Polizist begeht Straftat?


20.12.2019, 21:12

Danke für die Antworten. Sobald er morgen früh die Anzeige zurückzieht... Wird man da auch noch weiter nachfragen, sodass er meine Personalien zur Vervollständigung des Falls angibt? Wäre es sinnvoll den Besitzer zu bitten meine Personalien nicht anzugeben?? Ich habe mega Angst das ich rausfliegen werde

8 Antworten

Also. Sortieren wir mal.

Du warst betrunken. Zu Fuß unterwegs. Hast getorkelt, Blödsinn gemacht. Eine Sache beschädigt. Bist weg gelaufen.

Der Geschädigte hat eine Anzeige gegen Unbekannt gestellt.

Wieder nüchtern und einsichtig hast du dich gestellt und den Schaden reguliert. Der Geschädigte zeigte Bereitschaft, die Anzeige zurück zu ziehen.

Nun - lieber ANWÄRTER - schau in deine Bücher. Das kann er nicht.

Eine ANZEIGE definiert sich wie? Richtig: Es ist der Umstand, dass man die Strafverfolgungsbehörden in Kenntnis setzt, dass eine strafbare Handlung stattgefunden hat. Diese Kenntnis kann ihnen niemand nehmen. Anzeigen kann man nicht zurück ziehen. Nie. Niemand.

Er (oder auch der Staatsanwalt) kann aber den Strafantrag zurück ziehen. Dann wird das Verfahren eingestellt. Öffentliches Interesse sehe ich nicht.

Da du irgendwann mal eine Kenntnisnahme der Belehrung "Wohlverhaltenspflicht außerhalb des Dienstes" unterschrieben hast, kommt vlt eine mündliche Ermahnung. Wenn sie es überhaupt erfahren.

Mehr wird es nicht geben. Schon gar kein Disziplinarverfahren. Mach dir nicht so viele Sorgen. Aber - für die Zukunft - überzieh dein Konto nicht!!!

Gruß S.


Marie199524 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 23:13

Danke Sirius - vielen Dank. Ich kann mir mein Verhalten selbst absolut nicht erklären und schäme mich. Denke es ist sinnvoll, wenn ich gleich noch einen Brief schreibe und den Herrn bitte nicht meinen Namen zu nennen. Wie läuft das für den Herrn morgen überhaupt ab? Wird er auf der Wache noch ausführlich befragt oder teilt er am Empfang nur mit 'Anzeige ziehe ich zurück' und das wars? Ich kann mich an die Nacht und am Zaun kaum erinnern... Aber das muss ich irgendwie gewesen sein, da meine Jacke hinter dem Zaun gefunden wurde.

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Sirius66  21.12.2019, 08:44
@Marie199524

ANZEIGE immer noch nicht - du bist ja echt durch den Wind!

Grundsätzlich finde ich es natürlich bedenklich, dass du dich so weg ballerst, dass der Filmriss komplett ist. Da kann alles passieren und man kann dir auch vieles anhängen. Du siehst ja gerade, was es anrichten kann.

Wie sind denn die räumlichen Verhältnisse? Wo war das? Liegen "Tatort" und Akademie/Hochschule weit auseinander? Kennt "man" sich?

Warst du schon im Praktikum? Kennen dich aktive Beamte in den umliegenden PI?

Auch wenn sie von dem Umstand wissen, dass du Anwärter bist, müssten sie schon sehr schräg ticken oder dich hassen, damit sie die Hochschule informieren. Und selbst wenn ... Siehe oben.

Ich finde nichts so schlimm wie die Tatsache, dass du einen kompletten Blackout hattest. Das macht die größte Sorge. Man wird sich fragen, warum du so BTM-affin bist. Ich würde dir daher raten, dieses Detail etwas herunter zu spielen. Du wolltest nicht mitten in der Nacht klingeln, hattest keinen Stift und bist deshalb gleich am Morgen hin usw. - FALLS MAN ÜBERHAUPT FRAGT!

Wirklich Ruhe in deinen Kopf bekommst du aber nicht mit einem Brief. Man kann zwar auch nicht garantieren, dass der Geschädigte nicht ganz unbekümmert plaudert. Der Beamte würd aber definitiv nicht weiter nachfragen, wenn er sagt "Könnt ihr schließen, hat sich erledigt!".

Aber was machst du, wenn er so tickt wie viele hier und dich gerade dann richtig reinreiten will?! Mach dich nicht erpressbar.

