Flugverspätung. Entschädigung und Kosten für alles andere zurückfordern?

Hallo. Ein Freund und ich wollten gestern nach Schottland fliegen. Am startflughafen hatten wir wegen technischer Probleme fast 4h Verspätung. Also Anschlussflug (Flug ging von Dresden über Frankfurt nach Glasgow) verpasst und wir kamen, wenn überhaupt, erst gegen 23.00 Uhr in Glasgow an.

wir haben uns dann vor Start (knapp 4h nach eigentlichem Starttermin) das Gepäck herausgeben lassen. Flug wurde storniert, ebenso der Rückflug. Der Mann vom Schalter meinte auch, wir bekommen das Geld für hin und zurück erstattet und auch eine Entschädigung (250€ pro Person, weil Strecke unter 1.500 km und mindestens drei Stunden).

jetzt will ich die Kosten und Entschädigung bei der Lufthansa geltend machen. Könnte ich dafür noch weiteres mit angeben? Wir hatten einen Mietwagen gebucht, der nun weg war. Und die zwei ersten Nächte über Airbnb auch. Beim Mietwagen haben wir keine Anzahlung geleistet und telefonisch abgesagt. Man sagte uns, dass man prüfe, ob Storno Gebühren zustandekommen. Bei Airbnb aber konnten wir nicht mehr stornieren. Ein Tag vorher geht da nicht. Das Geld ist also hin.

können wir jetzt bei der Lufthansa nur das Geld für die beiden Flüge und die Entschädigung geltend machen oder auch (falls vom Mietwagen eine Rechnung kommt) vom Mietwagen und Airbnb?!

Flughafen, Lufthansa, Geld, Recht, Kosten, Entschädigungszahlung, Reisen und Urlaub
Darf ich meinen ,,Parkplatz" Videoüberwachen?

Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen da mir jetzt zum 2 mal mit einem Schlüssel Kratzer in mein Auto gemacht wurde, wollte ich meinen Parkplatz überwachen die frage ist ob das erlaubt ist also ich erkläre mal kurz die Lage

Meine Oma und meine Freundin wohnen im gleichen Mehrfamilienhaus, rechts und links vom Haus sind jeweils 2 Garagen die zur Straße hin gerichtet sind und vor den Garagen sind noch ein paar Meter Fläche wo das Auto stehen kann wenn es nicht in der Garage ist und eine davon gehört meiner Oma. Da ich halt öfter bei meiner Freundin Schlafe darf ich die Garage meiner Oma benutzen und dementsprechend stelle ich mein Auto immer vor der Garage ab. Da mich aber anscheinend jemand aus dem Haus nicht leiden kann oder derjenige einfach aus Purem Neid mein Auto schon zum 2 mal zerkratzt hat wollte ich diesen Bereich vor der Garage Video überwachen, ich weiß, dass ich die Straße nicht mit drauf haben darf nur mein oder eher das Grundstück meiner Oma die Sache ist jetzt aber, dass die Mülltonnen in so ,,Steinschränken" aufbewahrt werden und man diese nur öffnen kann wenn man auf dem Grundstück meiner Oma steht also da wo mein Auto steht das wiederum heißt aber das sobald Nachbarn Müll raus bringen sie auf der Kamera zu sehen sind was ja eigentlich nicht erlaubt ist, Aber irgendwo ja doch weil sie das Grundstück betreten oder?

Auto, Sicherheit, Recht, videoueberwachung, erlaubt, bdsg, Auto und Motorrad, DSGVO
Früher aus Untermietvertrag rauskommen?

Wie der Titel schon sagt, suche ich nach einer Möglichkeit, die drei-Monats-Kündigungsfrist meines Untermietvertrags zu verkürzen.

Die Situation ist folgende: ich wohne seit einem halben Jahr zu Untermiete in einer WG, in der sich schon nach relativ kurzer Zeit herausstellte, dass mein Mitbewohner und ich nicht harmonieren. Um nur ein paar Punkte zu nennen: er ist der Meinung, ich putze zu wenig/nicht gründlich genug und seine Wohnung müsse immer blitzeblank wie in einem Hotel sein. Er selbst putzt aber selten bis nie (habe das heute wieder angesprochen und seine Ausreden waren unfassbar lächerlich), lässt auch dreckiges Geschirr lange herumstehen. Ich toleriere das, weil ich auf Harmonie aus bin.

Er ist - meistens mit dem Aufhänger "putzen" - schon mehrmals ausgerastet und hat Dinge wie "so geht das nicht mehr weiter/das ist das letzte Mal, dass ich das mitmache" von sich gegeben. Um sich dann letztlich später zu entschuldigen, weil eigentlich irgendwas anderes in seinem Leben der Grund für die schlechte Laune war. Mir ist das zu blöd und ehrlich gesagt auch mental sehr anstrengend (ich habe eine psychische Erkrankung, die mich im Job soweit nicht merklich einschränkt, durch die für mich solche Situationen aber extrem belastend sind).

Ich habe gemerkt, dass für mich eine eigene Wohnung, in der ich meine Ruhe habe und mich zurückziehen kann, die einzige Option ist. Daher bin ich intensiv auf Wohnungssuche und aktuell sehr optimistisch, spätestens zu Anfang Februar etwas zu finden, mit Glück sogar schon im Januar.

