Willkür im JOYclub? Oder doch eher Autokraten-Stadl!?

Ich bin seit ca. 4 Monaten Mitglied auf der Dating-Seite "JoyClub" - kurz Joy genannt - allerdings mit wenig Freude am Umgang des Betreibers F&P GmbH (Leibzig, Gewinn mehrere Mio jährlich) mit mir als kritischer UserIn.

Ich soll nunmehr das 3. Mal eine sog. ECHTHEITSVERIFIKATION machen, obgleich der JOYclub meine "Echtheit" bereits zweimal, einmal sogar per Vorlage eines Ausweises, geprüft hat. Auf Nachfrage weigert man sich allerdings die Gründe für evtl. Zweifel an meiner Echtheit zu benennen.

Ich kann nur vermuten, dass "gekränkte" Mitglieder, welche ohne Weiteres "Meldungen" machen (d.h. andere denunzieren) können, unreflektiert als bare Münze genommen werden, wenn es dem Betreiber ins Konzept passt. Inhalt und Grund von denunziativen Meldungen über vermeintliche Regelverstöße werden unter Berufung auf den "Datenschutz" nicht benannt. Ein dreisterer Missbrauch des Datenschutzargumentes ist mir noch nie begegnet!

Die gute alte Tradition des anonymen Anschwärzens in Deutschland (in 1000 Jahren "West", wie 40 Jahren Ost) scheint wieder eifriger den je gepflegt zu werden.

Unliebsame Beiträge in Forum des JOYclub werden fleißig gelöscht, wobei der/die Autorin nicht einmal informiert wird. Da sich Zensur aber so hässlich anhört und zudem ja im Vorfeld einer Veröffentlichung stattfinden würde, nennt man diese Praxis im JOYclub beschönigend "editieren". Art. 5 GG scheint ein völliges Fremdwort.

Willkürliches Sperren des Accounts erfolgte in meinem Fall seit September bereits DREI MAL (für 7, 14, nun ?? Tage), wobei von einer Rückerstattung der gezahlten Beiträge keine Rede ist. Nachfrage vor einer so drastischen und willkürlichen Massnahme hat der sog. SUPPORT, welcher offenbar mit seinen Aufgaben (sozial) heillos überfordert scheint, nicht nötig.

M.E. ist der JOYclub insbesondere für Menschen empfehlenswert, welche sich aktuell in der Türkei oder in China - als einer Art "speziellem demokratischen Rechtsstaat" - auch wohlfühlen würden sowie Herrn Putin für einen lupenreinen Demokraten halten.

Da hilft auch nicht, dass die Datingfunktionen optisch nett aufbereitet sind. Zumal, wenn dahinter zu einem nicht unerheblichen Teil (wenngleich mehrfach geprüft) "Möchtegern"-Dater zu stecken scheinen. "Fakes" kann man angesichts der massiven Kontrolldichte ja vermutlich schlecht sagen. 🤣😅😂

Also: Vorsicht vor gewerblichen Autokraten.

Habt Ihr ähnliche oder ganz andere Erfahrungen mit dem JOYclub gemacht?!

Babarella Joy ☺️

Date, Politik, Sex, Recht
Wie geht man mit einer Kollegin um, die ständig herumschnauzt?

Hallo, wir haben eine Kollegin, die mich und andere ständig aufs Übelste anschnauzt. Sie arbeitet seit etwas mehr als einem Jahr in unserer Firma, und ich dachte lange Zeit, dass sie sich nur mir gegenüber so verhält. Da ich befürchtete, dass, wenn ich mich gegen sie wehren würde, mir das als Mobbing angelastet werden würde, habe ich von Anfang an meinen Mund gehalten und sie eingearbeitet und durch die Probezeit gezogen.

Erst jetzt habe ich erfahren, dass sie sich auch anderen Kolleginnen gegenüber oft auf übelste Weise im Ton vergreift, diese anschnauzt und verbal durch sarkastische Bemerkungen erniedrigt.

Antworten dieser Frau fangen an mit "Ich hab dir doch gleich gesagt, dass..." oder lauten "Jawoll Chefin!" oder sie erwartet, dass wir uns für eingespielte Arbeitsabläufe vor ihr rechtfertigen sollen (wieso, weshalb, und hättest du das gleich so gemacht, dann...). Mir gegenüber hat sie schon gedroht, sich beim Chef über mich zu beschweren, wenn ich ihr etwas entgegengesetzt habe. Ich betrachte das als Einschüchterungsversuch.

Sie zieht uns auf ein Umgangsniveau, das wir so nicht gewöhnt sind. Wenn sie den Pausenraum betritt, grüßt sie oft nicht und geht bestimmten Leuten aus dem Weg. Wir vermuten, dass eine andere Kollegin, die sich durch Denunziantentum hervorgetan hat, sie aufstachelt und ihr Verhalten deckt.

