Hartz 4 Antrag vom Partner, muss ich mich rechtfertigen?

11 Antworten

Wenn Du mit Deinem Freund in einer sog. Bedarfsgemischaft lebst, mußt leider auch Du die bildlichen Hosen heruterlassen :(

Ja, das Jobcenter kann Erklärungen für Kontobuchungen verlangen.

In der Regel interessieren die sich hauptsächlich für Zahlungseingänge. Aber auch Zahlungsausgänge sollte man erklären können.

Meine persönliche Sichtweise hierzu: man sollte generell in der Lage sein, jede Kontobewegung im Bedarfsfall erklären zu können. Nicht nur gegenüber dem Jobcenter,, sondern ganz allgemein :)

werden wir ja beide als ein Haushalt gezählt der Leistungen bezieht.

Wenn man sich da freiwillig reinstecken lassen will, dann ja.
Ansonsten gibt es das Thema "Wohngemeinschaft".

Muss ich mich jetzt auch für Dinge rechtfertigen?

Nein musst du nicht.
Hier müssen 2 Widersprüche geschrieben werden. Einen von dir, einen von deinem Freund indem steht (dein Freund): "Ich bin nicht berechtigt private Unterlagen meiner Mitbewohnerin zu veröffentlichen oder dieser herauszugeben, zudem habe ich keinen Zugriff auf diese".

Das selbe musst du dann schreiben nur in der Form "Ich stehe in keinem Leistungsbezug des Jobcenters (wenn es denn stimmt), demnentsprechend muss ich Ihnen auch keine Unterlagen einreichen geschweige hat Herr X die Erlaubnis dazu"

Fragen die da nach? Oder ein weiteres Beispiel: ich habe mir Hosen für 60€ bestellt, muss ich dann wirklich jeden Pups rechtfertigen?

Die wollen alles gerne Begründet haben. Aber wenn man es richtig angeht, man sagt man ist keine Einsteh-, Haushalts-, oder Bedarfs- & Verantwortungsgemeinschaft sondern eine WOHNgemeinschaft.

Hinzu kommt das sogenannte "Pärchenjahr" wonach man nichts berechnen darf. Nach 1. Jahr muss neu geprüft werden


LouPing  19.12.2019, 11:46
Ich bin nicht berechtigt private Unterlagen meiner Mitbewohnerin zu veröffentlichen oder dieser herauszugeben, zudem habe ich keinen Zugriff auf diese".

Dann geht die Post an sie - Problem gelöst. Über das Meldeamt lässt sich checken wir lange die 2 schon zusammen wohnen.

Partner = nach einem Jahr Bedarfsgemeinschaft - in Beziehungen trägt man gegenseitig Verantwortung. Lebt man seit Jahren zusammen oder steht zusammen im Mietvertrag kann man das bei H4 - Bedarf nicht nach Lust und Laune abwandeln.

Aus dem Beitrag geht erstmal nicht hervor wie lange die zwei schon ein Paar sind.

0
Oponn  19.12.2019, 12:01
@LouPing

Auch wenn man 5 Jahre zusammen lebt, ist man nicht unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft.

0
LouPing  19.12.2019, 12:11
@Oponn

Die Fs verwendet in ihrem Beitrag das Wort "Partner".

Wir wollen doch niemanden beim Sozialbetrug unterstützen- oder?

0
Richi008  19.12.2019, 12:11
@Oponn

Doch ist man.

nach einem Jahr zusammen leben ist ein Paar automatisch als Bedarfsgemeinschaft anzusehen , es sei den es kann nachgewiesen werden das beide nicht für sich einstehen. Das wird jedoch sehr sehr schwer sein.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:11
@LouPing
 in Beziehungen trägt man gegenseitig Verantwortung.

Dass will das JC gerne so... aber das ist nicht immer die Realität. Selbst wenn man 10 Jahre zusammen lebt, muss genau das nicht der Fall sein.

