Wände weiß streichen bei Auszug, oder "farbig" lassen?

6 Antworten

Ich würde sagen rein rechtlich wenn es nicht im Mietvertrag steht das die Wohnung weiß gestrichen übergeben muss bist du auf der sicheren Seite wenn du sie nicht streichst. Aber dadurch kriegst du nur noch mehr Ärger mit dem Vermieter also würde ich ab wegen ob ich die 1stunde Arbeit investiere um den Stress zu umgehen oder das tamtam habe weil ich es nicht tu lg


Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 07:18

Seh ich schon auch so, aber für solch einen Mensch möchte ich einfach nichts zusätzlich machen. Seis drum ... geb dir natürlich recht. Die Stunde Arbeit werd ich wohl opfern um unnötig stress aus dem weg zu gehen. Danke dir!

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Wie wurde dir die Wohnung denn zu Mietbeginn übergeben?

Schon in bunten Farben oder in neutralen?

Wenn in neutralen Farben mußt Du sie auch so wieder zurück geben.

Braun -und Cremefarben sind für mich Farben die eigentlich zu so gut wie allen Einrichtungen passen würdem?

Braun entspricht aber nicht dem allgemeinen Farbgeschmack.

Bei cremefarben kommt es drauf an. Cremeweiß z. B. wäre OK. Cremerot dagegen nicht.


Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 07:19

Wurde weiß übergeben. Vertraglich ist dennoch nichts geschrieben, außer die "Baulichen veränderungen"... Danke für den Auszug. Werde die Stunde Arbeit in Kauf nehmen bevor ich unnötig Ärger mit ihm bekomme ... Danke

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anitari  19.12.2019, 07:23
@Rishek

Keine vertragliche Vereinbarung zu Schönheitsreparaturen?

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Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 07:32
@anitari

Falls Schönheitsreperaturen vom Mieter durchzuführen sind, hat er die Verpflichtung, diese in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" vorzunehmen oder vernehmen zu lassen.

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Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 07:54
@anitari

Ich mein klar, irgendwelche auffällige Schönheitsreperaturen sind für mich gar kein Problem, aber was fällt denn da alles drunter? Is für mich iwie alles sehr schwammig geschrieben und dehnbar.

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anitari  19.12.2019, 08:05
@Rishek

Schönheitsreparaturen sind streichen/tapezieren von Wänden/Decken, streichen von Türen und Fenster von innen, sowie streichen von Heizkörpern. Bunte Wände zählen allerdings als Beschädigung, wenn die Wohnung in neutralen Farben übergeben wurde. Darum müssen bei Mietende diese in neutraler Farbe gestrichen werden. Auch wenn eine Renovierung noch gar nicht nötig wäre.

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Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 08:06
@anitari

Alles klar, vielen Dank!

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Die Farbe muss hell, neutral oder dezent sein. Eben so, dass die Farben von den meisten Mietern akzeptiert wird. Siehe Urteil BGH VIII ZR 224/07

Braun fällt für mich jetzt nicht unter die Begriffe.

Mit baulicher Veränderung hat das alles nix zu tun. Es geht nur darum, dass du die Mietsache so übergibst, wie du sie erhalten hast.

Eine aufgebrachte Wandfarbe stellt logischerweise keine bauliche Veränderung dar.

Stellt sich vorrangig dir Frage .... in welchem Zustand wurde die Wohnung von Dir übernommen ? Frisch renoviert?

Was steht allgemein zum Thema Schönheitsreparaturen in Deinem Vertrag?


Rishek 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 07:21

Frisch renoviert ja.

Falls Schönheitsreperaturen vom Mieter durchzuführen sind, hat er die Verpflichtung, diese in fachgerechter "mittlerer Art und Güte" vorzunehmen oder vernehmen zu lassen.

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wilees  19.12.2019, 07:24
@Rishek
Frisch renoviert ja.

bedeutet dann vermutlich, dass Du die Wohnung mit weißem Anstrich übernommen hast oder maximal in gedeckten Farben - ergo muss zumindest die braune Wand gestrichen werden.

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Der BGH, bzw. die Fachliteratur spricht hier von Pastellfarben. Eine braune Wand gehört da nicht dazu und muss gestrichen werden.

Bauliche Veränderungen wären beispielsweise, wenn Du das Bad neu gefliest oder eine Dusche eingebaut hättest.

Solche Dinge, wie Wandpanele, Deckenplatten, etc. gehören auch dazu.

Zu den Schönheitsreparaturen lässt sich wenig sagen, wenn man den Mietvertrag und den Zustand der Wohnung nicht kennt.