Garantie/Gewährleistung bei eBay Kleinanzeigen?

6 Antworten

Er hat eine gebrauchte Maschine gekauft, die zum Zeitpunkt des Kaufes einwandfrei funktioniert hat..

du müsstest nur reagieren, wenn du Mängel absichtlich verschwiegen hast.

so hat er einfach Pech und sollte mal die Gebrauchsanweisung durchlesen, wie man den Fehler beheben kann

Selbst wenn der Käufer Foxtrott vor der Polizeidienststelle tanzt, so macht die Polizei ein gar nichts, da es Zivilrecht ist.

Da du die Maschine als Privatperson verkauft hast, sehe ich keinen Anspruch des Käufers auf Gewährleistung. Außerdem scheint mir ein Bedienungsfehler wahrscheinlicher als ein wirklicher defekt.

Nein du musst dir keine Sorgen machen. Hier wird immer ohne Garantie/Gewähr verkauft und die Käufer wissen das. Der Mann hat halt Pech gehabt.


AnvilOfCrom  19.12.2019, 12:08

Nur dann, wenn er die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen hat.

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Wenn es blöd läuft und der Verkauf gewerblich erfolgte, was angesichts dessen, dass du die Maschine des Büros für das Büro verkauft hast, naheliegend ist, kann der Käufer den Kaufvertrag sogar widerrufen, wenn der Vertragsschluss über das Internet erfolgt ist. Denn ich bezweifle, dass der Käufer über sein Widerrufsrecht aufgeklärt worden ist, sodass dieser nicht verfristet wäre.

Habe ich als privater Verkäufer die Pflicht, die Maschine zurückzunehmen und das Geld zurückzugeben?

Nein

Hätte der Käufer Chancen, eine Anzeige bei der Polizei durchzubekommen?

Nein

Das sind die 2 kurzen Antworten.
Zum Zeitpunkt des Verkaufes & der Begutachtung des Käufers, wäre hier erstmal alles okay. Du hast eine funktionierende Ware verkauft die ja offensichtlich "lange" funktioniert hat. Wenn die Maschine aber kaputt geht nach X Wochen, dann ist es zum einen nicht die Schuld des Verkäufers & zum anderem, der wesentlich wichtigere Aspekt: Im Privatkauf / Verkauf gibt es kein Widerrufsrecht.

Allerdings: Hoffe ich dass du die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen hast & nicht solch einen alten & Fehlerhaften Text wie "Verkauft wird als Privat, daher keine Rücknahme usw." ... dieses ist kein korrekter Ausschluss.


Oponn  19.12.2019, 13:00
Hoffe ich dass du die Sachmängelhaftung korrekt ausgeschlossen hast & nicht solch einen alten & Fehlerhaften Text wie "Verkauft wird als Privat, daher keine Rücknahme usw." ... dieses ist kein korrekter Ausschluss.

Welche Rolle sollte das spielen?

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Hackebeil96  19.12.2019, 12:35
Im Privatkauf / Verkauf gibt es kein Widerrufsrecht.

Richtig, aber Gewährleistung, soweit diese nicht ausgeschlossen wurde.

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