Bei der Stasi-Unterlagenbehörde auskunftsberechtigt mit Erbscheinen?
Über meine Großeltern gibt es Stasi-Unterlagen. Ich stehe in den Erbscheinen drin. Berechtigen mich diese Dokumente, volle Einsicht in die Stasi-Unterlagen zu nehmen? (ich weiß, dass man bei dieser Behörde oft nur Auskünfte erhält, die sich auf ein "berechtigtes Interesse" beziehen. Mir geht es allerdings um die kompletten Akten, die über meine Großeltern handeln!)
Danke für die Antworten!
3 Antworten
Nein, du hast kein berechtigtes Interesse daran. Du bist ja selber nicht persönlich davon betroffen.
Das dürfte schwierig werden, Du bist juristisch nicht beschwert, kein Opfer.
Der Erbschein betrifft materielles Recht, das Du aus den Unterlagen nicht herleiten kannst.
Einsicht haben a) nur Opfer und b) Journalisten.
Nicht ohne Grund werden die Stasiakten nun in das Bundesarchiv überführt, die Opfer sterben aus.
Du müsstest ein berechtigtes Interesse nachweisen können, sowas wie eine offene Vermögensfrage.
Und vollumfänglich kriegst ohnehin keine Einsicht, nicht einmal die Opfer selbst.
Da gibt es einige Seiten die abgedeckt werden mit "betrifft Rechte Dritter".
Unter Vorlage des Erbscheins kannst Du einen Antrag auf Einsicht in die Akten bei der BStU stellen und eventuell bei Ablehnung eine Klage beim Verwaltungsgericht einreichen.
Ja ja, deutsche Gründlichkeit und Korrektheit
Nicht ohne Grund werden die Stasiakten nun in das Bundesarchiv überführt
Wie war das auch mit den beiden Krähen und dem Auge des anderen ????
Sollte eigentlich kein Problem darstellen :
https://www.tagesspiegel.de/politik/kinder-beantragen-stasi-akten-ihrer-eltern/7622902.html