Hallo,
Wir hatten vor einigen nach einem heftigen Unwetter einen Rückstau wegen Laub im Abwasserrohr.
Eine Rohrreinigungsfirma wurde verständigt, diese kam und ' beseitigte' die Verstopfung.
Leider stellte sich Tage später heraus das nach wie vor nur sehr wenig Wasser ablaufen konnte. (Selbstverschulden ausgeschlossen und keine weiteren Unwetter in der Zeit)
Firma musste Sonntags erneut kommen, da wir durch den erneuten Rückstand sogar einen Wasserschaden hatten.
Nun kam die Rechnung.
1. Termin
Anfahrt
Stundenlohn
Geräte
Steuer
2. Termin
Anfahrt
Stundenlohn
Geräte
Steuer
& 100% Sonntagszuschlag!
= knappe 1000€ Gesamtbetrag.
Nun die Frage, ist das so rechtens obwohl ja beim ersten Termin die Verstopfung vin seitens der Firma nicht ganz bereinigt wurde und somit sowohl Wasserschaden als auch erneuter 2. Termin hätte verhindert werden können?