Mein Nachbar meint, dass ich nicht erlauben sollte Bienenkästen in meinen Garten aufstellen zu lassen, warum?
Mein Nachbar übertreibt und nimmt Bezug auf:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 833 Haftung des Tierhalters
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde.
7 Antworten
Wo ist da ein Problem? Wenn jemand durch die Bienen zu Schaden kommt, dann springt die Tierhalterhaftpflicht des Imkers ein. Allerdings ist der Geschädigte in der Beweispflicht, denn er muss beweisen, dass es eine der Bienen des Imkers war, die ihn gestochen oder sonstwie geschädigt hat. Da Bienen aber bis zu 8 km um ihren Stock herum fliegen und auch kein Halsband tragen, ist es immer schwierig zu beweisen, wessen Biene den Schaden verursacht hat.
Wenn einer durch Bienenstich getötet wird, wird er selbst nicht mehr beweisen können.
Auch der Bäcker hat keine Schuld.
Er übertreibt nicht mal im Ansatz.
Weißt du, ob er eine Allergie hat?
Mal ein wenig nach einer verständlichen Quelle gesucht
Ist hoffentlich hilfreich
Mein Nachbar meint, dass ich nicht erlauben sollte Bienenkästen in meinen Garten aufstellen zu lassen, warum?
Vielleicht ist er allergisch oder mag einfach keine Bienen.
Wo steht das? Bitte nenne hier doch mal entsprechende Rechtsnormen oder Grundsatzurteile. Mein Nachbar hat auch angeblich eine Allergie gegen Bienenstiche, aber trotzdem hat er keine Rechtsgrundlage, mir die Bienenhaltung in meinem Garten zu verbieten.
Wer schreibt was von Rechtsgrundlage....lies mal die Frage....
Ich habe die Frage gelesen und auch verstanden. Selbstverständlich kann der Nachbar was gegen die Bienenhaltung in unmittelbarer Nachbarschaft haben, aber deshalb kann er diese noch lange nicht untersagen.
Genau und deshalb kann dem Imker auch völlig egal sein, was der Nachbar von der Bienenhaltung hält.
Ja genau deswegen meint der Nachbar das auch nur. Aber die Frage war ja warum "könnte" er das meinen also was ist seine Motivation dahinter...
Wir können nicht wissen, weshalb er das meint, da dieser Nachbar keinem von uns erklärt hat, weshalb er das nicht möchte. Hier zu spekulieren, führt zu nichts.
Deswegen habe ich "vielleicht" geschrieben. Klar kann das keiner Wissen es geht um die denkbaren Möglichkeiten das Nachzuvollziehen, eine "Absolute" Antwort gibt es nicht.
Ich wusste gar nicht, dass Bienen Haustiere sind.
Was möchtest Du jetzt wissen?
https://imkerverein-dresden.de/IV-DD_2014-01_Informationsblatt%20Bienenrecht.pdf
Der Imker haftet für seine Bienen als Tierhalter nach § 833 BGB. Dabei handelt es sich um eine Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet ohne Verschulden, allein deshalb, weil er durch die Tierhaltung auf Grund der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens eine Gefahr für fremde Rechtsgüter schafft. Der Imker haftet stets nach § 833 Abs 1 BGB nach den Grundsätzen der Gefährungshaftung. Die in § 833 Satz 2 für Haustiere unter bestimmten Umständen vorgesehene Möglichkeit, durch einen Entlastungsbeweis eine Haftung zu vermeiden, ist auf Bienen nicht anwendbar. Sie können mangels Beherrschbarkeit durch den Tierhalter nicht als „Haustiere“ angesehen werden.
Ich habee doch geschrieben, dass Bienen keine Haustiere sind.
Werde ich im Gayrten gestochen, kann ich auch niemanden belangen.
Ja selbstverständlich sind Honigbienen Haustiere. Sie werden doch von Imkern gehalten.
Dann erläutere mal den Unterschied zwischen Haustier, Nutztier und Wildtier.
Haus·tier
/Haústier/
Substantiv, Neutrum [das]
Tier, das in einem Haushalt gehalten werden kann
Nutz·tier
/ˈnʊt͜stiːɐ̯,Nútztier/
Substantiv, Neutrum [das]
Tier, das vom Menschen wirtschaftlich genutzt wird
Wild-tier
Substantiv, Neutrum [das]
Allgemein dient der Begriff Wildtier zur Charakterisierung von Tieren, die nicht zahm sind. ... Unter Wild versteht man ausschließlich Wildtiere, die dem Jagdrecht unterliegen.
Haustier ist der Überbegriff von Nutztier und Heimtier. Ein Hund z.B. ist in aller Regel ein Haustier und Heimtier, während eine Kuh ein Haustier und Nutztier, aber kein Heimtier ist.
Die Biene ist eben kein Haustier.
"Ein Haustier ist nach dem Gesetz letztendlich erst dann ein vollwertiges Haustier, wenn der Haustierhalter bei Verstößen gegen seine Aufsichtspflichten zur Verantwortung gezogen werden kann, sowie ein Mensch verletzt wird".
http://www.heim-und-haustiere.de/bienen/honigbiene-haustier.htm
Und selbst wenn, wo ist da ein Problem? Solange der Nachbar sich nicht an den Bienenkästen zu schaffen macht, solange muss er auch keine Angst haben, gestochen zu werden.