Muss ich in diesem Kreisverkehr, in dem rechts vor links gilt auch radfahrer und fußgänger rüberlassen, wenn ich einfahre und nicht nur wenn ich ihn verlasse?
Quelle: Google Maps
Ist das eine sogenannte Radwegefurt?
1 Antwort
Ich bin mir auch nicht sicher, würde dass aber als den Fall "abbiegen auf eine andere Straße" ansehen, wo der dort querende Fußgängerverkehr nur auf den bereits auf der Straße vorhandenen Querverkehr achten muss, nicht jedoch auf, neu auf diese Straße einfahrenden, Abbiegeverkehr.
Aber, auf Grund der Unsicherheit, ich würde als Fußgänger nicht auf dieser "Vorfahrt" bestehen.
Als was ich diesen roten Weg nehmen würde, weiß ich auch nicht, ein Zebrastreifen ist es offensichtlich nicht.
Beim Einfahren in den Kv. ist m.E. eigentlich gar keine Vorfahrt der Fußgänger vorhanden, es ist nur einfach nett, nicht gerade auf dem roten Bereich zu halten.
Wenn das STVO-mäßig doch ganz anders sein sollte, lass ich mich gern weiter aufklären!
Radfahrer fallen nicht drunter, siehe auch newcomers Antwort.