Für meine jetzige Freundin stehe ich zb. nicht ein.

Selbst wenn man in einem gemeinsamen Bett schläft, ist das kein Beweis für eine Einsteh- und Verantwortungsgemeinschaft.

Lebt man seit Jahren zusammen oder steht zusammen im Mietvertrag kann man das bei H4 - Bedarf nicht nach Lust und Laune abwandeln.

Genau hier liegt auch ein Irrtum.
Erstmal muss man unterscheiden welche Art Mietvertrag hat man. Ein gemeinsamer Mietvertrag der vor x Jahren abgeschlossen worden ist, muss nicht mehr aktiv sein bzw. ist kein Beweis dafür dass man gemeinsam Wirtschaftet bzw. füreinander einsteht.

Ich stehe zb. als "gleichberechtigter Mieter" im Mietvertrag meiner Freundin, haben aber einen Untermietvertrag dem das JC bekannt ist. Dennoch wirtschaften wird nicht füreinander geschweige stehen wir füreinander ein.

Ich habe das Thema schon oft genug durch & auch aktuell inkl. diverse Schreiben auf dem PC wie man wie dagegen vorgehen kann etc. etc., käme aber einer Rechtsberatung gleich um tiefer in die Materie zu gehen.

Im WWW gibt es genug Infos zu dem Thema & wie was wer welche Gemeinschaftsform was bedeutet etc. etc.

0
Oponn  19.12.2019, 12:12
@Richi008
Doch ist man.

Nein ist man nicht, wie du ja auch im folgenden Text korrekt ausführst.

0
Oponn  19.12.2019, 12:13
@LouPing

Es ist völlig egal, ob er ihr Partner ist oder nicht. Mit Sozialbetrug hat das nichts zu tun.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:13
@Richi008
es sei den es kann nachgewiesen werden das beide nicht für sich einstehen. Das wird jedoch sehr sehr schwer sein.

Das ist leichter zu belegen als man glaubt.
Spätestens wenn die Sache zum Anwalt geht ist die Sache vom Tisch.

0
Richi008  19.12.2019, 12:14
@Comp4ny

Also bei meiner Freundin und mir war das ziemlich schwer.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:19
@Richi008

Hängt halt immer davon ab welche Grundbasis ihr hattet, sprich in welchem Sinne welche Gemeinsamen Dinge etc. Wenn man keine gemeinsamen Konten, von anfang an mit Untermietvertrag etc. gearbeitet hat, zwei verschiedenen Einkäufen... dann ist da nichts nachweisbar bzw. fehlt dem JC die richtige Grundlage irgendwas zu machen.

Gute Widersprüche sind da natürlich auch entscheidend.
Das JC wusste sogar 6 Jahre lang dass ich mit meiner Freundin ein Paar war, wir beiden haben ALG II bezogen... klar hat man es bei uns versucht, aber wir waren nie eine BG oder sonst was. Wir waren offiziell eine Wohngemeinschaft & somit wurde auch nie was angerechnet.

0
Richi008  19.12.2019, 12:23
@Comp4ny

konten hatten und haben wir keine gemeinsam.

jedoch schlafen wir im gleichen Bett und der Einkauf wird auch nicht getrennt.

im Prinzip bin ich auch in keinem Mietvertrag. Ich werde im Prinzip lediglich geduldet.

0
LouPing  19.12.2019, 12:23
@Comp4ny

Die Fs benutzt das Wort "Partner" - hier sich nun wegen H4 theoretisch zu trennen stufe ich als Sozialbetrug ein.

Derartige Machenschaften gehören deutlich konsequenter bestraft.

