Was passiert bei Totalschaden bei Probefahrt?

2 Antworten

Hi, der Verursacher muss Schadenersatz leisten.

Meist ist das nur der Selbstbeteiligungssatz der Vollkaskoversicherung. Es kann aber auch mal der ganze Wert des Fahrzeugs sein, wenn keine Vollkasko- Versicherung besteht, oder die nicht haftet.


Tuedelsen  03.08.2024, 19:06

...dass keine Vollkasko vorhanden ist, wenn Fahrzeuge für Probefahrten zur Verfügung gestellt werden, halte ich für eher unwahrscheinlich. Sollte das jedoch der Fall sein, dürfte dennoch das Autohaus und nicht der Kunde für die Schäden aufkommen. Schon den Selbstbeteiligungssatz halte ich für absurd. Wäre zumindest "werbetechnisch" kein kluger Schachzug.

Raven751  03.08.2024, 19:10
@Tuedelsen

Selbstbeteiligung hast Du aber fast immer.
Meist ist eine Vollkasko vorhanden, aber eine Pflicht dazu besteht nicht.
Rechtlich ist es so, dass der Verursacher den Schaden begleichen muss.

Muss dann der der mit dem Auto gefahren ist eine Strafe zahlen?

Nein. Höchstens die Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung, die Bestandteil der "Kfz-Handel- und Handwerkversicherung" des Autohauses ist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich bin Versicherungsmakler