L17 Welche Begleitperson?

6 Antworten

Von den von dir genannten Personen gar niemanden.

Hallo

Das gilt in Österreich:

Für die Begleitperson bei L17 Ausbildungsfahrten in Österreich gelten folgende Voraussetzungen12:

Das gilt in Deutschland:

Damit eine Begleitperson bei der Beantragung vom Führerschein mit 17 eingetragen werden kann, muss sie folgende drei Voraussetzungen erfüllen1234:

  • Die Person ist 30 Jahre oder älter.
  • Sie ist seit fünf Jahren oder länger in Besitz einer Fahrerlaubnis (mindestens Führerscheinklasse B).
  • Sie hat nicht mehr als einen Punkt in Flensburg.

Der Führerscheinanwärter muss jedenfalls 15,5 Jahre alt sein und kann maximal zwei Begleitpersonen benennen5Die Begleitperson muss in einem Naheverhältnis zum Bewerber stehen (z.B. Familie)2Handelt es sich nicht um eine erziehungsberechtigte Person, muss deren Zustimmung eingeholt werden2Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten2Weitere Voraussetzungen für die Begleitperson sind, dass sie seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung der Klasse B besitzt und während der letzten 3 vergangenen Jahren ein Kraftfahrzeug gelenkt hat, ohne einen schweren Verstoß (Verkehrsdelikte) begangen zu haben3.

Gruß HobbyTfz

Jede, die die Bedingungen erfüllt.

Mindestens 30 Jahre alt, mindestens 5 Jahre Führerscheinbesitz, maximal 1 Punkt in Flensburg.


Es stimmt für Österreich nur die Antwort von HobbyTfz

Der, der immer mit dir mitfahren kann, wenn du fahren willst.

Hast du niemanden, der dafür in Frage kommt, kannst du diesen Vorteil nicht nutzen und musst bis 18 warten.


Benutzer46261 
Beitragsersteller
 13.07.2024, 08:29

Also egal welche Person? Kann ich irgendwen anderen Bekannten fragen?

Das Ding ist halt wenn ich bis 18 warte, starte ich erst nach dem Abi und so lange Bahn fahren is es nicht

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Krawallbotz  13.07.2024, 08:31
@Benutzer46261

Ja, kann auch ein Nachbar sein, den du eintragen lässt, derjenige muss nur selber einen Führerschein haben und nicht mehr in der Probezeit sein (mindestens 5 Jahre selber im Besitz eines Führerscheins) und mindestens 30 Jahre alt. Aber, wie gesagt, er muss immer neben dir sitzen, wenn du fährst.

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ZuumZuum  13.07.2024, 08:53
@Benutzer46261

Dein Bekannter muß dann allerdings immer bereit stehen, wenn Du fahren willst. Die vonm user MichaelSAL74 dargelegten Vorraussetzungen müssen erfüllt sein. Das muss weder ein familienmitglied noch ein Lebenspartner sein. Aber einmal eingetragen, und er ist verantwortlich und hält mit den Kopf hin. Auch mehrere Personen sind möglich, die Anzahl ist unbegrenzt.

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