Wenn eine Fahrstunde auf dem Motorrad wegen Starkregen abgebrochen werden muss, habe ich Anspruch nicht den vollen Preis zu zahlen?

2 Antworten

Ich kenne es so, dass Fahrstunden nach Zeit abgerechnet werden, also wie lange sie tatsächlich war. Wenn sie kürzer war, als vereinbart, musst du m.E. auch nicht den vollen Preis zahlen.

Aber das kann bei jeder Fahrschule etwas anders sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Der Fahrlehrer ist ja auch nicht für das Wetter verantwortlich. Zudem hat er die beiden Stunden für dich freigehalten. Wer hat denn die Fahrstunden abgesagt weil das Risiko zu gross war? Eigentlich sollte es auch in deinem Interesse sein, bei schlechtem Wetter die Fahrstunde zu absolvieren, immerhin profitierst du enorm davon.