FFahrerflucht Geldauflage?

4 Antworten

Es war während Deiner Arbeitszeit und ich nehme an es war nicht Deine eigener Wagen. Du bist verpflichtet sofort die Polizei zu rufen. Und am Unfallort bis zu ihrem Eintreffen zu warten. Zu meiner Zeit wurde das jedem gesagt der Firmenfahrzeuge benutze. Du hast Dich absichtlich vom Unfallort entfernt. Die Leute haben das gesehen und natürlich die Polizei gerufen.

Da Du ein Handy dabei hattest kannste Dich nicht mal damit rausreden eben zur Telefonzelle gegangen zu sein. Das Fahrzeug hätte am Unfallort stehen bleiben müssen.

Wird das auch nicht mehr in der Fahrschule erwähnt, wie man sich bei einem Unfall verhält? Und Du hast einen Stromkasten beschädigt, das birgt Gefahren schon beim Nachdenken. Das kann man Dir auch anrechnen.

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Mit einem Bagger hatte ich einen Verkehrsunfall, ein fetter Mercedes nahm mir im Kreisverkehr die Vorfahrt. Der wollte sich auch aus dem Staube machen und bot mir Geld an für den Schaden. Er war in die Baggerschaufel gefahren, die gibt nicht nach. Es gab kein Handy und ich blockierte den Kreisverkehr bis zum Eintreffen der Polizei. Die kam erst nach 30 Minuten.


McBean  17.12.2019, 21:52

Zahlen ist das billigste.

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Du hast offenbar entweder einen Strafbefehl erhalten (dann aber nicht von der Staatsanwaltschaft, sondern vom Amtsgericht; der Strafbefehl wurde dann nur von der Staatsanwaltschaft beantragt) oder aber das Verfahren wurde vorläufig eingestellt gegen Geldauflage nach § 153a StPO.

Im ersten Fall könntest du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls Einspruch einlegen - dann geht die Sache vor Gericht und wird als normale Hauptverhandlung dort verhandelt. Am Ende wird dann ein Urteil des Gerichts stehen.

Im zweiten Fall gilt die Einstellung des Verfahrens nur mit deiner Einwilligung. Vielleicht hast du eine solche Einwilligung ja schon abgegeben. Solltest du nicht zahlen, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wieder aufnehmen und dann wohl Anklage erheben (oder einen Strafbefehl beantragen).

In jedem Fall hat die Polizei mit der Sache nichts mehr zu tun. Die hat nur ermittelt und nach Abschluss der Ermittlungen die Sache an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Die Polizei hat keinerlei eigene Entscheidungsbefugnisse, was Straftaten angeht. Zuständig für diese Entscheidungen ist allein die Staatsanwaltschaft. Deswegen sind alle Aussagen, die die Polizisten bezüglich einer möglichen Strafe gemacht haben, nur persönliche Meinungen oder Erfahrungswerte. Entscheiden können sie - wie gesagt - nicht selbst.

Zur Sache selbst:

Dein Verhalten stellt eindeutig eine Fahrerflucht ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort", § 142 StGB) dar. Daran ist nicht zu rütteln. Die Arbeit zuende machen zu wollen und sich später zu melden erfüllt den Straftatbestand der Fahrerflucht. Leider wissen viele nicht, dass sie schlicht und einfach am Unfallort zu bleiben haben - egal, ob man gerne (beruflich oder privat) möglichst schnell weiterfahren würde. Diese Unwissenheit ist aber vermeidbar und ändert daher nichts an der Strafbarkeit (§ 17 S. 1 StGB).

Was kannst du jetzt machen?

Wenn es sich um eine Einstellung gegen Geldauflage nach § 153a StPO handelt, könntest du einfach gar nichts machen. Dann passiert erst einmal nichts; die Staatsanwaltschaft wird das Verfahren dann wieder aufnehmen. Das kann zur Folge haben, dass sie einen Strafbefehl beantragt, der eine noch höhere Strafe festsetzt. Gegen diesen könntest du dann Einspruch einlegen - mit welchem Ergebnis bleibt fraglich.