Was können wir tun? Wir wollen unsererseits nicht als Denunzianten dastehen. Wir sind bis auf unsere Denunziantin seit 15 Jahren ein gutes Team und haben noch nie jemanden gemobbt, auch Einschüchterung gehörte noch nie zu unserem Repertoire. Diese Frau ist UNERTRÄGLICH. Sie hatte Krebs und kam über eine Wiedereingliederung zu uns. Wir haben den Eindruck, dass sie ihren Opferstatus als Waffe einsetzt.

Arbeit, Familie, Freundschaft, Recht, Psychologie
warum wir meine Kündigung nicht angenommen?

Ich habe eine Mitgliedschaft in einem Automobilclub, Pannenservice. Was ich davon noch an Papieren habe: Mitgliedsnummer, eine Vertragsverlängerung um ein Jahr mit der Angabe um wieviel Monate sich diese Mitgliedschaft verlängert, mit Datum Angaben. Und im Internet kann ich die Geschäftsbedingungen einsehen. Darunter auch die Regelung der Kündigungsfrist. Bei meinem Anbieter habe ich sogar nur einen Monat Kündigungsfrist (normalerweise sollen das drei Monate sein). Nun nervt mich dieser Club mit E-Mail, bisher wurde ich zweimal angeschrieben. Und nun habe ich auch Post bekommen. Aber diese habe ich ungeöffnet zurückgeschickt mit der Aufschrift: Annahme verweigert, zurück an den Absender! Nun erwarte ich als nächstes ein Einschreiben oder so etwas in dieser Art. In dem man mich wieder nervt. Was ich bisher unternommen habe: Ich habe per E-Mail bereits zwei Mal darauf hingewisen, das ich bereits gekündigt habe. Und das habe ich per E-Mail gemacht und dabei die Kündigungsfrist eingehalten. Dann noch einmal über einen Kündigungsdienst, allerding auch nur per E-Mail. Frage: Was kann ich nun noch unternehmen, falls ich erneut aufgefordert werde meine Mitgliedschaft um weitere drei Monate zu zahlen. Sicherlich kommen dann noch Mahngebühren dazu, weil das ja gerne gemacht wird. Meine Rechtschutzversicherung (arag) möchte ich nicht fragen, weil ich 150€ Selbstbeteidigung habe. Also was kann ich unternehmen?

Recht
Todesstrafe zulässig?

Ich bin gegen die Todesstrafe, da es meiner Meinung nach keinen vernünftigen Grund dafür gibt.

Als Pro-Argumente werden auf Wikipedia genannt:

Die Todesstrafe wird in der Regel wie folgt begründet:

  • Sie sei die einzige gerechte Vergeltung für die schwersten Verbrechen.
  • Nur sie schütze die Allgemeinheit wirksam vor dem Täter (Spezialprävention).
  • Sie sei zur Abschreckung möglicher anderer Verbrecher notwendig (Generalprävention).
  • Sie sei von einer Bevölkerungsmehrheit gewollt.
  • Sie sei kostengünstiger als lebenslange Haftstrafen.

Wenn ich diese aber nun durchgehe, dann ist keine wirklich standhaft:

  1. Vergeltung sollte bei einer Strafe nie der Fall seien, dass wäre ja Blutrache. Außerdem soll eine Strafe keine Rache durch den Staat sein, sondern eher eine Art Tadel für das fehlerhafte Verhalten des Täters sein.
  2. Eine Lebenslange Haftstrafe schützt auch die Allgemeinheit vor dem Täter, denn er wird dort Freigelassen, wenn ein Rückfall als unwahrscheinlich gilt.
  3. Dies wurde nie empirisch belegt und wird auch von den meisten Soziologen für unwahrscheinlich gehalten
  4. Die meisten Umfragen ergeben, dass sie nicht von der Mehrheit der Bevölkerung gewollt ist.
  5. Also, die Ökonomie einer Strafe sollte eigentlich kein Argument sein. Und selbst wenn es eins ist, dann ist z.B. in den USA die Todesstrafe im durchschnitt teuer als die lebenslange Haftstrafe.

Was ist eure Meinung zur Todesstrafe?

Gegen die Todesstrafe 65%
Für die Todesstrafe 21%
gespaltet / Kein Kommentar 14%
Religion, Schule, Todesstrafe, Politik, Recht, Gesellschaft, Jura, Menschenrechte, Menschenwürde, Philosophie, Rechtslage, Philosophie und Gesellschaft
Wände weiß streichen bei Auszug, oder "farbig" lassen?

