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Gebrauchter scooter (kauf aus schweiz) ohne papiere gekauft, nun keine ABE vorhanden, optionen?

Hab bereits polizeilich prüfen lassen, und er ist nicht gestohlen (schriftliche bestätigung der polizei liegt vor), rückwirkend erreicht der verkäufer (person 1) zwar person 2 die ihn person 3 aus der schweiz abgekauft hat, person 2 hat aber keine kontaktdaten mehr zu person 3 aus der schweiz. Nun in der schweiz ist kein kfz zeichen erforderlich. Vermutlich hat person 3 dadurch den scooter ohne ABE verkauft bzw die ABE verlegt. Dank der polizeilichen schriftlichen Bestätigung das der scooter nicht gestohlen wurde, hat die zulassungstelle für 10€ gebühr quasi eine überweisung an die kfzstelle gegenüber ausgestellt, dort angekommen hieß es ein kfz zeichen ist ohne ABE nicht möglich. Sackgasse. Der verkäufer hat den bezahlten preis für den scooter zurückgegeben und der scooter durfte sogar behalten werden, die 10€ gebühr haben sie oben draufgelegt. Da es offensichtlich kompliziert ist und nur zeit kostet den scooter anzumelden ohne ABE, ist der verkäufer so gutwillig :)

Frage ist jetzt was kann man nun machen?

Nachtrag:

Hab nun öfter gelesen das es online möglich ist das kennzeichen/versicherung zu erhalten. Man muss zwar angeben das man die ABE besitzt ( jedoch zum zeitpunkt der anmeldung nicht nachweisen).

Erst im fall von unfalls müsste man sie nachweisen da man sonst selbst haftet.

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Parkbucht Frage Unfall?

Die Mutter meiner Frau war mit unserem Auto (über meine Frau versichert, sie ist also Halterin) auf einem Supermarktparkplatz. Sie hatte eingeparkt, dabei einmal kurz korrigiert und stand dann vollständig innerhalb der markierten Parkbucht.

In dem Moment fuhr ein anderes Fahrzeug rückwärts aus seiner Parklücke und krachte hinten leicht in unser stehendes Auto.

Laut Aussage meiner Schwiegermutter bewegte sie sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr, und auf dem Foto direkt nach dem Unfall sieht man auch, dass das Auto genau innerhalb der Markierung steht.

Der Unfallgegner meinte direkt nach dem Aussteigen so etwas wie: „Ach, komm, lass gut sein, fahr einfach – das melden wir nicht.“ Meine Schwiegermutter bestand aber darauf, den Schaden zu dokumentieren und Daten auszutauschen.

Aus Aufregung hat sie im Gespräch mit dem Unfallgegner gesagt, dass sie „vielleicht noch ein bisschen rückwärts korrigiert hat“ – was der Gegner dann wohl so seiner Versicherung gemeldet hat.

Tatsächlich ging unser Parkassistent nicht an und auch die automatische Notbremsfunktion hat nicht ausgelöst, was normalerweise passiert, wenn man langsam rückwärts fährt. Das spricht dafür, dass das Auto bereits stand.

Jetzt will die gegnerische Versicherung vermutlich prüfen, ob eventuell eine Teilschuld vorliegt. Ich frage mich:

  • Würde es einen Unterschied machen, wenn das Fahrzeug sich tatsächlich noch leicht rückwärts bewegt hätte, aber ausschließlich innerhalb der Parkbucht?
  • Hat der Gegner nicht die volle Verantwortung, weil er rückwärts rausgefahren ist?
  • Und wie wahrscheinlich ist es, dass die eigene Versicherung (ADAC) dann hochstuft, obwohl der Gegner auf sie aufgefahren ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Einschätzungen!

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