Auto abmelden vor oder nach dem Verkauf?

Hallo,

Unser Auto liegt momentan wegen Motorschaden in einer Werkstatt. Da es sich nicht mehr lohnt dies reparieren zu lassen, haben wir uns überlegt den einfach zu verkaufen, statt verschrotten zu lassen.

Wir haben auch schon ein Käufer gefunden, der das gerne nächsten Mittwoch abholen kommt.

Ich habe spontan nach einem Termin bei der Zulassungsstelle für Dienstag gefragt.

Ist das in Ordnung oder müsste man das erst nach dem verkauf machen?

Was würde man tun, wenn der Käufer sich das doch anders überlegt und wir das Auto schon längst abgemeldet haben?

Und kriegen wir nach der Abmeldung eigentlich auch wieder unseren Zulassungsbescheinigung, damit wir das dem Käufer geben können?

Oder müsste man das dem Käufer nur dann geben, wenn der es selbst abmelden will?

Laut einem DEKRA Brief (Hauptuntersuchung) (ich weiß nicht ob das TÜV selbst ist. Hab noch keinen Führerschein, also bin ich da recht inkompetent), ist die nächste Hauptuntersuchung in April 2024, was genau nächste Woche wäre.

Können wir das auch einfach ignorieren?

Da wir das Auto ja sowieso nächste Woche verkaufen werden.

Müssen wir noch was anderes machen außer Abmelden oder vermittelt das die Zulassungsstelle der Versicherung auomatisch?

Also, quasi, abmelden vor / nach dem Verkauf und dem Käufer einfach nur noch Schlüssel geben und fertig ist. Und wir haben am Ende nur noch Kaufvertrag und das Geld.
Bzgl. Kaufvertrag, habt ihr da was was ihr empfehlen könnt?

Netterweise hat uns der Mechaniker noch ca. 3 Wochen Zeit gegeben, das Auto bei ihm stehen zu lassen.

Kurz nochmal:

  • Wäre es besser vor oder nach dem Verkauf das Auto abmelden zu lassen?
  • (Abgemeldet) was muss man dem Käufer alles für Papiere geben
  • (noch Angemeldet) " "
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Euro 2&Umweltplakette?

Hallo, ich hab mir jetzt als erstes Auto einen Opel Rekord 1.8i aus 1985 angelegt (ich weiß, super Idee). Angemeldet habe ich es noch nicht, da ich meine Fahrprüfung frühstens im April machen kann, somit habe ich zwei Fragen:

  1. Mein Rekord verfügt schon von Werk aus über einen geregelten Katalysator, somit hat er schonmal die Euro 1-Norme erfüllt. Um auf Euro 2 umrüsten zu können, müsste ich einen Kaltlaufregler verbauen. Von Werk aus habe ich aber schon so ein Ding dass sich Zusatzluftschieber nennt, was anscheinend das gleiche macht, wie ein Kaltlaufregler. Würde der TÜV oder wer auch immer das klärt mein Auto jetzt als Euro 2 anerkennen?
  2. Ich hab mich versucht zu iformieren, welche Umweltplakette ich bekommen würde, aber habe ehrlich gesagt keine richtige Antwort bekommen. Irgendwo stand "Euro-1-Benziner, die seit 1993 zugelassen wurden, haben automatisch die grüne Plakette." Bei Dekra hab ich ebenfalls geschaut, aber als ich meine Emissionschlüsselnummer (0098) eingegeben hab, kam "Oldtimer (gemäß §2 Nr.22 FZV), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 FZV führen, sind von der Kennzeichnung ausgenommen." § 9 Abs. 1 behauptet "Die Zulassungsbehörde hat dem Fahrzeug ein Kennzeichen zuzuteilen, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. Das Kennzeichen hat zu bestehen aus 1. einem Unterscheidungszeichen mit ein bis drei Buchstaben für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und 2.einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer." Heißt das jetzt, dass auch wenn ich kein H-Kennzeichen hab, ich dank dem Alter meines Fahrzeuges auch ohne Umweltplakette in Umweltzonen darf? Weil ehrlich gesagt macht es für mich keinen Sinn, ich hätte eher gedacht dass ich einfach eine grüne Plakette bekomme, weil ich ja eh Euro 1 mit einem Katalysator hab.

H-Kennzeichen würde sich ehrlich nicht lohnen für mich, meine Jährliche Laufleistung auf 5.000-9.000km (bei meiner Versicherung 8.000) begrenzt wäre, was ich in Knapp über einem halben Jahr fahre, und ich ebenfalls nicht in den Ausland dürfte, wodurch ich beim Tanken nicht sparen könnte.

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