Mietschulden Exfreund?

5 Antworten

Eurem Vermieter ist es egal, wie ihr die Kostentragung unter euch geregelt habt, welche Absichtserklärungen vorliegen oder warum du monatelang nicht einmal dort nachgefragt hast, ob Miete eingegangen ist. Er darf jeden seiner beiden insoweit gesamtschuldnerisch haftenden Mieter auch allein und in voller Höhe für Forderungen aus Vertrag in Anspruch nehmen.

Der 10.10. wäre also letzter Zahltag, andernfalls darfst du mit Mahnbescheid oder gar Zahlungsklage rechnen, die deine Kostenbelastung verdreifachen dürfte :-O

Ob du im Innenverhältnis je die (anteilige) Miete vom Ex zurückbekommst, ist mehr als fraglich. Gäbe es darüber keine schrifltiche Vereinbarung, und die gibt es fast nie, scheitert jedweder Anspruch.

Da hab ich allerdings Erfahrungen. Gleich vorweg, du bist haftbar.

Ich hatte genau den gleichen Fall, dass ich mit einer Freundin einen Mietvertrag unterschrieben hatte. Irgendwann zog ich aus und sie blieb dort wohnen, mit dem Vermieter änderten wir nichts.

Nach über einem Jahr meldete sich der Vermieter bei mir und teilte mir mit, dass inzwischen 4 Monatsmieten offen wären. Das Ende vom Lied war, dass es über 1 Jahr dauerte bis er sie zwangsgeräumt hatte und über 12.000 Mietschulden aufgelaufen waren.

Ich machte dann mit dem Vermieter eine Vereinbarung, dass ich monatlich 200 Euro zurückbezahle bis ich 7000 Euro abbezahlt hatte, das dauerte mehrere Jahre, dann war ich draussen.

Ich hatte anfangs auch einen Rechtsanwalt, der mit dem Vermieter verhandelte, aber an meiner Haftung gab es keinen Zweifel.

Wenn du den Mietvertrag unterschrieben hast, bist du mit haftbar, ob du selbst in der Wohnung wohnst, ist völlig irrelevant.

Du selbst hast aber das Recht, deinen Ex zu verklagen, er ist dir Schadensersatzverpflichtet, aber das ist ein eigenes Verfahren.

Du bist gegenüber der Wohnungsgesellschaft gesamtschuldnerisch haftbar.

Die kann sich aussuchen von wem sie die Schulden bezahlt haben will.

Du kannst oder musst Deinen Ex dann verklagen.

Sie haften gegenüber dem Vermieter für die Gesamtmietzahlung solidarisch und können versuchen seinen Anteil auf dem Klageweg zurück zu fordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erstmal zahlen , und dann deinen Ex. verklagen ! Wird dir nichts anderes übrig bleiben !

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung