Versicherter PKW mit Falschen Kennzeichen Unfall wer übernimmt die Kosten?

5 Antworten

Welche Versicherung sollte denn hier wohl zahlen? Die, dessen Kennzeichen am Fahrzeug hin, hat ja ein ganz anderes Fahrzeug versichert, das über die Fahrzeugident.-Nr. klar identifizierbar ist. Die Kfz-Versicherung besteht ja nicht für das Kennzeichen, sondern für das Fahrzeug. Insofern besteht natürlich keine Deckung des Versicherers, wenn das versicherte Fahrzeug gar nicht am Unfall beteiligt war.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß es nicht.

Ich hoffe aber, dass die Versicherung den Schaden vom Gegner zahlt (damit dieser nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt), aber bis auf den letzten Cent es vom Halter zurückholt. Und den eigenen Schaden wegen den vorsätzlichen Mißbrauch (ich glaube keinem, dass er aus Versehen sich falsche Schilder ans Auto schraubt) nicht erstattet.

Zusätzlich dann noch die rechtlichen Konsequenzen wegen Kennzeichenmißbrauch und Urkundenfälschung.

Für den fremdschaden zahlt die Versicherung (die original daa fahrzeug versichert hat) immer erst mal .. kann sich aber einen Teil zurückholen.

Vollkasko wird sie ablehnen. Unzulässige Nutzung .. nicht versichert.

Warum verwendet man falsche Kennzeichen ? Um ein Verbrechen zu begehen ? Ich denke der wird andere Probleme bekommen als seine karre zu verlieren.

Dein Kumpel bleibt in voller Höhe auf dem.Schaden sitzen, weil Kennzeichen und Versicherung nicht zusammenpassen. Der gegnerische Schaden wird bezahlt und die Versicherung nimmt deinen Kumpel mit der vollen Höhe in Regress. Strafrechtlich ist das Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Versicherungsschutz, so wie Urkundenfälschung. Das heißt im Klartext: Lappen erstmal weg und eine Geldstrafe abhängig vom Einkommen.

Kann gut sein, dass sich die Versicherung quer stellt. Und das aus gutem Grund. Bei Fahren mit gefälschtem Kennzeichen liegt die Vermutung nahe, dass das genutzt wurde um andere Straftaten (z.B. illegale Rennen, geschwindigkeitsüberschreitungen etc...) zu verschleiern.

Ausserdem passiert sowas nur unter Vorsatz und nicht ausversehen.

Kommt also auch auf die weiteren Unfallumstände an.

Mit Sicherheit wird dir das hier niemand beantworten können, aber bei der Geschichte braucht man nur 1+1 zusammenzuzählen. Zumindest wird die Versicherung nicht zahlen, wenn sie von grob fahrlässiger Fahrweise ausgeht.

Denke dein Kumpel wird auf allen Kosten sitzenbleiben. Und auch die Haftpflicht könnte die Kosten zurückfordern.