Darf man einen Dieb festhalten?
ich arbeite nämlich nebenbei bei Netto und hatte letztens ein Gespräch mit meinen Arbeitskollegen und der Filialleitung - diese haben behauptet man dürfe einen Dieb weder einsperren (verständlich) noch festhalten?
Ist es rechtlich nicht erlaubt eine Person festzuhalten (bis die Polizei kommt), wenn man diese beim Klauen erwischt?
13 Antworten
Doch, es ist erlaubt. § 127 StPO . https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__127.html
Dabei nur so viel Gewalt anwenden, wie notwendig ist. Wehrt der Dieb sich nicht, dann human mit ihm umgehen.
Deine Kollegen und deine Chefin scheinen zu viele Bibi Videos zu schauen.
liegt das vielleicht am Betrieb selber? Also das die das einfach nicht wollen, um uns in Sicherheit zu wissen?
Hmm, was ergäbe das denn für einen Sinn, Diebe einfach laufen zu lassen? Das kann Netto Deutschland nicht wollen.
bei uns wird auch sehr viel geklaut und dann wundern die sich...
Eben. Netto hat genug Geld Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.
Aber natürlich besteht immer die Gefahr, dass der Dieb Gewalt ( mit Waffen ) anwendet. Insbesondere Ausländer fackeln da nicht lange.
Hat mit Rassismus nichts zu tun, sind Erfahrungswerte.
Ja, das darf man.
Hier steht es recht gut erklärt:
Theoretisch darfst du das.
Praktisch musst du dabei alles Mögliche beachten, um es richtig zu machen und deine Befugnisse nicht zu überschreiten.
Du kommst dann in eine ähnliche Situation wie Polizisten. Die keineswegs alles und jedes nach Belieben machen dürfen, um die bösen Jungs dranzukriegen.
Wenn Dir der Dieb z.B. bekannt ist, oder er sich zu erkennen gibt und bspw. seinen Ausweis vorzeigt, kann er damit bereits strafverfolgt werden. Dann wäre das Festhalten schon eine Überschreitung. Und dann tatsächlich eine Freiheitsberaubung.
Da dieses Feld eben einige Kenntnisse voraussetzt, ist es tatsächlich praktisch klüger, so zu handeln wie Deine Chefin es dir angeordnet hat. Damit erspart sie sich eine Menge Probleme. Ihr Arbeitgeber wird es ihr nicht danken, wenn sie sich "für ihn" strafbar macht.
Das stimmt! Das wäre Freiheitsberaubung! Vielleicht noch Körperverletzung, wenn Du zu grob bist.
Unsinn. § 127 StPO . Bilde dich.
Der Dieb muss nur auf frischer Tat erwischt werden, seine Personalien unklar sein und er der Flucht verdächtig sein.
Bilde dich. Finde ich etwas zu krass ausgedrückt! Ich habe es mal so gelernt. Wenn sich was geändert haben sollte, kann ich das nicht einfach wissen. Ich bin ergo gebildet. Nur eben leider falsch.
Freiheitsberaubung Wäre es, wenn er Ihn allein in die Besenkammer einsperrt bis die Polizei kommt. Geht er mit Ihm in ein Separet z.b. Büro, bis die Polizei kommt und nimmt z.b. schonmal die Personalien auf oder fragt nach weiterem Diebesgut etc. Ist das keine Freigeitsberaubung sondern nur die unangenehme Begleiterscheinung, wenn man eine Straftat begangen hat und erwischt wurde...
Ja das hab ich auch gelesen aber wurde durch meine Kollegen und der Chefin total verunsichert, weil diese meinen, dass selbst das festhalten dieser Person als Freiheitsberaubung geahndet wird