Hallo, so eben bin ich 30. geworden und somit sollte mein Versicherungsstatus von studentisch zur freiwilliger Krankenversicherung wechseln. In den Unterlagen wird die Möglichkeit angegeben weiterhin studentisch versichert zu sein, fällt unter dieser Voraussetzung auch mein Master Studium ? Kann mir jemand dieses Behörden-Deutsch erklären?
Danke im Voraus.
Zählt Master als zweiter Bildungsweg und als Grund weiterhin als Studentin versichert zu sein?
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