Lebt man in einer Partnerschaft / Ehe hat man füreinander aufzukommen / zu sorgen- was bei Kindern selbstverständlich ist kann man unter Erwachsenen nicht nach belieben und Geld anpassen.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:25
@Richi008

Einkauf & Bett müssen nicht zwangsläufig getrennt sein.
Die Rechtssprechung sagt dazu auch etwas, gerade im Bezug zum Thema Bett. Hatten wir auch nicht getrennt, wozu auch. Falls man mal was nachweisen mussten, war das kein Problem.

Und wie gesagt, die richtigen Formulierungen & Widersprüche mit Urteilen etc. können hier sehr viel bewirken. Im Zweifelsfall wäre es zum Anwalt gegangen & das Thema wäre vom Tisch gewesen.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:28
@LouPing
Lebt man in einer Partnerschaft / Ehe hat man füreinander aufzukommen / zu sorgen- was bei Kindern selbstverständlich ist kann man unter Erwachsenen nicht nach belieben und Geld anpassen.

Das Gesetz will ich mal sehen wo das steht ... du glaubst das doch nicht selber oder?

Die Fs benutzt das Wort "Partner" - hier sich nun wegen H4 theoretisch zu trennen stufe ich als Sozialbetrug ein.

Na und? Ich war auch wie bereits geschrieben 5 Jahre lang mit meiner Freundin... "Partnerin" zusammen ohne dass das JC was machen konnte. Davon haben wir 6 Jahre zusammen gelebt. Du wirst es nicht glauben... wir haben sogar im selben Bett geschlafen, den Beischlaf ausgeübt, sind gemeinsam Einkaufen gegangen O_O

Mit Sozialbetrug hatte das 0 zu tun sondern mit Gesetzen & Urteilen!

0
Oponn  19.12.2019, 12:31
@LouPing
Lebt man in einer Partnerschaft / Ehe hat man füreinander aufzukommen / zu sorgen- was bei Kindern selbstverständlich ist kann man unter Erwachsenen nicht nach belieben und Geld anpassen.

Deine Privatmoral hat rechtlich keinerlei Relevanz.

0
LouPing  19.12.2019, 12:33
@Oponn

Das sehen die Regeln des JC anders, du solltest unbedingt das Kleingedruckte deines Vertrages lesen.

Ehe / eheähnliche Gemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft sind klar definiert. Du hingegen rätst mit angepassten Verhaltensweisen zum Betrug.

0
LouPing  19.12.2019, 12:36
@LouPing

Zusatz:

Ach ja- kein Anwalt würde das unter den Umständen der Fs unterstützen.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:45
@LouPing
Das sehen die Regeln des JC anders

Die Regeln des JC sind völlig irrelevant.
Die Regeln des JC sagen nämlich aus: JEDEN in eine genannte Gemeinschaftsform zu stecken, egal ob es richtig oder falsch ist. Die Regeln des JC sagen auch aus: Betrügt die Kunden jeden Tag & geht bis an da letzte Mittel ehe der Kunde Juristisch aktiv wird.

Die Regeln des JC stehen nicht über dem Gesetz oder erwirkte & rechtskräftige Urteile!

Ehe / eheähnliche Gemeinschaft / Bedarfsgemeinschaft sind klar definiert.

Richtig. Nämlich in § 7 Abs. 3a SGB II
Zitat:

"eine Person, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen," mit zu dessen Bedarfsgemeinschaft.

Und eine Partnerschaft alleine, erfüllt nämlich nicht automatisch § 7 Abs. 3a SGB II

Solange man keinen wechselseitigen Willen, die Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, weder berechtigt über das Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen, sowie über die Herausgabe von Unterlagen - bereit ist, erfüllt es nicht oben genannten Paragraphen.

Auch nach einem Jahr hinaus muss dieses nicht automatisch der Fall sein. So gibt es da ein schönes Urteil: BSG-Urteil vom 23.08.2012, Az. B 4 AS 34/12 R

Weiter kann man das ganze Begründen mit:

Es liegen zudem keine gemeinsame Konten, gegenseitige Kontovollmachten, gemeinsame Versicherungen, gegenseitige Absicherung in Lebensversicherungen, gemeinsames Auto, gemeinsame Kredite, Anschaffung von gemeinsamen Einrichtungsgegenständen etc. vor.

