Bin ich verpflichtet ( sehr geehrte Damen und Herren zu schreiben)?
hab Ein Problem mit der Sachbearbeiterin vom Arbeitsamt. Die Dame ist sehr unhöflich und leicht vergesslich. Jedesmal fehlt angeblich was. Hab jetzt auch einen Anwalt eingeschaltet. Als sie das Schreiben meines Anwaltes erhielt, schrieb sie mir das ich einen neuen Antrag stellen sollte. Ich antwortete darauf bitte kontaktieren sie meinen Anwalt. Darauf antwortete die Dame ( Zitat: verwenden Sie bitte die Anrede „Sehr geehrte Frau …“, anderenfalls wird Ihre Nachricht in der Zukunft nicht bearbeitet.) was meint ihr dazu. Bin ich verpflichtet kann sie das einfach so entscheiden?
8 Antworten
Ich beantworte solche Mails oder Briefe auch nicht (sofort), v.a. von Leuten die erfahrungsgemäß immer und überall in jeder Lebenslage anecken wollen.
Eine gewisse Förmlichkeit tut nicht weh, auch wenn ihr euch nicht mögt. Immerhin willst du etwas von ihr und nicht sie von dir und wenn Unterlagen fehlen, liegt es wohl auch weniger an der Mitarbeiterin.
Leider werden oft eigene Fehler gerne so dargestellt, als wäre es der Fehler des anderen und derjenige würde unmenschliches verlangen.
Die Höflichkeit im Umgang mit anderen Menschen und auch mit Behörden, egal, ob man sie mag, ob sie freundlich oder unfreundlich sind, gebietet es eine ordentliche Anrede zu verwenden.
Trotzdem ist da Verhalten der Mitarbeiterin nicht o.k. Du kannst es mit einer Beschwerde der Leitung ihrer Dienststelle zukommen lassen, dann bekommts sie eine Rüge, aber Dein Verhalten war auch nicht o.k.
War auch mein Gedanke, wollte das nur nicht so deutlich ausformulieren… Mein Schwiegervater arbeitet dort in leitender Position und es ist schon erschütternd, wenn man mal hier oder da hört, was so vorfällt…
Sie könnte dann theoretisch eine Rüge bekommen. Da habe ich zutiefst meine Zweifel, wenn sie diese „informelle“ Mail vorlegt…
Ja, kann sie, // Man sollte eine Unhöflichkeit NICHT mit Unhöflichkeit erwiedern
Wie man in den Wald hineinruft und der Fragesteller ruft sicher nicht mit Engelszungen ;)
Ein förmliches Anschreiben beinhaltet selbstverständlich auch eine förmliche Anrede. Das ist eine reine Sache der Höflichkeit. Wenn du nicht sie persönlich als: sehr geehrte Frau XX, ansprechen möchtest, dann schreib halt: sehr geehrte Damen und Herren.☝️
Du solltest dein Problem, dass du mit dem Amt und offenbar auch mit der Mitarbeiterin hast, nicht dadurch verkomplizieren, dass du jetzt spätpubertäre Anwandlungen entwickelst und die Leute völlig unnötig gegen dich aufbringst. Wenn ich deine Frage als Außenstehender ganz ehrlich betrachte, muss ich zugeben, dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass ich eine Vermutung habe, weshalb du Probleme mit der Dame hast und warum sie „unhöflich“ zu dir ist… Hättest du mir eine solche informelle Mail geschrieben ohne Anrede und so weiter, wäre ich vermutlich auch „unhöflich“ zu dir. 🤨
T3Fahrer
das habe ich ja nur gemacht weil sie sich selbst nie dran hält und jedesmal beginnen ihre Mails mit hallo
Hat denn deine Mail auch mit einem „Hallo“ begonnen? Dann finde ich ihre Reaktion jetzt auch nicht adäquat und würde sie darauf hinweisen, dass du sie doch nicht anders begrüßt hättest, als sie sonst deine Person… Aber ein „Hallo“ sollte schon zumindest drin sein. Wenngleich ich diese Formel in einem offiziellen Schriftverkehr auch etwas befremdlich finde. Außer du bist vielleicht sehr jung und sie möchte die Distanz zwischen euch abbauen und für eine womöglich etwas lockerere Atmosphäre sorgen oder so…
Natürlich waren alle meine Mails mit dem Anfang Guten Tag also so ein Schwein bin ich auch nicht wieder nicht nur geht es ihr einfach um das sehr geehrte.... und das ihr jetzt vorhalten soll das sie das gleiche getan hat und Blabla bla darauf have ich wirklich keine Lust wollte nur wissen ob es rechtens ist das sie sowas verlangen kann
Sie kann rechtens auf eine formelle Anrede bestehen, jedoch sicherlich nicht auf mehr, als sie dir bietet. Wenn sie dir ein „Hallo“ gibt, kannst du ihr auch ein „Hallo“ gegeben. Wenn sie bei dir „sehr geehrte/r“ beginnt, solltest du das vielleicht einfach ähnlich halten.
Dass es viele machen, macht es nicht unbedingt besser… Wenn mich ein Amt anschreiben würde mit der Begrüßungsformel Hallo, finde ich das im Stillen schon etwas seltsam. Nur weil immer weniger Leute adäquat ein formelles Schreiben aufsetzen können, sollte man sich selbst doch ein bisschen bemühen.
Zeig den Wisch deinem Anwalt.
Da kommt mit Sicherheit keine Rüge. Derartiges Verhalten der Klienten/Kunden stehen an der Tagesordnung und man muss sich nicht alles gefallen lassen.