dass Du nicht die Absicht hast, für den Schaden aufzukommen.
Da Du noch keine fristlose Kündigung erhalten hast, könnte es auch sein, dass er Dich (noch) gar nicht kündigen will. Dann gehst Du jetzt am besten so vor:
Du teilst dem Vermieter schriftlich mit, dass er innerhalb von max. 1 Woche die Tür reparieren lassen musst. Andernfalls wirst Du selbst einen Handwerker beauftragen. Man nennt das "Ersatzvornahme". Zudem wirst Du die Miete bis zur Instandsetzung zu 100 % mindern, da die Wohnung so nicht nutzbar ist.
Natürlich wird der Handwerker zunächst Dir die Rechnung stellen und Du musst das vorab auch bezahlen. Der Vermieter wird sich dann weigern, die Rechnung zu bezahlen, da Du selbst der Verursacher bist.
Warum sollst du das nicht machen können? Klar kannst du den Handwerker beauftragen. Der Vermieter wird diesen aber nicht bezahlten, sondern du, weil du den Schaden verursacht hast.
Wir hatten letztes Jahr genau diesen Fall: Mieter tritt Tür ein, Mieter zahlt Reparatur. Wer sonst?
Deinen Anspruch auf eine funktionierende Tür hast Du doch auch losgelöst von der Ursache dafür, dass sie kaputt ist.
Wenn Man will, dass ein Mangel behoben wird, kann man eine Frist setzen und wenn bis dahin nichts passiert, Ersatzvornahme in Auftrag geben. Diese muss man auch erst einmal selbst bezahlen und bei der Beauftragung des Handwerkers sollte man darauf achten, dass nicht überzogen wird.
Bspw.: Fensterglas kaputt = Nicht gleich neues Fenster kaufen, wenn man die Scheibe auch austauschen kann.
Sonst kann es nämlich passieren, dass man auf einem erheblichen Teil der Handwerkerrechnung sitzen bleibt.
Ihr Anspruh besteht bestenfalls auf eine fristlose, hilfweise fristgerechte Kündigung; dem Vermieter hingegen steht Schadensatz wegen Ihrer vorsätzlichen mutwillig begangenen Sachbeschädigung zu.
musste vor einem halben Jahr meine Wohnungs Tür ein treten, weil ich mich ausgesperrt habe,
Du musstest sie nicht eintreten. Schon mal was von Schlusseldi gehört? Die sind dafür da. Deine Reaktion war unverhältnismäßig.
Du hast die Tür kaputt gemacht und hast keinen Anspruch auf Bezahlung von irgendwem sonst als Dir selbst.
Sorry, aber du hast die Tür zerschossen und musst sie auch ersetzen. So eine Tür in einer Mietwohnung ist nicht dein Eigentum und wird nach Mietende wieder an den Vermieter übergeben. (Und andere Sachen auch.)
Die Tür ist nicht durch den normalen Gebrauch kaputt gegangen. Sie wurde mutwillig zerstört.
Und da du kein Geld hast, empfehle ich dir zu sparen.
Du hast en Schaden verursacht und musst die Kosten der Beseitigung tragen.
Hmm okay das ist etwas schleierhaft, warum soll ich das mit dem Handwerker machen können wenn es meine Schuld ist dass die Tür kaputt ist?