Was nach Auto kauf tun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Muss das Auto noch vom Vorbesitzer dafür abgemeldet werden

Nein. Muss es nicht. Mit dem Kauf geht die Versicherung automatisch auf dich über (worüber der ver8seine Versicherung natürlich informieren sollte). Du kannst dann was eigenes abschließen, du kannst auch die Versicherung des Verkäufers weiterführen (die braucht dann noch deine Daten/Angaben etc).

oder reicht es das Auto umzumelden

Bei Übernahme eines angemeldeten Fahrzeuges ist der neue Halter verpflichtet unverzüglich (in der Regel innerhalb einer Woche) auf sich umzumelden. Egal ob das Auto nun eine Hausnummer weiter steht oder in einem anderen Bezirk.

Sollte ich als Fahranfänger mit dem ersten Auto nur eine Haftpflicht oder eine teilkasco Versicherung in Betracht ziehen ?

Haftpflicht ist ja Pflicht. Ob Teilkasko oder auch Vollkasko kommt auf deine Umstände an.

Wie sehr bist du auf das Fahrzeug angewiesen? Wie leicht würde es dir fallen Schäden oder den Verlust aus eigener Tasche zu begleichen? Braucht du den Wagen unbedingt z. B. um zur Arbeit zu kommen und kannst es dir nicht mal eben leisten Ersatz zu besorgen wenn auf dein Auto ein Baum gefallen ist oder es angezündet wurde, oder du wegen Steinschlag eine neue Windschutzscheibe brauchst, dann solltest du unbedingt auch eine Teilkasko abschließen.

Wieviel ist das Fahrzeug überhaupt noch wert? Wie sehr vertraust du deinen eigenen Fahrkünsten? Oder anders gesagt: ist der Wagen noch viel Wert und du möchtest nicht ausschließen auch selbst Verursacher eines Schadens zu sein (was man eigentlich nie ausschließen kann), dann sollte es auch eine Vollkasko sein.

Und welcher Versicherung kann man mir empfehlen?

Ich persönlich hab's immer per CHECK24 gemacht. Hab nicht zwingend den günstigsten Anbieter genommen, sondern auch Leistungen verglichen und war damit bisher stets zufrieden. Ich hab auch oft den versichert zum Laufzeitende gewechselt. Mittlerweile Wechsel ich weniger, weil mein jetziger seit längerem immer der mit meiner Ansicht nach bestem Preis-Leistungsverhältnis war.

Wie mache ich das jetzt alles?

Eigentlich klärt man das ja vor dem Kauf und nicht erst danach 😉

Die Überführung ist ja einfach, das der Wagen noch angemeldet ist. Du machst als erstes Nenntermin bei deiner Zulassungsstelle, ggf. reservierst du dir ein Wunschkennzeichen.

Dann schließt du eine Versicherung ab. Darüber gibt es dann auch einen Nachweis.

Zusammen mit den Fahrzeugpapieren, den Papieren der HU/AU und dem Versicherungsnachweis gehst du dann zum Termin.

Der läuft dann so ab: Alle Papiere abgeben, wieder rausgehen, Zahlen und Kennzeichen holen (für gewöhnlich befinden sich dafür 1-2 Anbieter in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle), mit den Kennzeichen wieder rein gehen. Dann kommt da das Siegel etc drauf und bekommt die Papiere ausgehändigt. Kennzeichen am Auto anbringen nicht vergessen und das wars.


siola55  16.07.2024, 22:47

Fehlt nur noch die SEPA-Kontoverbindung für den Zoll wg. der Kfz-Steuerabbuchung!

Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:25

Kann ich das nicht alles Online machen ?

Es ist ein Mazda 2 Dy von 2007, der laut TÜV noch sehr gut ist für sein alter aber hat ein paar schönheitsfehler so wie kratzer und ein paar beulen

Callidus89  16.07.2024, 09:32
@Safirblau

Versicherung kannst du online machen. Termin und ggf. Wunschkennzeichen kannst du auch online buchen. Der Rest geht nur vor Ort.

Denn die alten Papiere müssen entgegengenommen werden um sie zu ändern bzw. ein neues Exemplar rausgeben zu können. Blechschilder passen auch nicht durchs die kleinen Leitungen des Internets und die Siegel können auch nicht durchs Internet auf die Kennzeichen fliegen.

Solltest du keine Zeit haben, kannst du auch jemanden eine Vollmacht ausstellen, der das dann für dich erledigen kann.

Mariomadda69  16.07.2024, 17:36
@Safirblau

Bei dem Alter nur noch haftpflicht abschließen, alles andere ist quatsch u kostet nur geld...alles andere zur Versicherung hat man hier schon sehr gut geschrieben

Was das Ummelden angeht kann ich dir leider nicht weiter helfen. Bei mir wurden alle Fahrzeuge vom Besitzer abgemeldet. Und soweit ist weiß ist eine Ummeldung auch nur möglich wenn die Behördenabkürzung gleich bleibt. (Also die ersten Buchstaben am Anfang des Kennzeichens für den Bezirk).

Haftpflicht und teilkasco, ist es schwierig wenn man nicht weiß welches Auto du dir gekauft hast. Wenn du dir ein günstiges Anfängerauto gekauft hast welches <5k kostet würde ich es mit Haftpflicht anmelden bei teureren Autos würde ich da schon eher mit Teil/Vollkasco gehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

siola55  16.07.2024, 22:54

Und soweit ist weiß ist eine Ummeldung auch nur möglich wenn die Behördenabkürzung gleich bleibt...

