KFZ Versicherung gewechselt, was muss man nun machen?
Guten Tag,
Ich habe bei der DEVK eine Versicherung für mein Auto abgeschlossen, dann das Auto mit dieser EVB-NR zugelassen.
Nun hat mir die DEVK eine "Kündigung" zukommen lassen :
"bei der Überprüfung Ihres o. g. Antrags stellten wir fest, dass auf Ihren Namen bereits eine Kfz-Versicherung bei uns bestand. Diese Versicherung ist von uns durch Kündigung/Rücktritt beendet worden. Daher wollen wir den Antrag für das im Betreff genannte Fahrzeug nicht annehmen."
Die gründe sind für mich unklar und auch in den Fall irrelevant.
Ich möchte logischerweise mein Fahrzeug nutzen und brauche nun eine neue Versicherung. Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten.
Kann ich nun einfach fahren oder muss ich irgendwas bei der Zulassungsstelle melden? Bitte um einen Rat.
Vielen Dank im voraus.
3 Antworten
Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten...
CHECK24 ist ja mal nur ein Versich.makler! Von welchem Versicherer hast du denn nun die eVB-Nr. erhalten?
Du mußt die eVB-Nr. tauschen bei der Zul.stelle, ansonsten wird dein Fahrzeug über kurz oder lang entstempelt :-((
PS: Zum Nulltarif und falschen Angaben zum Neuvertrag wirst du in D nirgends Versich.schutz erhalten...
Ich möchte logischerweise mein Fahrzeug nutzen und brauche nun eine neue Versicherung. Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten...
Sorry, aber dann hast du wiederum nicht angegeben, dass dir der Versicherer gekündigt hat!?
Mein Tipp hierzu: das Auto sofort von dem öffentlichen Straßenverkehr entfernen und erst den Versich.schutz klären!!!
Die gründe sind für mich unklar und auch in den Fall irrelevant...
aber nicht für den neuen Versicherer!!!
Ergo hast du wiederum dem neuen Versicherer (Spk-Direktversich.) verschwiegen, dass du vom alten Versicherer gekündigt worden bist. Nur so erhälst du einen neun eVB-Nr. Code...
Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten.
So funktioniert das nicht. Du hast eine eVB zum Abruf erhalten, die für eine An-/Ummeldung verwendet werden kann. Aber das Fahrzeug IST ja bereits angemeldet. Stattdessen muss die neue Versicherung eine eVB zur Übermittlung direkt an die Zulassungsstelle übersenden.
Du musst also einen Antrag bei der neuen Versicherung stellen und dort angeben, dass die eine eVB-Ü versenden müssen. Nimm Kontakt zur Versicherung auf.
Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten.
Diese EVB-NR. solltest Du umgehend an die Zulassungsstelle melden, dann gilt Dein Fahrzeug wieder als versichert. Mit der neuen Versicherung wäre zu klären, ob sie nach Kündigung des Verversicherers wegen ( vermutlich ) unzuverlässiger Zahlungen in der Vergangenhei, gewillt ist neben der Haftpflichtversicherung weitere Versicherungen wie Teilkasko oder gar Vollkasko in Deckung zu nehmen - letzteres muss sie nämlich nicht.
...dann gilt dein Fahrzeug wieder als versichert.
Stimmt so natürlich nicht: nur mal die vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherung ist mit der eVB-Nr. gedeckt!
Sparkassen Direktversicherung