So lange keine der oben genannten Voraussetzungen für das Vorliegen einer Verantwortungs- und Einstehgemeinschaft zutreffen, bilden ich sowie Frau X lediglich eine Wohngemeinschaft, es besteht keinerlei rechtliche Grundlage, die es dem Leistungsträger ermöglicht, von einem ALG II Bezieher die Vorlage von Nachweisen über Einkommen und Vermögen dessen WG-Bewohners zu fordern, darf Einkommen eben nicht nach der Bedarfsanteilsmethode auf andere verteilt werden und besteht ein Anspruch auf 100% des Regelsatzes.

... dass nur mal als kleinen Auszug aus einem meiner Widersprüche.

Man könnte das zb. noch weiter ausführen. Zitat:

Ergänzend verweise ich auch auf den Beschluss des BVerfG vom 02.09.2004, Az. 1 BvR 1962/04, wonach Mitbewohner von Wohngemeinschaften nicht zur Auskunft verpflichtet sind, da sie nicht zu Bedarfsgemeinschaft gehören, sowie auf das Urteil des BSG vom 18.06.2008, Az. B 14/11b AS 61/06 R, wonach Bewohnern in Wohngemeinschaften die vollen angemessenen Unterkunftskosten zustehen, hier die für eine Person.

0
LouPing  19.12.2019, 12:48
@Comp4ny

Keiner hier kann prüfen ob du damit erfolgreich warst.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:49
@LouPing

Die Frage des FS war lediglich, ob man als nicht Bestandteil der BG von der Freundin verpflichtet ist Einkommensnachweise, Kontoauszüge etc. vorzulegen. Dieses ist schlicht & ergreifend mit einem Nein zu beantworten.

Egal ob man in einer Partnerschaft oder Wohngemeinschaft ist. Das Urteil dazu habe ich ja bereits genannt.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:51
@LouPing

Dann druck es aus, gehe zu einem Anwalt... und lass es dir bestätigen.
Meine güte. Ich würde es sonst nicht schreiben wenn dem nicht so wäre. Das sind nun mal die gesetzlichen Fakten & rechtskräftigen Urteile.

Vielleicht solltest DU dir mal die Urteile durchlesen & die Gesetzeslage wenn du schon so großspurig Behauptungen in den Raum wirfst, die Rechtlich 0 Relevanz haben.

0
LouPing  19.12.2019, 12:52
@Comp4ny

Wie ich schon sagte - weigert sie sich wird sie persönlich aufgefordert werden Stellung zu nehmen. Steht der Verdacht einer Partnerschaft im Raum darf das JC auf die Daten zugreifen.

Weigert sie sich dauert es eben bis es Geld gibt und ihr wird nichts anderes übrig bleiben als für den Partner zu sorgen. Ganz einfach.

0
LouPing  19.12.2019, 12:53
@Comp4ny

Ich meinte damit DEINE angeblichen Erfolge -
Du hast laut deiner Angaben seit Jahren mit Inkasso zu tun, das hat wohl seine Gründe.

0
Comp4ny  19.12.2019, 12:59
@LouPing

Weigert sie sich, wird man ggf. rechtswidrig versuchen Leistungen zu streichen oder den Partner einfach mit in den Bescheid aufzunehmen. Hat man bei uns auch probiert. Hat aber leider nicht funktioniert da ich im Recht war & auch ohne Anwalt juristisch das JC auseinander genommen habe. Siehe meinem Beitrag oben. Da steht alles relevante drin.

Das JC kann ja gerne versuchen auf die Daten einer nicht in Bezug des ALG II stehenden Person Zugriff zu erhalten. Wenn das JC eine Strafanzeige riskieren will.. bitte, sollen sie es machen.