Abmelden ist bundesweit möglich mit der Zulassungsbesch. Teil 1 (ehem. Fzg.schein) und den beiden Kennzeichen ;-))

Safirblau 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 23:03

Einen Mazda 2 Typ Dy von 2007, waren auch beim TÜV für einen Gebrauchtwagencheck der hat mir alles gezeigt und Erklärt. Für sein alter ist er noch sehr gut.

MarkusAT1999  15.07.2024, 23:13
@Safirblau

Teilkasko bringt dir halt nur etwas bei Schäden durch äußere Einflüsse (zB Brand, Unwetter, Diebstahl) für eigenverschuldete Schäden bist du allerdings nicht abgedeckt. Ich persönlich würde das Fahrzeug als Haftpflicht anmelden.

"Muss das Auto noch vom Vorbesitzer dafür abgemeldet werden oder reicht es das Auto umzumelden (Das Auto müsste in einem anderen Zulassungsgebiet gemeldet werde als es vorher war)?"

  • Du kannst selbst das Fahrzeug ummelden

"Sollte ich als Fahranfänger mit dem ersten Auto nur eine Haftpflicht oder eine teilkasco Versicherung in Betracht ziehen ? Und welcher Versicherung kann man mir empfehlen ?"

  • Bei dem Alter des Fahrzeugs und den Prozenten was Du als Fahranfänger hast würde ich nur eine Haftpflicht in Betracht ziehen. Die HUK Coburg und HUK24 sind derzeit tatsächlich einer der günstigsten Versicherungen.

"Wie mache ich das jetzt alles? ( man hat mir die Fahrzeugpapiere mitgegeben)"

  • Also, zuerst musst Du bei der Versicherung eine EVB Nummer bekommen, anschließend kannst Du mit dem Fahrzeugzulassungsscheinen Teil1 und Teil2 (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein), dem letzten TÜV-Bericht und deinem Personalausweis zu Deiner Zulassungsstelle fahren und das Fahrzeug ummelden... Dort bekommst Du dann den Brief erneuert und den Schein neu erstellt. Es gibt dort auch externe Nummernschildverkäufer, wo Du deine (dir zugeteilten) neuen Kennzeichen drucken lassen kannst, welche dann neue Stempel drauf bekommen...
  • Solltest Du Wunschkennzeichen wollen kostet das extra 10-15€, die kannst dann aber auch bei jedem deiner zukünftigen Autos mitnehmen und musst die nicht mehr neu drucken lassen

Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 10:42

reicht es wenn der nächste hu Termin im Fahrzeugschein steht ? Habe nur berichte von vor 2023 aber der letzte fehlt bei den Unterlagen die mir mitgegeben wurden.

Das Abmelden kannst auch du machen. Hierfür benötigst du den Fahrzeugschein und das Kennzeichen. Und da es in einem anderen Zulassungsbezirk ist, muss es erst ab und dann wieder angemeldet werden.

Ich würde eine Teilkasko empfehlen die kostet mehr, aber hat auch für dich im Schadensfall vorteile. Die formalitäten klären sich später nach der anmeldung. Hierfür benötigst du eine eVb von deiner Versicherung. Ich bin seit Jahren bei der Gothaer und sehr zufrieden.


Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:07

Das Kennzeichen habe ich nicht, brauche ich die nummernschilder oder nur die nummer die in ihnen drin sein sollte wenn man sie bricht ?

Scusselbudd  16.07.2024, 11:42
@Safirblau

Nein jeder kann das Auto abmelden mit dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen. Und ohne Abmeldung keine Neuanmeldung ummeldung.

Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 08:56

Also kann ich das Auto nicht einfach Umelden ? Und muss nicht der halter das Auto abmelden wegen dem Personalausweis ?

Ummelden geht auch in anderem Zulassungsbezirk / Landkreis.

Versicherungen musst du vergleichen (z.B. Check24 oder Verivox), kannst auch auf den Onlineseiten der Versicherungen direkt deine Prämie errechnen lassen, mein Tipp wäre die HUK24.

Teilkasko würde ich immer machen, deckt Wildschäden, Glasbruch und Diebstahl ab.


Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:05

Bekomme ich dann auch ein neues Kennzeichen ? Und kann man den Fahrzeugschein erneuern lassen? Da steht ja alles vom alten Besitzer drin.

TheMonkfood  16.07.2024, 09:08
@Safirblau

Das Kennzeichen kannst du sogar behalten, wenn es der Vorbesitzer nicht beansprucht. Musst du mit ihm abklären. Ansonsten kannst du auch dein Wunschkennzeichen reservieren lassen

Lachenpur  16.07.2024, 09:19
@Safirblau

Nicht nur der Fahrzeugschein auch den Brief brauchst Du zur Zulassung!!!

Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:21
@TheMonkfood

Er möchte nicht das ich es verwende und ich möchte das auch nicht. Außerdem steht auf dem der falsche landesbezirk drauf da ich zu weit entfernt wohne.

Safirblau 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 09:22
@Lachenpur

Den hab ich auch aber muss das abmelden nicht der vorbesitzer machen ?