Was soll ich machen?
Hallo Freunde,
Ich habe vor 2 Wochen ein Auto bei eBay Kleinanzeigen verkauft. Ich habe das Auto privat verkauft. Und ich habe dem Käufer gesagt, dass es privat ist und ich keine Rückgaben akzeptiere. Aber er hat mich gestern nach 2 Wochen angerufen und gesagt, dass ich es zurückgeben möchte. Ich sagte, das sei nicht möglich. Er sagte, ich würde zu einem Anwalt gehen und mir eine gerichtliche Vorladung schicken wenn ich den auto nicht nehmen. Und er sagte, wenn ich das Auto nicht zurücknehme, müsste ich vor Gericht gehen und mehr als 5000 € zahlen. Ich brauche jetzt Hilfe, ich weiß nicht, was ich tun soll.
Welchen Grund gibt der Käufer denn an?
Hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen?
sagt, ich hätte einen Ölverluststoper in den Motor reingemacht. Dashabe ich nicht getan. Ichhabe eine Woche vor dem Verkauf in einer Werkstatt Ölwechsel und TÜV machen ohne problem
6 Antworten
Lass dich nicht verunsichern, der erzählt lediglich ne Menge Bullshit, um dir Angst zu machen.
Wäre natürlich hilfreich zu wissen, warum er das Auto jetzt nicht mehr haben möchte und ob du daran möglicherweise irgendeinen Anteil hast (verschwiegener Mangel o.ä.).
Ruhig bleiben und gar nichts machen.
Nur reagieren, falls Briefpost kommt.
Dann ggf. zum Verbraucherschutz oder zu einem Anwalt.
Mehr oder weniger eine bekannte Masche. Da passiert rein garnichts, weil es keine rechtliche Grundlage hat. Soll er doch vor Gericht ziehen. Blockiere ihn und ignoriere die Sache. Das nächste mal immer alles schriftlich, egal wie sympathisch/hübsch/reich/arm/lustig der Käufer ist.
In den Standard Kaufverträgen, die beide Parteien beim Privatverkauf unterzeichnen, ist die Rückgabe ausgeschlossen. Somit bist du auf der sicheren Seite.
Soll er genau das tun, Du hast ganz korrekt Rücknahme, Gewährleistung und Sachmängelhaftung ausgeschlossen (hoffentlich schriftlich).
Hat er denn einen Grund genannt, warum er das Auto zurückgeben will?
Schriftlich haben wir nichts aber ich habe käufer gesagt das ist privat verkauf und ich akzeptiere den auto nicht nachher