Ist Zwangsarbeit für hartz 4 Empfänger mit dem Grundgesetz vereinbar?
8 Antworten
Dazu brauchst du dir doch nur das Urteil bzw. die Begründung des Urteils des BVerfG unter II.1 durchlesen (Aktenzeichen 1 BvL 7/16)
Dort steht:
Es ist daher nicht zu beanstanden, dass hier andere als bislang ausgeübte und auch geringerwertige Tätigkeiten zumutbar sind. Darüber hinaus ist nicht erkennbar, dass eine der in § 31 Abs. 1 SGB II benannten Mitwirkungspflichten gegen das Verbot der Zwangsarbeit (Art. 12 Abs. 2 GG) verstoßen würde. Es ist verfassungsrechtlich auch nicht zu beanstanden, wenn die Mitwirkungspflicht eine Erwerbstätigkeit betrifft, die nicht dem eigenen Berufswunsch entspricht
Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html
Das hat doch überhaupt nichts mit richtiger Zwangsarbeit zu tun, außerdem dürfen sowieso nur noch maximal 30% Sanktioniert werden
Es gibt keine Zwangsarbeit für Hartz-IV Empfänger und es wäre nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Auf keinen Fall, siehe Artikel 1, 2 und 12
Zwangsarbeit - ist genau geregelt bei Art. 12.2 - aber du meinst diese 1-Euro-Jobs, die sind nirgendwo gesetzlich geregelt.
Art. 12.2 GG besagt, dass Zwangsarbeit nur zulässig im Rahmen einer herkömmlichen, allgemeinen, für alle gleichen und öffentlichen Dienstpflicht ist. Hierzu zählen die Wehrpflicht und der Zivildienst.
Ich sags mal so: wir sollten die nicht zwingen zu arbeiten, und im Umkehrschluss sollten die von uns nicht unterstützung erwarten. Dann hat sich das Problem schnell erledigt.
sollten die von uns nicht unterstützung erwarten.
Als "Kunden" der Sozialversicherung haben Sie ein Recht auf Unterstützung. Wie jeder von "Uns".
Die Agentur für Arbeit spricht von 3 % aller Leistungsbezieher, die nicht alles in Ihrer Macht stehende tun, um wieder in Arbeit zu kommen.
Aber natürlich wird wie immer pauschalisiert, besonders oft von Leuten die glauben, das Glück dasselbe sei wie "Leistung".