Wenn eine Fahrstunde auf dem Motorrad wegen Starkregen abgebrochen werden muss, habe ich Anspruch nicht den vollen Preis zu zahlen?
Eine Fahrstunde ist ja 45 Minuten und im Regelfall macht man ja zwei direkt hintereinander also 90 Minuten. Wenn dann nun zum Beispiel die Fahrstunde auf dem Motorrad wegen Starkregen nach 20 Minuten oder mach 60 Minuten unterbrochen oder komplett abgebrochen werden muss, darf man mir denn trotzdem den vollen Preis berechnen? Weil es ist im dem Sinne ja eine Dienstleistung für mich, die nicht wie vereinbart erfüllt wurde dann.
2 Antworten
Ich kenne es so, dass Fahrstunden nach Zeit abgerechnet werden, also wie lange sie tatsächlich war. Wenn sie kürzer war, als vereinbart, musst du m.E. auch nicht den vollen Preis zahlen.
Aber das kann bei jeder Fahrschule etwas anders sein.
Der Fahrlehrer ist ja auch nicht für das Wetter verantwortlich. Zudem hat er die beiden Stunden für dich freigehalten. Wer hat denn die Fahrstunden abgesagt weil das Risiko zu gross war? Eigentlich sollte es auch in deinem Interesse sein, bei schlechtem Wetter die Fahrstunde zu absolvieren, immerhin profitierst du enorm davon.