Muss ich die Möbel übernehmen?
Hallo,
Ich habe mir eine 1 Zimmer Wohnung angesehen und per email und mündlich hatte ich der jetzigen Mieterin zugesagt die Möbel zu übernehmen. Den Mietvertrag und Kaution habe ich schon unterschrieben, im Vertrag stehen nichts von den Möbeln, da das nur eine mündliche Abmachung von der Mieterin und mir waren. Da ich Studentin bin und jetzt Probleme mit dem Bafög habe kann ich die Möbel doch nicht übernehmen und muss meine alten mitnehmen. Kann ich ihr das 1 Monat vor Auszug mitteilen? Ich habe ja nirgendwo dafür unterschrieben.
3 Antworten
Auch mündliche vertrage sind bindend !
per email und mündlich hatte ich der jetzigen Mieterin zugesagt die Möbel zu übernehmen
Preis auch schon vereinbart? Dann hast du einen Kaufvertrag mit der jetzigen Mieterin geschlossen und musst den auch einhalten. Mit deinem Mietvertrag hat das nichts zu tun.
Ich habe den Preis mit ihr vereinbart gehabt aber der Preis von ihr stimmt nicht mit der Realität überein, da es sehr günstige Möbel sind im Gegensatz zu ihrem Preis ich habe mich im Internet informiert
sag mal was läuft mir dir schief... du hast dich mit dem Preis geeinigt, ihn zugesagt aber hinterher willst du genau wie die Zusage, daß du die Möbel nimmst, wieder abspringen und ihr das auch noch erst 1 Monat vor Auszug mitteilen? Ich würde dich 8kantig rausschmeißen und einen anderen Mieter suchen.
Wenn ihr euch bereits auf einen Preis geeinigt habt, ist die Nummer gelaufen. Dass dir der vereinbarte Preis jetzt nicht mehr passt, entbindet dich nicht vom Kaufvertrag. Da haettest du halt vorher anders verhandeln muessen. Jetzt ist der Drops gelutscht.
Entschuldigung mal aber bevor Sie sich so aufführen kommentieren Sie lieber gar nicht. Man kann das in einem normalen Ton sagen, ich habe nur gefragt, ob ich daran gebunden bin. Manche Menschen haben wohl nichts besseres zutun, klingt so als wären sie angegriffen worden. Gehen sie lieber schlafen !
Ich würde dich 8kantig rausschmeißen und einen anderen Mieter suchen.
Nachdem der Mietvertrag bereits geschlossen wurde, sind dem Vermieter hier die Haende gebunden. Der hat aber auch ueberhaupt nichts mit dem Kaufvertrag zu tun, den die beiden Mieter untereinander geschlossen haben.
mag sein, wenn der Vertrag schon gültig geschlossen ist. aber auf die Zahlung der Möbel kann sie sie verklagen und Inkasso, regelmäßig Gerichtsvollzieher vorbei schicken usw. und sicher ganz genau auf dem Kiecker haben, ob sie sich an die Hausordnung hält und wenn nicht, dann..
Der Vermieter hat mit dem zwischen den Mietern geschlossenen Kaufvertrag ueberhaupt nichts zu tun. Der geht den Vermieter auch gar nichts an.
stimmt, hatte ich verwechselt, dachte das wäre die VERmieterin. das ist aber egal, sie hat der jetzigen Mieterin natürlich genauso die Verpflichtungen zu erfüllen. diese kann sie verklagen oder zumindest mal anzeigen wegen Unterschlagung usw.
... zumindest mal anzeigen wegen Unterschlagung usw.
Bitte! Wo siehst du denn hier eine rechtswidrige Zueignung? Von einer Unterschlagung sind wir hier weiter entfernt als Australien vom Nordpol.
Aber natuerlich muss sie den mit der Vormieterin eingegangen Kaufvertrag erfuellen.
Unterschlagung der vereinbarten Zahlung. Aber wie man es nennt, ist mir im Endeffekt auch völlig wurst, ich will damit nur sagen, daß es eben nicht rechtens ist und einen Anwalt kann sich die Vormieterin auch nehmen, dann gehst um Vertragsbruch usw.
Und weshalb lässt du dich auf solche Äußerungen ein, die mit der Frage nichts zu tun haben?
Ja, du bist an den mündlich geschlossenen Kaufvertrag gebunden.
Was du danach mit den Möbeln machst entscheidest du. Du kannst sie auch auf die Mülldeponie bringen.
"..und per email und mündlich hatte ich der jetzigen Mieterin zugesagt die Möbel zu übernehmen..."
Was genau verstehst du an deinen eigenen nachweisbaren Zusagen nicht? Per Email ist schriftlich und rechtskräftig.
"Kann ich ihr das 1 Monat vor Auszug mitteilen? Ich habe ja nirgendwo dafür unterschrieben."
Findest du das beides nicht reichlich unfair und dreist? Sojemanden würde ich nicht als Mieter haben wollen.