Ein JC lenkt spätestens dann ein bzw. wenn sie auf einmal eine Einstweilige Verfügung auf dem Tisch liegen haben im Schnellverfahren. Im schlimmsten Fall eine Klage. Ein No-Go für Jobcentern & der hohen Chance dass das JC verliert.

Kaum ein JC gewinnt einen Prozess.
Woran das wohl liegt? ;)

Weigert sie sich dauert es eben bis es Geld gibt und ihr wird nichts anderes übrig bleiben als für den Partner zu sorgen.

Auch hier liegst du falsch bzw. Teilweise.
Ein Gang zum Anwalt & schon laufen die Leistungen wieder.

Vielleicht mag das bei dir der Fall gewesen sein & deshalb schreibst du hier solch einen Unsinn weil du kein Wissen darüber hast dich zu wehren. Vll. bist du auch ein JC Mitarbeiter der hier versucht irgendwelche falsche Saat zu streuen... wer weiß das schon.

Oder mit deinen Worten "Man kann es ja nicht überprüfen"

0
Comp4ny  19.12.2019, 13:05
@LouPing
Du hast laut deiner Angaben seit Jahren mit Inkasso zu tun, das hat wohl seine Gründe.

Richtig, habe ich auch.
Aber auf der Seite der Hilfesteller weil ich seit Jahren mit anderen Menschen gegen Inkasso's vorgehe & auch in Rechts-Foren aktiv bin.

Ich meinte damit DEINE angeblichen Erfolge -

Geh zum Anwalt... lass es dir bestätigen.

0
LouPing  19.12.2019, 13:08
@Comp4ny

Ich habe wohl einen Nerv getroffen. :-)

Belassen wir es dabei.
Nur soviel - ich streue nichtS, bin finanziell unabhängig und abgesichert.
Mit H4 habe ich nie Erfahrungen machen müssen- und das bleibt auch so.

Sozialbetrug stößt mir sauer auf und ich hoffe das wird in den nächsten Jahren konsequenter bestraft.

0
LouPing  19.12.2019, 13:12
@LouPing
Geh zum Anwalt... lass es dir bestätigen.

Mein Anwalt kann DEINE persönlichem Erfolge auch nicht bestätigen.

0
Comp4ny  19.12.2019, 13:45
@LouPing
Mit H4 habe ich nie Erfahrungen machen müssen- und das bleibt auch so.

Danke für die Bestätigung dass du Rechtlich & Juristisch keine Ahnung davon hast, was du eigentlich schreibst. Das nehmen wir gerne zur Kenntnis.

Sozialbetrug stößt mir sauer auf und ich hoffe das wird in den nächsten Jahren konsequenter bestraft.

Für die Menschen die das machen, stimme ich zu.
In diesem Fall: Gibt es keine Grundlage dazu.

Ich habe wohl einen Nerv getroffen. :-)

Nerv getroffen mit was?
Dir gehen mehr die Argumente aus als dass du einen Nerv bei mir treffen kannst weil das was du hier bisher ablieferst, sind nur wilde Verschwörungstheorien, deine Persönliche Meinung & nicht einen einzigen Beweis der auch nur ansatzweise deine Behauptungen unterstützt.

Alles relevante wurden oben durch Urteile, selbst vom höchsten deutschen Gericht (!) bestätigt was ich sage sowie die Gesetzliche Sachlage nach § 7 SGB II.

Wie gesagt, du schießt hier ein Eigentor nach dem nächsten um dich irgendwie zu rechtfertigen & greifst dann meine private Hobbymäßige Tätigkeit auf um in einem letzten Versuch gegen mich zu kontern. Naja... wer es nötig hat okay.

Ich denke es wurde alles gesagt was gesagt werden muss, der FS hat alle Infos bekommen die er braucht & wie er vorzugehen hat... damit ist das Thema für mich erledigt :)

Bis zum nächsten mal.