Guten Morgen zusammen,

ich stehe aktuell vor einer Wohnungwechsel. Leider hat es mit meinem alten Mieter ein paar Probleme seinerseits gegeben. Er wollte mir sachen aufbrummen die gesetzlich eigentlich gar nicht rechtens sind ... Da ich mich dann geweigert habe solche Dinge anzunehmen, ging das eigentlich bis dato recht gute Verhältnis dann eher in den Keller, weil er es nicht wahrhaben wollte dass ich mich gegen ihn Stelle. Ich glaube andere Vermieter hätten solche Dinge einfach angenommen, ich seh es aber nicht ein und habe auch als Mieter meine Rechte. Kaution wurde keine Ausgemacht (wenn das wichtig ist).

Da ich nun ausziehe, will ich eigentlich so wenig wie möglich an der Wohnung machen. Natürlich komme ich meinen gesetzlichen Pflichten nach und werde alles kaputte Reparieren lassen.

Die Frage die sich mir aktuell stellt ist die folgende:

Ich habe zwei Wände gemalt in der Wohnung. Einmal ein heller cremiger Ton und einmal eine etwas dunklere Braune Wand. Laut unserem Vertrag habe ich nichts gefunden, ob ich die Wohnung wirklich weiß streichen muss. Nach nachfragen wie ich es handhaben solle, habe ich ein Bild von dem Vertrag bekommen zu folgender Klausel:

Bauliche Veränderungen an der Mietsach oder Einrichtungen sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter zu entfernen bzw. der ursprüngliche Zustand wiederherzustellen.

Viel mehr hat mein Vermieter dazu nicht gesagt....

Für mich hat eine Bauliche Veränderung aber nichts mit gestrichenen Wänden zu tun, oder liege ich hier komplett falsch.

Des weitere habe ich folgenden zwei Auszüge noch gefunden.

Ungenaue Klauseln mit schwammigen Angaben bezüglich der vom Mieter zu erbringenden Leistung sind ungültig. Dazu gehören z.B. Floskeln wie „Wohnung muss im vertragsmäßigen Zustand übergeben werden“ oder „Wohnung muss wie überlassen aussehen“
Zwar gilt auch hier, dass der Vemieter keine Farben "diktieren", also z.B. keine weiße Wandfarbe verordnen darf. Jedoch tritt beim Auszug das Interesse des Vermieters an einer möglichst problemlosen Weitervermietung in den Vordergrund. Daher muss der Mieter die Farbgestaltung so auswählen, dass sie von "möglichst vielen Mietinteresenten aktzeptiert wird". (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.6.2008)

Für mich ist das nun alles so geschrieben, dass ich nicht verpflichtet bin/wäre die Wände zu streichen. Braun -und Cremefarben sind für mich Farben die eigentlich zu so gut wie allen Einrichtungen passen würdem? Laut den beiden Auszügen, wäre ich also nicht wirklich verpflichtet und die Aussage find ich zusätzlich auch etwas schwammig geschrieben? Was fällt alles unter Baulichen Veränderungen?

Würde mich über ein paar Antworten freuen.

Grüße

Wohnung, Recht, Auszug, Streichen Renovieren
Kann ich ein neuen Job antreten trotz laufenden Arbeitsverhältnis?

Hey, ich arbeite eigentlich an einer Tansktelle und war bis zum 13.12 fast 1 Monat krank geschrieben. Seitdem bin ich nicht mehr hin gegangen weil ich eine Vertragsstrafe riskieren will. Ich gehe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hin und meine Chefin kann mich wegen der Krankschreibung nicht einfach kündigen selbst wenn sie wollte. Ein Aufhebungsvertrag macht sie auch nicht. Also bleibt mir nur selbst kündigen wobei ich da die Kündigungsfrist noch habe also möchte ich eine Vertragsstrafe riskieren. Meine Chefin weiß das noch nicht und daher habe ich auch noch keine Vertragsstrafe bekommen. Sie hat aber auch nicht gefragt ob ich nochmal wieder komme. Kann ich, wenn ich eine Vertragsstrafe bekomme, also noch nicht aus den alten Vertrag raus bin, einen neuen Vertrag unterschreiben? Oder gibt es da irgendwelche Konsequenzen? Natürlich habe ich Pflichten aber wenn ich da nicht mehr hin gehe, bekomme ich ja eh eine Vertragsstrafe. Aber kann ich einfach jetzt ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Ich habe morgen nämlich ein Probetag und würde da im Januar gerne anfangen. Die suchen auch welche. Ist Gebäudereinigung - Hausflurreinigung. Egal ob die mich nehmen oder nicht: nochmal die Frage: kann ich ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wenn der alte quasi noch am laufen ist, ich aber eh eine Vertragsstrafe riskieren um da raus zu kommen? Können Konsequenzen folgen? Und wenn ja, welche Konsequenzen würde es geben?

Arbeit, Recht, neuer Job, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
"Kellerloch" eigenmächtig (ohne Vermieter) "abgedichtet" - war das gut?

