Wer teilt die Zählerstände der Stormzähler mit, es ist der Netzbetreiber oder immer nur der StromKunde?

5 Antworten

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Wenn du es nachvollziehbar belegen kannst, geh doch erstmal zum Stromanbieter. Warum man immer gleich ganz oben ansetzen?


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 16:09

Der vorletzte Stromanbieter wollte 50 Euro zahlen, was wir abgelehnt haben. Der Guthabenbetrag, ohne Mahn- und Inkassokoste waren mehrere hundert Euro. Sie haben gezahlt. Es sind aber die falschen Zählerständen an den Grundversorgerer übermittelt worden.

Es gibt keine Rücksicht, wenn sie weiter Fehler machen.

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MarSusMar  19.12.2019, 17:09
@BVBDortmund

Ok Ich kann dir nicht helfen. Man löst Probleme da, wo sie herkommen. Das wäre dann hier der Stromanbieter.

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Gewissenhafte Stromableser machen ein Foto vom Zähler und dem Zählerstand. Das kann man bei Unklarheiten dann heranziehen. Setz dich mit dem Netzbetreiber, nicht dem Stromlieferanten, in Verbindung.


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 16:09

nöö, die antworten nie.....

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Wenn man einen Zähler übernimmt, dann kontrolliert man doch als erstes den Zählerstand, macht ein Foto und alles ist erledigt...

Wenn ihr das versäumt habt wird es schwierig den ehemaligen Zählerstand nach zu weisen...


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 16:06

Haben wir mit Foto und 3 Zeugen und an den Grundversorger geschickt.

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Ihr fühlt euch betrogen, weil jemand einen Fehler gemacht hat und ihr eure Rechnungen nicht kontrolliert?

Habt ihr mit dem Anbieter überhaupt mal gesprochen? Oder willst du gleich zur Bundesnetzagentur? Die dir mit Recht sagen wird, dass JEDER mal Fehler macht - auch ihr...

Im übrigen kenne ich beides. Mal meldet der Strömungen, mal meldet der Anbieter.


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 16:03

Da war schon die Schlichtungstelle tätig und zahlte dann den Guthaben betrag, ohne Mahn- und Inkassokosten. Wir glaubten unsere Rughe zu haben.

Der Grundversorger gibt einen Zählerstand an, den wir nicht mitgeteilt haben. Wir wollen es nicht zahlen, es gibt 3 Zeugen und ein Foto des Zählersstandes.

Es gibt jetzt die Beanstandung an die Bundesnetzagentur, wenn nicht klar an uns der tatsächliche Zählerstand in der Rechnung abgerechnet wird.

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dann seit ihr auf der sicheren Seite...einen Abrechnungsfehler bemerkt man meist nicht so einfach...


BVBDortmund 
Beitragsersteller
 19.12.2019, 16:11

.. sie können nicht lesen...

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