Mein Vorschlag: wenn wirklich Nähe ist und man darüber zufällig reden könnte, weil es nur "übern Zaun ist", dann geh zu einem Anleiter deines Vertrauens. Beichte. Nur dann ist die Sache sauber vom Tisch.

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Marie199524 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 10:42
@Sirius66

Danke für die Antwort - ja ich bin gerade total durch den Wind. Die letzte Nacht habe ich nicht geschlafen. An dem besagten Abend war ich betrunken und habe den totalen Filmriss. Trinke eig sehr wenig Alkohol :/

Habe gerade einen Brief geschrieben, darin unter anderem meine Lage als Anwärter kurz dargestellt und diesen dem Geschädigten in den Briefkasten geworfen. Ich habe so Panik da lt. Gesetzen ja ein Staatsanwalt bzgl. des bestehen des öffentlichen Interesses entscheidet. Meine Hochschule und meine Behörde liegen in einem komplett anderen Kreis.

Liebe Grüße

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Sirius66  21.12.2019, 11:36
@Marie199524

Da kommt mit nichts. Wir hatten schon ganz andere Kaliber, die wir nicht losgeworden sind, obwohl wir Grund dazu hatten und das deshalb wirklich wollten ;-)

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Marie199524 
Beitragsersteller
 21.12.2019, 12:04
@Sirius66

Oh okay, da spreche ich ja mit dem richtigen Fachmann. Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich es ihnen mitteilen.

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Das kann man so pauschal nicht sagen. Du könntest Glück haben und niemandem fällt es auf. Wenn du Pech hast, dann wird ein Disziplinarverfahren gegen dich eröffnet. Als Anwärterin wäre das natürlich fatal.

Immerhin hast du selbständig den Schaden reguliert. Wenn dir etwas an deiner Karriere bei der Polizei liegt, dann solltest du ganz dringend über deinen Alkoholkonsum und über deine Handlungen nachdenken. Auf Dauer geht das nicht gut.


Sirius66  20.12.2019, 22:58

Ein Diszi? Wohl kaum!

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Wenn die das nicht erfahren, passiert gar nichts. Und woher sollten sie es erfahren?

Wenn sie es erfahren, kann das natürlich ein Gespräch nach sich ziehen, aber öffentliches Interesse? Wegen eines beschädigten privaten Zauns? Ach was.

P.S. Aber sein in Zukunft vorsichtiger mit dem Alkohol. Hättest du jemanden schwer verletzt, könntest du die Karriere jetzt an den Nagel hängen.


Bitterkraut  20.12.2019, 20:27

Öffentliches Interesse wegen Fahrerflucht.

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Bitterkraut  20.12.2019, 20:46
@Hacker48

Der FS ist ja auch mit dem Auto hingefahrn um zu zahlen, mit Restalkohol. Aber gut, vielleicht hat er den Zaun zu Fuß beschädigt.

Und in der Frage steht Anzeige und nicht Strafantrag.

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Sirius66  20.12.2019, 22:55
@Bitterkraut

Hör doch auf mit dem Blödsinn!!!! Du dichtest Dinge dazu! Was soll das?

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Grinzz  21.12.2019, 12:24
@Sirius66

Der Sachverhalt ist ihm/ihr vielleicht nicht spannend genug?! Lag hinter dem Zaun noch jemand, der jetzt tot ist? War es vielleicht geplant? Totschlag, Mord? Vielleicht wurde auch jemand vergewaltigt und die Leiche verbrannt und der Zaun diente nur als zusätzliches Brennmaterial? 😅

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Sirius66  21.12.2019, 12:57
@Grinzz

Oh verdammt - du hast recht!

Dann muss ich naturlich alle Äußerungen und Meinungen über die Entscheidung der Ethik-Kommission überdenken.

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Eine solche Sachbeschädigung ist kein Offizialdelikt. Die Anzeige kann zurückgezogen werden.

Ein besonderes öffentliches Interesse liegt hier wohl kaum vor. Es sei denn, Du bist wegen solche Delikte schon öfter angezeigt worden.

Gemäß § 303a StGB wird bestraft, wer rechtswidrig Daten i. S. v. ... Gemäß § 303c StGB wird die Tat - wie Sachbeschädigung - jedoch nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.


Marie199524 
Beitragsersteller
 20.12.2019, 21:21

Danke für die Antwort. Was passiert denn bei der Anzeigenrücknahme ganz genau? Werden da noch weitere Fragen gestellt bzw. werden meine Personalien verlangt zur Vervollständigung des Falls? Dachte das öffentliches Interesse besteht, da ich selbst Anwärter bin?