0

Ja, mußt du! Als Hartz IV´ler ist er nicht mehr berechtigt irgendwelche "Reichtümer" o.ä. zu haben/angespart zu haben oder "Einnahmen" aus anderen Quellen zu haben.

Eigentlich ist Hartz IV ein staatliches "Almosen", wobei er den "Bedürftigen" aber erstmal "auszieht" und schaut, ob da nicht doch noch irgendwo was zu "holen" ist, bevor er was raus rückt. Genieß es und denke immer an unser Grundgesetz ("Die Würde des Menschen ist unantastbar"...)


Claud18  19.12.2019, 17:23

Und dann muss der Staat bis ans Lebensende zahlen, wenn er den Bedürftigen vorher "ausgezogen" hat. Auch eine Art von Steuergeldverschwendung.

0
Digibike  19.12.2019, 17:38
@Claud18

Wenn er Ihn wieder in Brot und Arbeit bekommt, nicht...! Nur schaften Sie mit Einführung von Hartz IV und der Ausweitung von Leiharbeit soviele "Prikäre" Jobs, dass du einmal in Hartz IV gelandet, Ausnahme nach Studium in der Warteschleife oder so, kaum eine Perspektive hast. Du bekommst, wenn, dann eigentlich nur solche Jobs. Ich hatte einen in meiner Gruppe, der war fast ein Jahr bei mir in der Gruppe. Leiharbeiter. Immer Pünktlich und immer zuverlässig. Kurz vor Ablauf des Jahres (2 Wochen vorher - eben typisches Sommerloch....) wurde Ihm gekündigt. Hab noch alles versucht, ob er über die Ferien irgendwo noch untergebracht werden kann. Keine Chance. Der tat mir richtig leid. War am Boden zerstört. Was bleibt Ihm da? Richtig! Kein Jahr beschäftigt, also kein Anspruch auf Arbeitslosengeld, also gehe wieder zurück auf Los, ziehe Hartz IV und versuche es erneut... Das System ist übelst und meines erachtens Menschenverachtend - eigentlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, aber das gilt wohl nur noch ab einer Gewissen schicht aufwärts... Armselig und Grausam. Da hab ich schon Sachen mitbekommen, die sind für einen "sozialen Rechtstaat" unglaublich...

Im Fordern sind Sie ganz groß, Fördern ist nicht so Ihr Ding, aber dafür bei den Sanktionen gleichen Sie das Manko vom Fördern gleich wieder aus... Vor allen Dingen: Der Sachbearbeiter ist Ankläger, Staatsanwalt und Richter in einem! Hat was... Im Prinzip ist man, wenn man Hartz IV ist, nicht mehr Bürger der Bundesrepublik Deutschland, sondern Untertan der Diktatur Deutschland. Rechte hat man keine mehr - kann man bestenfalls, wenn der Atem lang genug ist, versuchen, einzuklagen - aber irgendwann resigniert man... Und Pflichten ganz viele.

0
Claud18  19.12.2019, 17:49
@Digibike

Du hast recht, ich habe mitunter auch den Eindruck, sie wollen gar nicht, dass man wieder in Lohn und Brot kommt (zumindest nicht in einem vernünftigen Job), sondern dass sie immer eine Reserve an Billigarbeitern haben, an denen dubiose Unternehmen verdienen können.

Als Beispiel nenne ich eine Bekannte mittleren Alters, die schon einen Job in Aussicht hatte, aber dafür noch einen Lehrgang belegen musste. Das JobCenter war nicht bereit, ihr diesen Lehrgang zu bezahlen. Statt dessen boten sie ihr einen anderen Lehrgang an, den sie jedoch nicht gebrauchen konnte und wo sie weiter arbeitslos geblieben wäre. Sie hat es dann geschafft, das Geld für ihren Lehrgang zusammenzuborgen und bekam ihre Stelle. Wo war da die Förderung des JobCenters, als es darum ging, eine Arbeitslose in dauerhafte Arbeit zu vermitteln?

