Vertreterzulage im tvöd?


20.12.2019, 09:16

Muss man als Arbeitnehmer selbst auf den Anspruch pochen oder muss das der Arbeitgeber automatisch machen? Sprich Arbeitnehmer vertritt , Arbeitgeber zahlt einfach keine Zulage und hofft auf auslaufen der 6 monatsfrist.

2 Antworten

Gem. § 14 TVöD bekommt man eine Zulage, wenn vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen wird, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als seiner Eingruppierung entspricht, wenn sie mindestens einen Monat ausgeübt wird - nur eine reine Stellvertretung reicht dafür nicht aus.

Auch für die Ansprüche des § 14 gilt die Ausschlußfrist von 6 Monaten gem. § 37, um seine Ansprüche geltend zu machen. Nach Ablauf der Ausschlußfrist ist der Anspruch untergegangen.

Noch zur Ergänzung

einer bestellten Vertretung laut Geschäftsverteilungsplan steht diese Zulage NICHT zu. Hier hat man dies mit Annahme der Bestellung so akzeptiert- so zumindest die Rechtsauffassung unserer Personalabteilung.