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Sirius66  20.12.2019, 22:54
@Marie199524

Nein. Nicht automatisch.

Polizisten sind keine Heilige. Sie fahren zu schnell. Sie trinken. Sie prügeln sich. Begehen Owis.

Du hast unterschrieben, dass du der Firma keine Schande machst. Ist jetzt evtl passiert. Dafür gibt es - ebenfalls evtl - einen Rüffel. Mehr nicht.

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Klasse, dass Du Dich darum gekümmert und den Schaden bezahlt hast.

Hinsichtlich Deines Jobs brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen. Gehen wir davon aus, dass Du nicht vorsätzlich oder nicht schuldhaft gehandelt hast (aufgrund Deines Zustandes vergl. § 20 StGB), bliebe praktisch kein Straftatbestand (ausgenommen "Vollrausch" gem. §323a StGB) zurück. Aus der Ferne betrachtet dürfte der Vorsatz nicht zu begründen sein, da Du ja Wiedergutmachung geleistet hast und Du wohl so betrunken warst, dass Du Dich nicht mehr richtig erinnern kannst.

Hinsichtlich Strafantrag und öffentliches Interesse schließe ich mich meinen Vorrednern an. Also alles easy ;)

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Grinzz  21.12.2019, 12:20
aufgrund Deines Zustandes vergl. § 20 StGB

Er hat geschrieben, dass er sonst nie Alkohol trinkt. Einen Zustand der Schuldunfähigkeit durch Alkoholkonsum zu erreichen als ungeübter Trinker? Nahezu ausgeschlossen...

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Drugdog  21.12.2019, 14:59
@Grinzz

Als ungeübter Trinker schafft man es vermutlich noch schneller - weil ungeübt. Vergleiche: https://strafrecht-online.org/problemfelder/at/schuld/schuldfaehigk/alkohol/ "Beim alkoholbedingten Rausch existiert kein allgemeingültiger Erfahrungssatz, nach welchem der Täter ab Erreichen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration immer schuldunfähig ist. Entscheidend sind vielmehr die Umstände des Einzelfalls - dazu gehören die Alkoholgewöhnung, die körperliche Konstitution, das Täterverhalten und die Schwere des Delikts (Fischer StGB, 65. Aufl. 2018, § 20 Rn. 17). Für die Praxis gilt die folgende Faustregel: Schuldunfähigkeit kommt ab einem Promillewert von ca. 3,0 in Betracht. Bei Tötungs- und Gewaltdelikten, aufgrund der höheren Hemmschwelle, sogar erst ab etwa 3,3 Promille (verminderte Schuldfähigkeit ist ab einem Promillewert von etwa 2,0/2,2 anzunehmen). Diese Vermutung ist dann anhand des konkreten Falls zu verifizieren. Lässt sich nicht eindeutig klären, ob der Täter schuldunfähig bzw. vermindert schuldfähig ist, so muss nach dem Grundsatz in dubio pro reo § 20 bzw. § 21 angewendet werden (Rengier Strafrecht AT, § 24 Rn. 8)."

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Grinzz  21.12.2019, 15:06
@Drugdog

Die Quelle ist korrekt. Besonders relevant ist folgendes:

Schuldunfähigkeit kommt ab einem Promillewert von ca. 3,0 in Betracht. Bei Tötungs- und Gewaltdelikten, aufgrund der höheren Hemmschwelle, sogar erst ab etwa 3,3 Promille

Als ungeübter Trinker schaffst du ab 1,5 Promille kaum mehr dein Glas zu heben. Geschweige denn zu laufen oder zu reden. Bis zur 3,0-Promille-Grenze ist es da noch ein weiter Weg. Kaum zu schaffen ohne Alkoholgewöhnung...

Natürlich sind das keine starren Grenzen. Aber vertrau mir: Bei dem Sachverhalt hier ist § 20 StGB weit entfernt. Denn der FS weiß ja sogar noch wo er war, was er getan hat und wie. Wie willst du da argumentieren, dass seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit vollständig aufgehoben war? Nein, nicht jeder Alkoholkonsum eröffnet § 20 StGB. Nicht einmal § 21 StGB (wobei der auch keinen Schutz vor Strafe darstellt).

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Drugdog  21.12.2019, 15:09
@Grinzz

ich kann das von hier aus nicht beurteilen, dazu fehlen mir viele Infos. Sicher ist, dass er wegen dieser "Sachbeschädigung" die er bereits wieder entschädigt hat, nichts zu befürchten hat.

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