0
Digibike  19.12.2019, 18:14
@Claud18

Nein, Hartz IV die aus mehreren Gründen: Die Löhne drücken - wir gelten ja schon als billigheimer in Europa und wenn man nicht mehr Hatz IVler und Arveitnehmer gegeneinander ausspielen könnte, müsste Bild &Co. mit anderen Themen Ihre Sommerlöcher usw. Stopfen. Und wenn die breite arbeitende Bevölkerung keine Ablenkung hätte, würde Ihnen auffallen, dass immer schneller immer mehr nach oben verteilt wird - Armutsbericht darf man ja nicht mehr nennen...😉 Und letztlich kann man sich als Oolitiker herrlich feiern: Arbeitslosigkeit war noch nie so niedrig und uns ginge nie so gut... hmm! Mal die Maßnahmen rein rechnen, die geparkten und krankgeschrieben, die Aufstocker und dann mal schauen... Ach, dann haben wir wieder über 5 mio. Arbeitsloee... Sowas aber auch... Und mal schauen, ob die Aufstocker auch fleißig für Ihre Private Rente gespart haben... und die ganzen Ich AG's werden sich vermutlich zu Tode Riestern. Uns geht gut wie nie - zumindest teilen von uns... Wenn interessiert schon, auf wessen Kosten... Sorry, laut gedacht...

0

Erst einmal kannst Du Dich darauf berufen, dass ihr vorerst nur auf Probe zusammenlebt - bedeutet während des ersten Jahres des zusammenlebens werdet ihr nicht als BG betrachtet.

https://www.hartz4.de/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/

https://www.hartz4.org/bedarfsgemeinschaft-auf-probe/

Lebt ihr bereits länger als 1 Jahr zusammen, so wirst Du wirtschaftlich für ihn einstehen müssen. I.d.R. interessieren das JC eher nur die Zahlungseingänge und nicht wie sich diese im einzelnen zusammensetzen. Allerdings Lohnabrechnungen werden neben Kontoauszügen wohl auch von Dir eingefordert werden.

Und ob Du nun Bekleidung für 20 oder für 200 Euro gekauft hast geht das JC ehedem nichts an.

Vom "Denkansatz" her bedeutet eine BG für Dich /Euch zukünftig, Euer Bedarf ist genau vorgegeben - heißt : 2 X 90% des Regelsatzes I ( derzeit noch 424 Euro / ab Januar 432 Euro ) = 764 Euro / ab Jan. dann 778 Euro zuzüglich angemessener Kosten der Unterkunft :

https://harald-thome.de/oertliche-richtlinien/

Allerdings werden von Deinem Einkommen gewisse Freibeträge anerkannt.


LouPing  19.12.2019, 11:49

Das "auf Probe" lässt sich über das Meldeamt prüfen. Ich rate jedem bei der Wahrheit zu bleiben.

0
wilees  19.12.2019, 12:21
@LouPing

Das kann auch nur jedem geraten werden. Denn selbst wenn ! derartige Abfragen unzulässig wären ( was sie bekanntermassen nicht sind ) so war der Datenschutz zwischen Behörden schon immer eher porös

0

Nein, jeden Kleinkram musst du sicherlich nicht dem Jobcenter erklären. Vielmehr sind Sie daran interessiert, welches Einkommen du hast, nicht für was du dein Geld ausgibst. Das hat das Jobcenter nicht im geringsten zu interessiert und du darfst es schwärzen.

Außerdem ist eine komplette Übersicht der Kontoauszüge grundgesetzwidrig. Du darfst die Buchungstexte, aber nicht die Beträge schwärzen, die Hinweise auf deine Religion, Weltanschauung, Gewerkschaftsmitglieder ,politische Einstellung, Sexualleben und so weiter geben.