Hallo! Mein Vermieter hat vor einiger Zeit in dem auch von uns bewohnten Mehrfamilienhaus im KELLER einige Umbaumaßnahmen vorgenommen. - So weit, so gut! - Aber einige Kellerräume waren schon dermaßen heruntergekommen, dass er diese zunächst gar nicht mehr renoviert, bzw. vermietet hat: der alte Putz dieses ca. 70 Jahre alten Hauses (Keller wohl noch älter?)ist in der letzten Zeit in diesen Kellerräumen schon fast komplett heruntergefallen (so dass man z.T. das nackte Mauerwerk sieht; der Putz hat sich stark "nach vorne gewölbt": d.h. zwischen Putz und Mauerwerk ist "viel Luft": berührt man an diesen Stellen, fällt der Putz herunter! Es riecht in diesen Räumen auch muffig und moderig: sicher sind die Wände auch nicht ganz trocken überall, es gibt da sicherlich z.T. SCHIMMEL. - ABER: der (neue) Vermieter  lässt in einem dieser Räume einfach das "FENSTER auf", indem er den "FEnsterflügel" vor ca. 1 Jahr ausgebaut hatte, so dass die kalte Polarluft selbst im Winter lustig dauerhaft in diesen Kellerraum hineinströmen kann ...

Ich habe ihn deswegen schon mehrfach darauf aufmerksam gemacht: doch er versteht kaum DEUTSCH (er ist Rumäne); und leider auch kein Englisch oder Französisch (wirklich schlecht, diese Kommunikationsbarrieren!) ... - Tatsache aber ist: "abgedichtet" hat er das "Fenster" weiterhin nicht!

Ich bin dann letzte Woche selbst zur Tat geschritten (als die kalte Polarluft kam): um das völlige Auskühlen des Kellers zu verhindern, habe ich einfach ein altes, dünnes Brett vor den alten, vergammelten Fensterrahmen geschraubt, um das "Loch abzudichten" ...  -  Die Kaltluft sollte damit erst mal "ausgesperrt" sein ...

Der Vermieter weiß davon bis jetzt noch nichts.  - Inzwischen bin ich im Urlaub. ..

"Rein rechtlich" war mein eigenmächtiges Handeln sicher "nicht o.k.", oder? ! -  Aber ich hatte echt Angst um die Bausubstanz "unseres" Hauses!

"Rein technisch" war mein Vorgehen aber doch sicher in Ordnung, oder?

- Oder sollte es etwa für das etwas feuchte Mauerwerk "besser" sein, wenn man dieses in der kalten Jahreszeit "non stop" der Kälte dauerhaft aussetzt?

Oder hätte ich das besser nicht tun sollen? - Warum dann nicht?

Fenster, Schimmel, Mieter, Recht, Vermieter, Kälte, Keller, Mauerwerk, Putz
FFahrerflucht Geldauflage?

Hallo zusammen,

Ich bin vor 3 Monaten rückwärts gegen einen stormkasten gefahren der würde stark beschädigt.

Da ich aber ein packet Bote bin bin ich ausgestiegen und habe meine kaputten scheinwerfer Teile neben dem stromkasten liegen gelassen

Hab dan noch 2 Bilder mit meinem hendy gemacht und wollte weiter fahren runter zur Geschäfts stelle und es melden aber mich sprach eine Frau an und sagte was ich jetzt machen werde ich sagte ihr das ich noch ein paar packete ausliefern muss weil ich noch paar hatte und ich es dan melden werde und sie meinte in Ordnung auf den Weg zurück rief mich die Polizei an und sagte das sie mich suchen und ein Nachbar mich als Fahrerflüchtigen gemeldet hat .

Als ich in der Firma an kahm sagte ich der Polizei das ich meine Arbeit zu Ende machen wollte und es dan melde wollte die polizei sagte mir das es vor 1 stunde wahr und sie es als fahrerflucht aufnehmen müssen.

Ich hab Stellung genommen mit den Polizisten und ihnen alles Schritt für Schritt erzählt und die Polizisten meinten selber das ich so einen Schaden an meinen fimen wagen sowieso nicht vorm Chef verstecken könnte und ich höchst warscheinlich es melden wollte .

Die Polizisten sagten mir ich soll mir keine Sorgen machen da ich keine Vorstrafen habe und sie einen Undfallbericht schreiben werden wo sie alles genauso zusammenfassen.

Und ich höchsten mit einer staffe von 100-200€ rechnen kann .

Heute kam eine Brief von der Staatsanwaltschaft das ich fahrerflucht begangen habe und eine geldsatrafe in Höhe von 750€ bezahlen muss .

Meine frage ist kann ich dagegen was tun

Eventuell mit dem Polizisten reden oder bei der Staatsanwaltschaft mal anrufen .

Was kann UVB tun ?

Recht, Fahrerflucht

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