Kassierern hat vergessen artikel zu scannen?
Ich war gerade eben beim Einkaufen und habe für unsere Familie eingekauft. Da es unser Weihnachtseinkauf war habe ich dementsprechend sehr viel eingekauft.
Nun hatte 2 Waagen voll eingekauft. Z.B hatte ich 30 Packungen Milch gekauft die Kassiererin hat nur 3 getippt (waren im Angebot deshalb kaufen wir immer grosse Mengen). 2 Große Waschpackungen Ariel hat sie gar nicht getippt und hatte 2 Kasten Cola die sie auch nicht getippt hat. Ich wusste irgendwie nicht weshalb der Einkauf viel billiger war als sonst, habe später zuhause dann gesehen das Artikel nicht getippt wurden obwohl ich es ihr gesagt habe. Die Artikel sind rund 50€ wert die sie nicht getippt hat.
Nun meine Frage muss man die Sachen wieder zum Supermarkt bringen und das denen sagen oder soll man nichts sagen? Wie sieht die Rechtslage aus?
11 Antworten
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Also ich habe nebenbei längere Zeit im Einzelhandel gearbeitet, wenn der Kassierer nicht korrekt abrechnet, ist es sein Problem. Fairerweise sollte man immer darauf hinweisen, wenn z.B. noch unten etwas im Wagen steht.
Wenn du sehr korrekt sein willst, kannst du die Sachen beim nächsten Einkauf noch zahlen und das anmerken. Aber um ehrlich zu sein bringt das nichts und du tust auch niemandem einen Gefallen damit. 50 Euro hin oder her fallen in einem Supermarkt nicht sonderlich auf, man stolpert nur bei der Inventur drüber. Wenn du das im nachhinein noch bezahlst, bekommt höchstens der Kassierer, der dich damals abgerechnet hat, eins auf den Deckel.
Freu dich einfach über den Weihnachtsbonus :)
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Da du ja mittlerweile bescheid weißt und die Summe auch wirklich nicht unerheblich ist wärst du theoretisch verpflichtet soweit ich weiß. Vielleicht gibt's da spezielle Regelungen in dieser besagten Situation.
Aber praktisch ich würde es einfach so belassen. Auf dich kann ja nichts zukommen und manchmal hat man einfach Glück. Vom Gehalt wird ihr das nicht abgezogen meines Wissens nach. Habe oft mitbekommen das meist ein Plus in der Kasse ist
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Vergessen heißt ja nicht verzichten. Du hast mit dem Supermarkt einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen und ihn selbst nur teilweise erfüllt.
Du musst da jetzt aber nicht hinlaufen und die Produkte zurückgeben. Möchtest Du die Produkte behalten, dann rufst Du dort an, gibst sie durch und bittest um eine Rechnung, die Du dann nach Erhalt bezahlst.
Alles andere wäre ja eine ungerechtfertigte Bereicherung.
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Zunächst einmal ist es die Schuld der Kassiererin. Des weiteren bist du nicht verpflichtet so etwas zu melden. Zum Schluss ist es eine Gewissenssache, ob du die nicht bezahlten Sachen nachträglich zahlst.
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Würde ich in etwa auch so sehen.
Bedenkt man die voraussichtlich aktuelle Überfüllung an den Kassen wäre es mir damit wohl zu nervig nochmal vorbei zu fahren. den zu erklären was Sache ist und dafür auch noch Geld zu zahlen.
Wird wohl frühstens die Inventur zeigen das hier paar Dinge fehlen. Wird sicherlich kompensiert werden ^^.
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Hey, ich würde nichts machen, muss dir ja nicht aufgefallen sein. Einfach mal dein Glück annehmen. :) Nachweisen kann dir das niemand, du hattest keinen Vorsatz, der Fehler lag nicht bei dir.