Antrag beim Sozialamt abgelehnt, Kosten Beerdigung?

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Hallo,

es tut mir wirklich leid, daß Ihr Euch nach einem Verlust mit derartigen Problemen herumschlagen müßt - die Polemiken, die hier teilweise abgesondert worden sind und das gepflegte Halbwissen aber erschrecken mich....

Also:

  1. Kosten für Miete und Ausbildung müssen selbstverständlich berücksichtigt werden - prüft also die Berechnung im Bewilligungsbescheid dahingehend und legt ggf. Widerspruch ein.
  2. Erbe ausschlagen oder nicht ist für Bestattungskosten völlig irrelevant.
  3. Der Bruder Deines Freundes ist GENAUSO BESTATTUNGSPFLICHTIG, WIE ER - so er denn auch ein Sohn der Verstorbenen ist - das heißt, auch er muß an das gleiche SozAmt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen, alle Unterlagen beibringen ud schon könnte eventuell die nächsten 1.000€ bewilligt werden....
  4. "Das Kind liegt ja offensichtlich bereits im Brunnen" - aber der Bestatter hätte Euch echt den Hinweis geben sollen, ERST einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen und DANACH den Bestattungsauftrag IM RAHMEN DES SOZAMTES zu erteilen (natürlich nur, sofern Ihr mit ihm über die finanzielle Situation geredet habt) UND - das Sozamt hätte Euch darauf hinweisen sollen, daß auch der Bruder einen Antrag stellen soll.... also - Bruder Antrag stellen und Bestatter ein bißken an der Ehre kratzen und ggf. einen Nachlaß von zwei-/dreihundert Euro einfordern.
  5. Kredit aufnehmen sollte die letzte Option sein.

Ist wirklich 'ne besch....eidene Situation - ich wünsche Euch viel Kraft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Was kann man tun??

Zu einer entsprechenden Beratungsstelle gehen und folgend gegen den Bescheid Widerspruch erheben.

ja sie dürfen.. ihr habt Geld und deshalb muss nicht die Allgemeinheit dafür aufkommen


Corinna877 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 10:14

Haben wir nicht, nur einen Bausparer, der aber für UNSERE ZUKUNFT gedacht ist, und es kann nicht sein das die uns den nehmen. Nimmt mein Freund es vom normalen Gehalt fallen wir derartig in ein finzanzielles Loch, also wenn man keine Ahnung hat sollte man nicht so dumme Kommentare abgeben.

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Atlantica666  18.12.2019, 10:16
@Corinna877

wie bitte ? dein Freund wird doch wohl für die Beerdigung seiner Mutter zahlen können ? was nörgelst du rum ? euch wird doch schon was zugeschossen.. also Leute gibts.. mit nix zufrieden.. anderen sterben auch die Eltern weg und sie müssen zusehen wie sie das bezahlen.. man kann auch einen Kredit aufnehmen

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Sofern der zur Kostentragung Verpflichtete verheiratet ist oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder eheähnlicher Gemeinschaft lebt, ist bei der Ermittlung der Einkommensgrenze der (Ehe-/Lebens-)Partner sowie das gesamte Einkommen der Einstandsgemeinschaft zu berücksichtigen. Bei der Einkommensberücksichtigung bei eheähnlichen Gemeinschaften ist ein großzügiger Maßstab anzulegen.

Die Einkommensgrenze wird nach §§ 85 ff SGB XII ermittelt.

Wird diese Einkommensgrenze überschritten, muß man mit einer Ablehnung rechnen. Liegt man jedoch knapp über der Einkommensgrenze, kann das Sozialamt zumindest einen Teil der Bestattungskosten übernehmen.

Die Miete wird auch berücksichtigt; sie muß allerdings angemessen sein - d. h. daß eine unangemessene Miete dann ggf. nicht voll berücksichtigt würde.

Das Sozialamt bezahlt zudem nur Kosten, die auch bei einer "Sozialbestattung" übernommen würden - alle anderen Extras bleiben unberücksichtigt.

Wenn 1.000 € bewilligt wurden, dann scheint mir das schon im Rahmen einer Untergrenze der Sozialbestattung zu sein - wenn man nun davon ausgeht, daß das ggf. anteilig ist (wegen Gesamteinkommen Haushalt), dann scheint das schon schlüssig. Die vollen 2.500 € würde es wohl sowieso nicht geben, da das höher sein dürfte, als eine Sozialbestattung kosten würde. Die Kosten einer Sozialbestattung sowie die finanzielle Beteiligung des Sozialamtes sind aber je nach Kommune recht unterschiedlich.

Ohne den Bescheid (und damit auch die Berechnung) zu kennen, kann nichts weiter aus der Ferne dazu gesagt werden.

Ggf. kann man den Bescheid durch Widerspruch nochmals prüfen lassen.

Eine eheähnliche Gemeinschaft beschreibt das Zusammenleben von (in der Regel zwei) Menschen nach Art von Eheleuten, ohne dass diese jedoch formal verheiratet sind. Man kann sich hier an einer Einstehensgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 und 3a SGB II orientieren:

„eine Person mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
  1. länger als ein Jahr zusammenleben,
  2. mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
  3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  4. befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.“

Das Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft kann grundsätzlich widerlegt werden, was dann auch zu einer Änderung der Einkommensgrenze führen würde.

Ich bin ein wenig über die Antworten entsetzt. Da ist ein Mensch gestorben, für deinen Freund die Mutter als nächster Angehöriger und es geht hier nur um Kosten?

Für mich war es eine Selbstverständlichkeit die Kosten für die Beerdigung meiner Mutter zu übernehmen.