warum wir meine Kündigung nicht angenommen?

7 Antworten

.... die Kündigung muss ja nicht bestätigt werden, so bestimmt auch Deine Vereinbarungen.

Und wenn das Kündigungschreiben Deine Unterschrift trägt bzw. der online Deine Vollmacht dort vorgelegt hat, gilt sie. Ist doch ganz einfach.

Fehlt Deine Unterschrift oder die Vollmacht, gibt es eben keine Kündigung.

Allzeit Gute Fahrt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Deine Kündigung war auch rechtens?

Dann hast du nichts zu befürchten, sofern du eine Bestätigung dieser Kündigung hast, oder einen Beweis dass diese dem Vertragspartner zugestellt wurde.

Da du die Geschäftsbedingungen gefunden und auch überflogen hast, hast du Sie auch gelesen? Welche Form der Kündigung wird den akzeptiert. Einen Vertrag kannst du Online abschließen - geht sogar mündlich. Aber neben den Fristen ist auch die Form der Kündigung normalerweise geregelt. Wenn eine Email reicht, ist ja alles in Ordnung. Vermutlich, wie die Vorredner auch, mutmaße ich mal, dass nicht nur Frist sondern auch Form der ordentlichen Kündigung vorgegeben ist und die erfüllt, wie man an den Reaktionen des Club´s mutmaßen könnte, deine Kündigung per Email, ohne Nachweis, dass du auch der Urheber der Kündigung bist (deshalb mitunter wird das auch nicht sooft akzeptiert... Kann jeder auf deinem Account aussprechen...)per eigenhändiger Unterschrift.

Ich schätze mal, du hast ein weiteres Jahr Mitgliedschaft nebst Mahngebühren etc. erworben. Aber reine Vermutung... ;-)

War deine SCHRIFTLICHE Kündigung denn rechtzeitig beim Adressaten? Wenn nicht, verlängert sich der Vertrag in der Regel um 12 Monate.


FastReply  20.12.2019, 14:37

Jetzt weißt du sogar schon, ohne das es der FS sagte, das eine schriftliche Kündigung notwendig ist. Du hast es echt drauf.

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DerHans  20.12.2019, 14:37
@FastReply

Das ist nun mal NOCH die übliche Form eine Kündigung.

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FastReply  20.12.2019, 14:39
@DerHans

Na wenn das üblich ist muss es ja hier auch so sein. Das ist ja quasi zwangsläufig.

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FastReply  20.12.2019, 14:45
@DerHans

Noch bezüglich der Üblichkeit: § 309 Nr. 13 BGB. Damit dir das Gesetz mal zeigt iwie viel Ahnung du hast.

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War eine Kündigung in Textform (E-Mail) überhaupt möglich? Oder muß es eine Kündigung in Schriftform (Brief) sein?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du nur per E-Mail gekündigt.

Kündige nochmal aber per Brief Einwurfeinschreiben.