Eigenes Auto über Schwester anmelden?

siola55  06.08.2024, 13:24

Hat denn deine Schwester mit 20 Jahren Führerschein noch i-wo schadenfreie Jahre schlummern!?

schmusiiii220 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:30

ja jede menge, sie hatte bis vor 1 jahr seit 20 jahren autos

4 Antworten

Klar doch - habe über 30 Jahre Erfahrung in Versich.tätigkeiten... ;-)

Das Auto anmelden und versichern muß nicht die selbe Person sein: nennt sich bei der Kfz-Versicherung abweichender Fahrzeughalter!

Falls deine Schwester noch i-welche SF-Klasse frei zur Verfügung hat, könnte sie diese dazu verwenden (falls noch keine 7 Jahre vergangen sind seit ihrer letzten Kfz-Versich.), dann wird's für dich evtl. günstiger...

und hat das Nachteile für sie, wenn sie dann mal ein Auto anmelden will?

Kommt drauf an, ob sie dann diese SF-Klasse evtl. für sich selbst wiederverwenden will...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

schmusiiii220 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:38

Aber wenn sie wieder ein Auto anmeldet für sich, dann fällt die SF k lasse für mein Auto weg richtig?

siola55  06.08.2024, 13:43
@schmusiiii220

Ja - aber nach 3 Jahren Führerscheinbesitz hast du bei jedem Versicherer Anspruch auf Einstufung SF 1/2, manche Versicherer schon nach 1 Jahr Führerscheinbesitz (z.B. bei Kravag Allg. Versich.)

schmusiiii220 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:44
@siola55

ah, dadurch wirds dann wieder etwas günstiger, vielen dank für den Tipp. Hätten sie noch einen tipp wie ich am besten sparen kann dabei? check24 vergleichen? oder gibts da bessere Alternativen? lg

siola55  06.08.2024, 13:53
@schmusiiii220

Am besten ein Versich.maklerbüro in deiner Nähe suchen und mit deiner Schwester zusammen euch ausführlich beraten u. div. Angebote rechnen lassen.

CHECK24 hat z.B. die günstigsten Versicher gar nicht unter Vertrag wie z.B. HUK-Coburg, HUK24, WGV usw., weil diese dies gar nötig haben und auch gar nicht wollen...

siola55  06.08.2024, 13:59
@siola55

Deine Schwester muß dabei beachten, dass sie bei der Anforderung ein eVB-Nr. den Hinweis gibt, dass du abweichender Fzg.-Halter bist!

schmusiiii220 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 14:02
@siola55

Ich denke ich werde imch selbst versichern einfach um dann die jahre zu sammeln mit 34 s ollte man villt dann mal anfangen....

Ja, das geht problemlos. Sie muss das Auto nur dann eben so versichern das du auch in der Versicherung eingeschlossen bist.

Und da solltet ihr euch das genau ausrechnen lassen. Die Versicherung wird auch für sie nicht sehr günstig sein und dich als Fahrer einzutragen kostet auch einiges. Evtl lohnt es sich dann unterm Strich nicht mehr.

Und ihr solltet auch aufpassen wie ihr das mit dem Autokauf regelt. Wenn sie Bürgergeld bekommt könnte dann auffallen das sie eine KFZ Versicherung hat und da wird das Jobcenter sicherlich neugierig.


siola55  06.08.2024, 13:47

Die schmusiii220 bleibt doch dabei Fahrzeughalter und -eigentümer!

Kann man machen. Für die Versicherung ist sie dann halt der Vertragspartner, also wenn du deine Beiträge nicht zahlst muss sie gegenüber der Versicherung dafür geradestehen.

Wenn sie dann selber ein eigenes Auto versichert, wird sie die SF Klasse ("Prozente") die aktuell für dein Auto verwendet werden dann für ihr eigenes Auto verwenden. Dadurch wird die Prämie für dein Auto dann teurer.

Das doofe an der Sache ist, dass du dir keine eigenen "Prozente" erfährst und immer wieder ganz von vorne anfangen musst, wenn du endlich ein Auto auf dich selber versichern willst. Es sei denn die Schwester gibt ihre "Prozente" an dich ab, aber dann hat sie selber halt keine mehr.


schmusiiii220 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 13:09

Ah ich verstehe, das beide sparen geht dann vermutlich nur wenn sie ein 2.wagen hat richtig?

siola55  06.08.2024, 14:07

Das doofe an der Sache ist, dass du dir keinee eigenen "Prozente" erfährst und immer wieder ganz von vorne anfangen musst, wenn du endlich ein Auto auf dich selber versichern willst...

Stimmt so natürlich nicht: bereits mit 1 Jahr Führerscheinbesitz bieten manche Versicherer die Einstufung SF 1/2 an und spät. mit 3 Jahren Fürlhrerscheinbesitz hat der Fragesteller bei jedem Versicherer Anspruch auf SF 1/2 - Einstufung ;-)

Die sf Jahre deiner Schwester nutzen dir nur etwas wenn sie die quasi für dich frei gibt,du meldest also ein Auto auf dich an über ihre Versicherung wo du als Fahrer mit eingetragenbist...wird es als Zweitwagen angemeldet fängst du auch von vorne an u es wird nicht viel billiger