Fragen zu einer Strafanzeige?

5 Antworten

Du hast bereits eine Anzeige und es läuft ein Verfahren gegen Dich. Wenn Du wirklich ein reines Gewissen hast, solltest Du Deine Sicht der Dinge schildern. Deine Aussage wird an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet und dann wird entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. Bist Du noch unter 21 Jahre alt und das Verfahren wird nicht eingestellt, dann wird es zu einem Gerichtstermin kommen. Da hast Du dann noch einmal die Möglichkeit Dich tut äußern. Wirst Du verurteilt, kann es von einer Ermahnung bis hin zu einer Haftstrafe kommen (je nach der Schwere der Verletzungen).

Einen Anwalt brauchst Du nur, wenn das Opfer wirklich schwer verletzt wurde oder zivilrechtliche Ansprüche (Schmerzensgeld, Übernahme der Behandlungskosten) geltend gemacht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vorladung als Beschuldigter = gegen dich läuft ein Strafverfahren.

An deiner Stelle würde ich der Vorladung folgen und mir anhören, was genau vorgeworfen wird und evtl. Akteneinsicht verlangen. Und erst dann zur Sache aussagen.

Mach deine ehrliche Aussage genau wie du es hier beschrieben hast und denk an einen Anwalt. Auch wenn du vielleicht nicht direkt an der Schlägerei beteiligt warst, erwartet dich wohl trotzdem eine Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung nach §323c StGB.

Woher ich das weiß:Hobby

dann nimm diesen Schrieb mit.

Genauso war es. Das sagst du aus. Rest musst du abwarten. Denn eine Vorladung als beschuldigter kann dazu führen, dass du einen Anwalt benötigst. Aber warte erst mal ab.

Unterlassene Hilfeleistung...ungestraft wirste nicht davon kommen ..wer in Gruppen abhängt muss nicht weglaufen wie ein Angsthase


Luis98765 
Beitragsersteller
 17.12.2019, 19:34

Wir sind alle weggelaufen ich war nicht der einzige, weil die anderen weggelaufen sind bin ich Automatisch mitgelaufen

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