Du könntest dich auch an die Staatsanwaltschaft wenden mit der Bitte, die Geldauflage zu reduzieren. Dafür brauchst du aber gute Gründe - und die Aussage eines Polizisten, er werde schon nicht so viel kosten, ist kein guter Grund. Ein Grund wäre z.B., dass du nur wenig Geld im Monat zur Verfügung hast. Es ist aber eher unwahrscheinlich, dass ein Staatsanwalt darauf eingehen wird, wenn du ihm nicht wirklich einen guten Grund lieferst (z.B.: du verdienst nur 450 Euro im Monat oder so). Versuchen kann man es natürlich mal, aber viel Erfolg würde ich mir an deiner Stelle nicht davon versprechen.

Möglicherweise bist du mit den 750 Euro noch günstig weggekommen. Nehmen wir mal an, du verdienst netto 1.500 Euro im Monat. Der monatliche Nettoverdienst, heruntergerechnet auf einen einzelnen Tag, ist maßgeblich für die Tagessatzhöhe. Eine Geldstrafe setzt sich zusammen aus Tagessatzanzahl und Tagessatzhöhe. Für eine "normale" Fahrerflucht ohne Vorstrafen dürfte ein Gericht 30 Tagessätze verhängen. Das würde bei einem Nettoverdienst von 1.500 Euro bedeuten:

30 Tagessätze mal (1.500 Euro / 30 Tage = 50 Euro) = 1.500 Euro. Selbst mit einem kleinen Sicherheitsabschlag, den die Gericht oft machen, wäre man sicherlich bei mindestens 1000 Euro Geldstrafe. Dazu kämen noch die Verfahrensgebühren. Mit den 750 Euro bist du also noch gut bedient. Etwas dagegen zu machen würde höchstwahrscheinlich bedeuten, dass es am Ende noch teurer wird.


Moysidis1998 
Beitragsersteller
 18.12.2019, 21:01

Vielen Dank

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Sei froh, dass es nicht anders gekommen ist.

Bei einer Verhandlung zahlst auch das Gerichtsverfahren, Anwälte, Zeugengeld noch oben drauf!

meinen fimen wagen sowieso nicht vorm Chef verstecken könnte und ich höchst warscheinlich es melden wollte .

Es geht doch überhaupt nicht um deine Karre alleine.

Was ist mit dem Stromkasten? den bezahlt nämlich jetzt die Versicherung deines Chefs.

Und ob er das der Versicherung auch wirklich gemeldet hätte, bleibt mal besser offen.

Ich bin vor 3 Monaten rückwärts gegen einen stormkasten gefahren der würde stark beschädigt.

Da hätte auch gut eine Frau mit Kinderwagen stehen können. Rückwärts fahren mit Spiegel kann nicht jeder gut.

Aber weshalb fährst du dann nicht vorsichtiger?

Wenn du den Strafbefehl nicht akzeptierst, geht die Sache meist ans Gericht. Dort kann der Anwalt das runterhandeln, wenn du zb wenig Verdienst, Unterhalt zahlst usw.


McBean  17.12.2019, 21:47

Das wird in der Regel teurer. Er muß den Anwalt zahlen, dann kommen noch Gebühren hinzu, die Strafe sowieso und dann extra eine Strafe, das können Tagessätze in Höhe eines (mehr oder weniger) Monatslohnes sein.

Ein Gelblichverstoß, wurde als Rotlichtverstoß bestraft. Ich dachte ich hätte Recht, besonders weil der Wagen hinter mir so dicht aufgefahren, daß ich nicht mal seine ganze Motorhaube sah. Zivilstreife. Aus den 125 Mark wurden dann kapp 1000 Mark. Die Polizei hat immer Recht. Selbst wenn sie nicht Recht hat.

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