KFZ Versicherung gewechselt, was muss man nun machen?

3 Antworten

Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten...

CHECK24 ist ja mal nur ein Versich.makler! Von welchem Versicherer hast du denn nun die eVB-Nr. erhalten?

Du mußt die eVB-Nr. tauschen bei der Zul.stelle, ansonsten wird dein Fahrzeug über kurz oder lang entstempelt :-((

PS: Zum Nulltarif und falschen Angaben zum Neuvertrag wirst du in D nirgends Versich.schutz erhalten...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

siola55  11.08.2024, 12:41

Ich möchte logischerweise mein Fahrzeug nutzen und brauche nun eine neue Versicherung. Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten...

Sorry, aber dann hast du wiederum nicht angegeben, dass dir der Versicherer gekündigt hat!?

Mein Tipp hierzu: das Auto sofort von dem öffentlichen Straßenverkehr entfernen und erst den Versich.schutz klären!!!

Icci2022 
Beitragsersteller
 11.08.2024, 12:14

Sparkassen Direktversicherung

siola55  11.08.2024, 12:27
@Icci2022

Kommt drauf an...

Bist du in der "Schwarzen Liste" verewigt wegen z.B. Nichtzahlung der Versich.prämie, dann fordert der neue Versicherer zum Vertragsbeginn die ganze Jahresprämie sofort!

siola55  11.08.2024, 13:01
@siola55

Die gründe sind für mich unklar und auch in den Fall irrelevant...

aber nicht für den neuen Versicherer!!!

Ergo hast du wiederum dem neuen Versicherer (Spk-Direktversich.) verschwiegen, dass du vom alten Versicherer gekündigt worden bist. Nur so erhälst du einen neun eVB-Nr. Code...

Von Experte siola55 bestätigt
Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten.

So funktioniert das nicht. Du hast eine eVB zum Abruf erhalten, die für eine An-/Ummeldung verwendet werden kann. Aber das Fahrzeug IST ja bereits angemeldet. Stattdessen muss die neue Versicherung eine eVB zur Übermittlung direkt an die Zulassungsstelle übersenden.

Du musst also einen Antrag bei der neuen Versicherung stellen und dort angeben, dass die eine eVB-Ü versenden müssen. Nimm Kontakt zur Versicherung auf.

Ich habe über check24 eine abgeschlossen und habe nun eine neue EVB-NR. erhalten.

Diese EVB-NR. solltest Du umgehend an die Zulassungsstelle melden, dann gilt Dein Fahrzeug wieder als versichert. Mit der neuen Versicherung wäre zu klären, ob sie nach Kündigung des Verversicherers wegen ( vermutlich ) unzuverlässiger Zahlungen in der Vergangenhei, gewillt ist neben der Haftpflichtversicherung weitere Versicherungen wie Teilkasko oder gar Vollkasko in Deckung zu nehmen - letzteres muss sie nämlich nicht.


siola55  11.08.2024, 12:48

...dann gilt dein Fahrzeug wieder als versichert.

Stimmt so natürlich nicht: nur mal die vorläufige Kfz-Haftpflichtversicherung ist mit der eVB-Nr. gedeckt!

siola55  11.08.2024, 13:18
@siola55

Durch falsche Angaben des Versich.nehmers ist auch der vorläufige Versich.schutz hinfällig :-((