Rohrbruch beim Nachbarn-Stockflecken in der Wohnung?

2 Antworten

Kann sich jemand ein Bild machen?

Das ist nicht schwer. Wasser sucht sich den Weg des geringsten Widerstandes. Es läuft von dort nach unten ab, das kann sich ständig ändern. Da die Abwasserleitung des Mieters über dir unter seinem Boden verläuft kann es durchaus sein, dass er das gar nicht mitbekommt. Was ich allerdings nicht verstehe ist, dass alle Wände in allen Räumen betroffen sind. Die Wahrscheinlichkeit besteht eher, dass das Wasser auch von dir aus nach unten weiterläuft. Wurde schon gesagt, was notwendig ist? Könnte es auch sein, dass die ganze Wohnung getrocknet werden muss? (Auszug für mehrere Wochen notwendig)

Thema Mietminderung ist immer so eine Sache um es sich mit dem Vermieter zu verderben, vor allem wenn dieser unverzüglich anfängt den Schaden zu beheben. Aber allein das Austrocken der Wände ist nicht von heute auf morgen möglich, das dauert je nach Schaden länger. Auch die professionellen Trockner, die dabei verwendet werden sind laut, möglicherweise tag und nacht aktiv.

Wende dich also zunächst an die Genossenschaft und frage nach einem Ersatz, ggfls. kannst du in einer dafür oft vorhandenen Genossenschaftsunterkunft wohnen. Möglich wäre in solchen Fällen auch eine Mietaussetzung für 1 Monat oder länger oder andere, ähnliche Vereinbarungen zwischen euch.

Die Frage nach der Mietminderung, die hier im Forum ja ständig gestellt wird, ist trotz der 3 Urteile, die ich im Nachhinein linke, so einfach nicht zu beantworten. Es geht immer um deinen Fall und deine Zumutbarkeit. Ohne konkreten rechtlich fundierten Anhaltspunkt, den du in einem Laienforum nicht erwarten kannst, solltest du das aufgrund der möglichen Folgemaßnahmen nicht einfach so durchziehen sondern dann eine Beratung suchen, wenn das Gespräch mit der Genossenschaft nicht in deinem Sinne verläuft. Schließlich kann der Vermieter nichts für den Schaden.

LG Berlin, Urteil vom 04.10.1993 (GE 1994, 498): 20% Mietminderung wegen Feuchtigkeitsschäden in einem Raum.

AG Hamburg, Urteil vom 21.11.1997 (WM 1998, 212): 50% Mietminderung, da das Badezimmer aufgrund eines Wasserschadens unbenutzbar war.

AG München, Urteil vom 16.05.1997 (Az. 463 C 956/97): 10% Mietminderung bei einer nicht nutzbaren Dusche.


Sam3638 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 13:49

Danke für deine ausführliche Antwort!

Die Wahrscheinlichkeit besteht eher, dass das Wasser auch von dir aus nach unten weiterläuft.

Bedeutet das, dass der Rohrbruch verhältnismäßig Groß, oder schon länger vorhanden sein muss?

Wurde schon gesagt, was notwendig ist?

Ja, alle Tapeten sollen runter und es wird ein Entfeuchter eingesetzt. Alles weitere weiß ich natürlich erst nachdem sie sich den Rohrbruch oben genauer angeschaut haben.

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Eckengucker  19.06.2024, 14:00
@Sam3638

Ich spreche aus Erfahrung.... Bei mir war es allerdings die Druckwasserleitung aufwärts, die in der Wand, kurz unterhalb meines Bodens einen Haarriss aufgrund von Korrosion bekam. Ausgetreten ist pro Tag maximal 1-3 Liter, tröpfchenweise. Das wurde vermutlich Wochen nicht bemerkt. Da die Wand verkachelt ist, löste sich dann eine Kachel in der Wohnung darunterund die Wand schimmelte. Das war auch auf der Gegenseite der Fall, in diesem Fall war das die Küche. Die Entlüfter waren kaum zu ertragen, die Vibrationen hörte und spürte ich Tag und Nacht.

Das Wasser lief weiter nach unten und schließlich tropfte es langsam auf den Kellerboden (3 Stockwerke tiefer) Die Wohnung nochmals darunter hatte keinen nachweisbaren Schaden. Ab dann lief das Wasser vermutlich entlang des Rohres ab, da gab es genug Platz.

Bei Abwasserleitungen ist kein Druck vorhanden. Da kann das Wasser in aller Ruhe einen Weg suchen. Wäre der Schaden "groß", würdest du an deiner Eintrittsstelle entlang der Wand deutliche Schäden feststellen, meines Erachtens deutliche Verfärbungen aufgrund des Schmutzwassers und mögicherweise sogar Gestank.

Ich hoffe ich konnte helfen. Es ist meine Erfahrung, dass man in solchen Fällen mit Genossenschaften reden kann. Wie gesagt, erst sprechen, dann entscheiden. Viel Glück.

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Wenn DU Stockflecken hast und der Nachbar hat garnichts, dann mutmasst du einen Rohrbruch?

Der sichtbare Befall ist in JEDEM Raum? Kann eigentlich fast nicht sein, wenn oben drüber nur die Wanne undicht ist...

Weit hergeholt, aber möglich. Der Eigentümer sollte mal im Nachbar seinem Bad nachschauen. In den 60ern hat man zum Glück noch diese Revisionsöffnungen an Dusche/Badewanne gemacht um reinzuschauen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Sachverständiger für Schimmelpilz im Wohnungsbau

Sam3638 
Beitragsersteller
 19.06.2024, 13:55

Ähm, wie in meinem Beitrag erklärt, wurde der Rohrbruch offensichtlich von einem Handwerker mittels Feuchtigkeitsmessgerät geortet.

Es ist nicht die „Wanne undicht“

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pharao1961  19.06.2024, 14:33
@Sam3638

Ging so nicht klar hervor.

Wäre es ein Zuleitungsrohr wäre nicht jeder Raum gleich betroffen.

Du schreibst selber: Und wieso ist beim Nachbarn garnichts?

Sehr ungewöhnlich das ganze. Das muss sich ein Gutachter vor Ort ansehen.

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