Kann ich ein neuen Job antreten trotz laufenden Arbeitsverhältnis?
Hey, ich arbeite eigentlich an einer Tansktelle und war bis zum 13.12 fast 1 Monat krank geschrieben. Seitdem bin ich nicht mehr hin gegangen weil ich eine Vertragsstrafe riskieren will. Ich gehe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hin und meine Chefin kann mich wegen der Krankschreibung nicht einfach kündigen selbst wenn sie wollte. Ein Aufhebungsvertrag macht sie auch nicht. Also bleibt mir nur selbst kündigen wobei ich da die Kündigungsfrist noch habe also möchte ich eine Vertragsstrafe riskieren. Meine Chefin weiß das noch nicht und daher habe ich auch noch keine Vertragsstrafe bekommen. Sie hat aber auch nicht gefragt ob ich nochmal wieder komme. Kann ich, wenn ich eine Vertragsstrafe bekomme, also noch nicht aus den alten Vertrag raus bin, einen neuen Vertrag unterschreiben? Oder gibt es da irgendwelche Konsequenzen? Natürlich habe ich Pflichten aber wenn ich da nicht mehr hin gehe, bekomme ich ja eh eine Vertragsstrafe. Aber kann ich einfach jetzt ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben? Ich habe morgen nämlich ein Probetag und würde da im Januar gerne anfangen. Die suchen auch welche. Ist Gebäudereinigung - Hausflurreinigung. Egal ob die mich nehmen oder nicht: nochmal die Frage: kann ich ein neuen Arbeitsvertrag unterschreiben wenn der alte quasi noch am laufen ist, ich aber eh eine Vertragsstrafe riskieren um da raus zu kommen? Können Konsequenzen folgen? Und wenn ja, welche Konsequenzen würde es geben?
2 Antworten
Ich gehe aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr hin und meine Chefin kann mich wegen der Krankschreibung nicht einfach kündigen selbst wenn sie wollte.
Grundsätzlich solltest du dich nicht derart in Sicherheit wiegen:
https://www.juraforum.de/lexikon/kuendigung-bei-krankheit-im-arbeitsrecht
Eine Kündigung während einer Erkrankung eines Arbeitnehmers ist zulässig. So kann der Arbeitgeber die schriftliche Kündigung durchaus in Schriftform und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aussprechen.
Sicherlich gibt es dabei einiges zu beachten, aber unmöglich ist ein Kündigung ganz besonders bei Kleinunternehmen (<1o AN) nicht.
Während der AU woanders arbeiten zu gehen wird ganz sicher Konsequenzen haben. Ich nehme mal an deine Chefin leistet Lohnfortzahlung- die wäre dann auf jeden Fall hinfällig.
Klar kannst Du den neuen Vertrag unterschreiben.
ob Du eine Vertragsstrafe kassieren wirst, wird sich zeigen.