Ab wann tritt die fahrerlaubnis in kraft?

2 Antworten

Die Fahrerlaubnis tritt in Kraft, wenn Du gegen Unterschrift deinen Führerschein ausgehändigt bekommst.

§22 Abs 4 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.