Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?
Hallo zusammen,
ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).
Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.
Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.
Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.
Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.
Wortlaut Vertrag:
"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."
4 Antworten
Kannst du ja probieren die Ablösesummer von deinem Nachmieter zu bekommen.
Nein, die Hauptmieterin fordert das nicht mehr ein, sagt sie, und sie hat ja das letzte Wort.
Diese "Ablösen" sind im Prinzip nichts anderes als Nötigung. Nach dem Motto, wenn du nicht zahlst, bekommst du das Zimmer nicht. Dabei wird dann der Schrott billig "entsorgt" den man eigentlich zum Sperrmüll bringen müsste.
Genau. Ist das gleiche wie bei Wohnungsanzeigen, in denen Dinge stehen wie "bei Einzug muss aber der maßgeschneiderte Designerschrank für 1000€, der nur in diese Nische passt, sowie das in die Dachschräge geschreinerte Edelholzregal für 500€ übernommen werden".
Wer das nicht will, bekommt die Wohnung nicht.
Dabei haben Mieter eine Wohnung leer und besenrein vorzufinden. Das ganze Geraffel der Vormieter wird entweder mitgenommen oder entsorgt, und nicht dem Nächsten - auch noch zu überteuerten Preisen - aufgedrängt.
In solchen Fällen rate ich ganz gerne zu folgender Vorgehensweise:
- Darauf bestehen, für das ganze Geraffel einen separaten Kaufvertrag aufsetzen lassen (nicht in den Mietvertrag mit aufnehmen)
- Die Unterschrift unter diesen separaten Vertrag hinauszögern, den Mietvertrag aber schon unterschreiben
- Sobald mit dem Mietvertrag alles in trockenen Tüchern ist, den anderen Wisch zerreißen und darauf bestehen, dass das Gerümpel weggeräumt und die Wohnung leer übergeben wird, wie es sich gehört.
Geht natürlich nur, wenn Vormieter und Vermieter unterschiedliche Personen sind, und sich nicht nahestehen.
Nein, da gibt es kein Gesetz.
Nach drei Jahren ist das Zeug auch gewiss kein 400€ mehr wert.
Du kannst nichts zurück verlangen. Du hast vereinbarungsgemäß 400 € bezahlt. Teile von den abgelösten Sachen gaben ihren Geist auf und neue Teile wurden ohne Deine Kostenbeteiligung angeschafft. Diese Teile konntest Du dennoch nutzen. Aus dem Grund kannst Du jetzt nichts von ihr als Erstattung verlangen, zumal in Deinem Vertrag nicht steht, dass sie was zurück zahlen wird und wie der neue Vertrag aussieht, geht Dich schlicht nichts an.
Sieh es mal so: Du bist vor 3 Jahren in die WG eingezogen und hast somit pro Jahr 133 € für die Nutzung von gemeinschaftlicher Einrichtung und Gerätschaft genutzt. Teile den Betrag mal durch 12 und Du siehst, dass rund 12 € pro Monat "Nutzungsgebühr" angefallen sind. Auf einen Tag herunter gerechnet, sind das gerade mal 40 Cent. War das nun übertrieben viel?