L17 Welche Begleitperson?
Meine Eltern haben keinen Führerschein, meine Freunde haben den Führerschein erst seit 1-3 Jahren.
Wen kann man als Begleitperson für denn Führerschein eintragen lassen wenn das so ist?
6 Antworten
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Von den von dir genannten Personen gar niemanden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/HobbyTfz/1444745492_nmmslarge.jpg?v=1444745492000)
Hallo
Das gilt in Österreich:
Für die Begleitperson bei L17 Ausbildungsfahrten in Österreich gelten folgende Voraussetzungen12:
- Die Begleitperson muss eine dem Fahrschüler nahestehende Person sein, z. B. Familienmitglied, welche die Ausbildung unentgeltlich durchführt.
- Die Begleitperson muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzen und während der letzten 3 vergangenen Jahre ein Kraftfahrzeug gelenkt haben, ohne einen schweren Verstoß (Verkehrsdelikte) begangen zu haben.
- Falls die Begleitpersonen nicht deine Erziehungsberichtigten sind, benötigst du eine Zustimmungserklärung deiner Eltern.
- Am Fahrzeug muss vorne und hinten ein Schild mit den Aufschriften L17 (Maße: 16 cm * 16 cm) und Ausbildungsfahrt angebracht sein1.
Das gilt in Deutschland:
Damit eine Begleitperson bei der Beantragung vom Führerschein mit 17 eingetragen werden kann, muss sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen1234:
- Die Person ist 30 Jahre oder älter.
- Sie ist seit fünf Jahren oder länger in Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Führerscheinklasse B).
- Sie hat nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.
Der Führerscheinanwärter muss jedenfalls 15,5 Jahre alt sein und kann maximal zwei Begleitpersonen benennen5. Die Begleitperson muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie)2. Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden2. Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten2. Weitere Voraussetzungen für die Begleitperson sind, dass sie seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzt und während der letzten 3 vergangenen Jahren ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, ohne einen schweren Verstoß (Verkehrsdelikte) begangen zu haben3.
Gruß HobbyTfz
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Jede, die die Bedingungen erfüllt.
Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz, maximal 1 Punkt in Flensburg.
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Es stimmt für Österreich nur die Antwort von HobbyTfz
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Der, der immer mit dir mitfahren kann, wenn du fahren willst.
Hast du niemanden, der dafür in Frage kommt, kannst du diesen Vorteil nicht nutzen und musst bis 18 warten.
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Also egal welche Person? Kann ich irgendwen anderen Bekannten fragen?
Das Ding ist halt wenn ich bis 18 warte, starte ich erst nach dem Abi und so lange Bahn fahren is es nicht
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Ja, kann auch ein Nachbar sein, den du eintragen lässt, derjenige muss nur selber einen Führerschein haben und nicht mehr in der Probezeit sein (mindestens 5 Jahre selber im Besitz eines Führerscheins) und mindestens 30 Jahre alt. Aber, wie gesagt, er muss immer neben dir sitzen, wenn du fährst.
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Dein Bekannter muß dann allerdings immer bereit stehen, wenn Du fahren willst. Die vonm user MichaelSAL74 dargelegten Vorraussetzungen müssen erfüllt sein. Das muss weder ein familienmitglied noch ein Lebenspartner sein. Aber einmal eingetragen, und er ist verantwortlich und hält mit den Kopf hin. Auch mehrere Personen sind möglich, die Anzahl ist unbegrenzt.
Es geht um Österreich!!!