Mein Mitbewohner aber beharrt darauf, dass ich frühestens Anfang März ausziehen darf. Begründung: er fände erst bis dahin jemanden für das Zimmer, weil jede mögliche Mitbewohnerin zweimal zum Gespräch antanzen soll.

Und ich verstehe auch, dass er generell im Recht ist. Nur ist es so: wir leben in Hamburg, wo ja wirklich fast das schäbigste Loch für 500 Euro sofort einen Mieter findet und diese Wohnung ist wirklich schön und zentral gelegen. Außerdem habe ich angeboten, mich selbst um mögliche Nachmieterinnen zu kümmern und definitiv noch die Miete für Januar zu bezahlen, selbst wenn ich dann schon eine andere Wohnung haben sollte.

Meine Frage jetzt also: Gibt's nicht doch irgendeine Möglichkeit, diese WG früher zu verlassen, ohne zwei Monate doppelt Miete zu zahlen?

Mieter, Mietwohnung, Recht, Kündigungsfrist, Untermiete
Reservierungsgebühr komplett einbehalten?

Hallo,

ich bin gerade extrem verzweifelt und hoffe einfach hier zu meinem Sachverhalt Hilfe zu bekommen (bitte nicht in beleidigender Form).

Folgendes: Ich wollte mir ein Pferd ansehen zum Kauf, die Beschreibung klang sehr gut und da ich es zeitlich nicht zum vom Züchter angegebenen Termin geschafft hätte, bot er mir an das Tier für kurze Zeit gegen eine hohe Gebühr zu reservieren. Das Ganze erfolgte schriftlich per Mail, ich habe nichts unterschrieben etc. Es wurde nirgends explizit angezeigt, dass das Geld einbehalten wird wenn kein Kaufvertrag zustande kommt oder ähnliches, lediglich das beim Kauf eine Verrechnung stattfindet. Ich habs nie gesagt das ich es definitiv Kaufe. In den AGB des Vertriebs steht ebenso nichts dergleichen. Das Tier hatte bei der Besichtigung extreme gesundheitliche Mängel und ich habe mich aus diesen Grund dagegen entschieden (es entsprach nicht der Ausschreibung des Anbieters). Nun wollen sie mein ganzes Geld einbehalten, da sie zwei anderen dafür abgesagt hätten (auch bei diesen Personen war nicht klar, ob sie das Tier wirklich wollen). Ich hatte schon öfter Pferdekäufe mit Reservierung, allerdings wurde mir das Geld im Falle eines Falles immer erstattet bzw. nur ein Bruchteil einbehalten (so kenne ich es auch von Immobilien). Der "Schaden" den sie durch meine Absage erhalten haben ist definitiv nicht so hoch wie die von mir gezahlte Summe (zumal sie gesagt haben sie hätten noch 10 weitere Interessenten). Die Frage ist nun ob ich überhaupt eine Chance habe zumindest einen Bruchteil meines Geldes zurück zu erhalten. Den kompletten Preis zu behalten ist doch abzocke, und irgendwo auch Erpressung um das kranke Tier dann doch zu kaufen. So bin ich nun der doppelte Verlierer. An wen kann ich mich wenden? Verbraucherschutz oder eher Anwalt?

Bitte freundliche Antworten, jeder macht mal Fehler und grundsätzlich bin ich davon ausgegangen, seriösen Betrieben vertrauen zu können..

Recht, Verbraucherschutz, Abzocker, Pferdekauf
Kann ich einen Displayschaden gerichtlich einklagen bei einer vermeintlichen Panzerfolie?

Hallo,

Ich habe mir über eBay eine vermeintliche Panzerfolie für mein Smartphone gekauft. Als sie ankam und ich sie aufs Display aufbrachte, fiel mir schon auf, dass die Folie sehr dünn und weich ist. Hatte auf meinen alten Geräten immer Panzerfolie und diese waren viel straffer und fester und hatten mein Display selbst bei starken stürzen immer zuverlässig geschützt. Zwar entstanden risse in der Folie selbst, aber der Display blieb unversehrt.

Bei dieser Folie dachte ich vielleicht es sei ein neues Konzept entwickelt worden, dass die Folien eben nicht mehr so dick und straff seien.

Ich hatte die Folie drauf und das Display erlitt wirklich nur einen ganz leichten stoß. Bei einer "Panzerfolie" normalerweise überhaupt gar kein Problem. Ich sah danach risse und einen Sprung auf dem Bildschirm. Ich dachte mir jedoch es ist wie immer nur in der Folie und ließ es erst mal so. Als ich die Folie wieder wechseln wollte, stellte ich fest dass die Folie garnichts abbekam und der Display unten drunter gesprungen und gerissen ist. Also wusste ich auch, dass es definitiv keine Panzerfolie war, jedoch wurde sie in der Beschreibung so verkauft.

Nach meiner Recherche zufolge ist dies eigentlich doch nach Paragraph 263 im StGB Betrug oder? Und auch eigentlich wäre dieser Verkäufer mir für meinen Displayschaden Schadensersatzpflichtig?

Bekäme ich sowas vor Gericht durch oder stünden die Chancen für mich da eher schlecht?

Handy, Smartphone, Schadensersatz, Recht

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