Sojemanden würde ich nicht als Mieter haben wollen.
Warum so garstig? Und was hat der Vermieter ueberhaupt mit der Sache zu tun?
Sorry aber manche haben nichts besseres zutun als maßlos zu übertreiben. Ich bin ein 20 Jahre junges Mädchen, das eben mal Maschinenbau studiert und kein Jura. Ich gebe zu, dass ich mich mit den Rechtslagen nicht auskenne, würde ich dies tun würde ich hier nichts reintragen. Aber so maßlos zu übertreiben, sowas habe ich seit langem nicht gesehen. Ich habe nicht gesagt, dass ich mich weigern werde zu bezahlen! Ich habe lediglich gefragt, ob ich es jetzt sicher annehmen muss und daran gebunden bin!
stimmt, hatte ich verwechselt, dachte das wäre die VERmieterin. das ist aber egal, sie hat der jetzigen Mieterin natürlich genauso die Verpflichtungen zu erfüllen. diese kann sie verklagen oder zumindest mal anzeigen wegen Unterschlagung usw. Und das "garstig" lass mal meine Sorge sein. ;) Ich hatte in letzter Zeit auch des öfteren mit solchen unzuverlässigen Leuten zu tun, die sich dann noch aufregen, wenn man seine Rechte einfordert oder auch nur wagt, daran zu erinnern. Einfach dreist sowas.
so und jetzt komm DU mal etwas runter, bleib locker. du musst schon einsehen, daß dein Verhalten etwas a-sozial ist und definitiv rechtswidrig, würdest du die Sachen nicht bezahlen wollen, was sich bei deinen Argumentationen, die du hier bringst, ehrlich gesagt auch so anhört. dann hast du ja jetzt wohl verstanden, daß du Pech hast und es dir nächstes Mal nicht zu locker nehmen solltest, wenn du etwas zusagst, dabei gehts nämlich nicht nur um dich sondern auch um den anderen.
Steck die "Unterschlagung" mal wieder ein. Damit hat die Sache hier nun wirklich ueberhaupt nichts zu tun.
Das seh ich nicht so, ich hatte mal eine Sache, wo ich auch Anzeige bei der Polizei erstattet habe, weil eine mir zustehende Zahlung nicht geleistet wurde und die Polizie hat sich darum gekümmert, Unterlagen von mir angefordert und den in Verzug Stehenden aufgefordert, die Zahlung zu leisten, diese kam dann auch. Ob das nun Unterschlagung hieß oder Betrug oder sonstwie, weiß ich nicht mehr.
Das hast du mit Sicherheit falsch in Erinnerung. Die Polizei treibt keine Schulden ein. Sie verfolgt lediglich Straftaten.
Das habe ich definitv nicht falsch in Erinnerung! Kann ich dir garantieren, es ging um eine ebay-Sache und ein mutwilliges Nichtzahlen, das weiß ich deswegen so genau, weil ich noch die Kontoauszüge und Paypal nachweisen musste und mich ein Bekannter, der Polizist ist, dazu per Email anschrieb. Ich hatte die Strafanzeige online gestellt, geht ganz fix, tolle Sache. Und einen Anwalt hatte ich dazu noch nicht beauftragt, das wüsste ich wohl.
Dann hat dein Schuldner letztendlich freiwillig gezahlt. Die Polizei hat sich nur um den strafrechtlichen Teil der Angelegenheit gekuemmert und nicht auch darum, dass du dein Geld bekommst. Das duerfte sie auch gar nicht weil es schlicht nicht ihre Aufgabe ist.
Freiwillig nachdem er eine Aufforderung von der Polizei bekam. Aber wie du das jetzt siehst, ist mir egal, immerhin warst du ja nicht dabei, ich schon. Gute Nacht.
Was ein Kaufvertrag ist, lernt man in der Schule. Mit 20 Jahren sollte man das wissen und sich mit 20 Jahren noch Mädchen nennen finde ich schon sehr suspekt. Du bist kein Kind mehr sondern ein Erwachsener.
Fakt ist, dass du verbindlich und nachweisbar einen Kaufvertrag ausgehandelt hast und da kannst du ich nicht herausreden mit ich bin erst 20 und noch ein Mädchen.
Oh Gott wie kann man so übertreiben😂 habe ja niemand unangebracht ja, lediglich nur gefragt ob ich jetzt daran gebunden bin, da es mir an Geld nicht reicht weil ich eben Studentin bin
"Umgebracht hast du niemanden, aber offensichtlich weißt du nicht, was gültige Kaufverträge sind. Man macht keine Zusagen, bevort man das Geld nicht aut der Hand hat."
Richtig. Frage mich gerade, wie alt die überhaupt ist, garnicht reif, einen Vertrag zu unterschreiben, sollte vielleicht ihren Vormund erstmal fragen.
Danke sowas hätte mir schlicht und einfach gereicht! :)