Darf die Polizei mein Autokennzeichen einfach mitnehmen, wenn TÜV abgelaufen ist (abgesperrter Privatparkplatz)?
Habe ein Anruf der Polizei bekommen, dass Mängel am Auto sind und der TÜV abgelaufen ist. Zudem wurde auch gesagt das die das Auto abmelden werden.
(Kleine Info, das Auto wird aktuell verkauft, daher wird kein TÜV erneuert.)
Das Auto ist auf mein Bruder angemeldet und dort wurde danach auch angerufen und behauptet das, dass Auto im Verkehr herausgezogen wurde, was gar nicht stimmen kann da die Kennzeichen ohne meines Wissens von meinen Parkplatz entfernt wurden.
Paar Tage später hat Polizei wieder bei meinem Bruder angerufen, dass ich die Kennzeichen wohl doch abholen soll und ca. 2 Wochen etwas vorlegen soll, dass die Mängel beseitigt wurden. Warum fängt die Polizei auf einmal solche Sachen zu sagen?
Dürfen die Kennzeichen von meinem Parkplatz einfach entfernen? Parkplatz ist übrigens mit einer Schranke gesichert und kann nur mit Code oder Hausschlüssel geöffnet werden.
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/McPresley/1692292926114_nmmslarge__0_0_330_330_5b65438fd0a76c82f10658bb02dc7007.webp?v=1692292926000)
Der Zuständigkeitsbereich der Polizei endet dort, wo der öffentliche Grund endet. Der abgesicherte Parkplatz ist keiner. Ich habe große Zweifel dass die es etwas angeht, wenn auf Privatgrund ein Auto ohne Tüv herum steht. Die eigenartige Aktion mit den Kennzeichen klingt auch eher nach Wild-West spielen, als nach legitimer Maßnahme.
Für so etwas gibt es übergeordnete Beschwerdestellen der Polizei. Da hätte ich schon lange eine E-Mail abgesetzt. Sollte man Unrecht haben, auch egal, die um deren Meinung zu fragen ist nicht schädlich für einen Bürger.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Eigentlich ist das ganze ziemlich einfach. Da hier Gefahr im Verzug ist, darf das Auto ggf zwangsweise außer Betrieb gesetzt werden. Ohne TÜV darf auch ein Käufer nicht vom Grundstück fahren. Ich bin mir auch fast sicher das hier eine Rechnung der Polizei für den Einsatz kommen wird
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerBayer80/1648884749783_nmmslarge__0_0_3024_3023_85452bc3dbc5a5e42401b3fe1c277502.jpg?v=1648884750000)
Das KFZ ohne TÜV wird Fahrbereit abgestellt und könnte jederzeit in Betrieb genommen werden. Somit wäre das KFZ ohne TÜV und ggf je nachdem wie lange der TÜV abgelaufen auch ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs. Also besteht hier Gefahr im Verzug
![](https://images.gutefrage.net/media/user/PolNRW93/1700498258440_nmmslarge__241_211_1558_1558_64da0a01f3eb79505f6690899bfaefe1.jpg?v=1700498259000)
Nein. Wenn, dann besteht hier eine Gefahr.
Gefahr „im Verzug“ ist etwas völlig Anderes, aber komischerweise fangen alle immer an, davon zu reden, sobald es um eine polizeiliche Angelegenheit geht.
Gefahr im Verzug? …Wo soll hier Gefahr im Verzug vorliegen?